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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 20. Mai 2005

Wenn Bundesräte Abstimmungskämpfe führen
Gesiebte Information

Eine Aussage in der "Samstags-Rundschau" des Schweizer Radios vom 14. Mai 2005 lässt aufhorchen: Da äusserte sich der Chef der Armee, Korpskommandant Christophe Keckeis, zum Schon-wieder-Umbau der erst vor sechzehn Monaten mit viel Trara eingeläuteten "Armee XXI". Dass man Abertausende von Artilleristen, Panzerfahrern usw. schon bald in Infanteristen verwandeln wolle, habe Bern - sagte Keckeis - bereits lange vor der Volksabstimmung über die Armee-Reform "Armee XXI" gewusst. Man habe es aber im Vorfeld dieser Volksabstimmung als "nicht zweckmässig" erachtet, die Wehrmänner über solche Absichten zu informieren. Bern beliess die Öffentlichkeit im Glauben, mit der "Armee XXI" entstünde eine zwar kleinere, aber sehr effiziente Hochleistungsarmee. Dabei war die Reduktion der Armee auf Botschafts-Bewachungsfunktion und ähnliches damals bereits vorgespurt. Hinterhältig überlistete Panzerfahrer und Artilleristen dürfen heute zur Kenntnis nehmen, dass für sie zu keinem Zeitpunkt eine Zukunft in einer modernen Armee gesehen wurde…

Man müsste Christophe Keckeis für dieses bemerkenswerte Eingeständnis fast dankbar sein. Der Bürger erfährt daraus, dass er von Bern mitunter auch bewusst lückenhaft, bewusst ungenau, bewusst falsch informiert wird. Vor allem dann, wenn es den Ausgang von Volksabstimmungen zu beeinflussen (andere würden sagen "zu manipulieren") gilt.

Was für Fakten, was für Kenntnisse verschweigt uns Bern derzeit wohl im Blick auf die Schengen-Abstimmung? Was wird im Blick auf den Abstimmungsausgang als "nicht zweckdienlich" weggesiebt? Vielleicht die Tatsache, dass in der EU Vorverhandlungen aufgenommen worden sind mit dem Ziel, Dienstleistungen im Bereich Vermögensverwaltung künftig der Mehrwertsteuerpflicht zu unterstellen? Ein absolutes Tabu-Thema für Bundesrat und Schweizer Medien. Für die Schweiz sind diese Vorverhandlungen allerdings äusserst brisant. Wird diese Mehrwertsteuerpflicht auf Vermögensverwaltungs-Dienstleistungen nämlich Tatsache, dann wird jenes Privileg völlig wertlos, wonach die Schweiz gesetzliche Änderungen im Schengen-Recht bezüglich direkter Steuern dann nicht mitmachen müsse, wenn dadurch das Bankgeheimnis tangiert würde. Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer. Für eine im Schengen-Vertrag eingebundene Schweiz gäbe es kein Entkommen, wenn die EU die Namen von Mehrwertsteuerpflichtigen verlangen würde. Das aber wäre das definitive und vollständige Aus für das Schweizer Bankgeheimnis.

Vorverhandlungen, die Bern rigoros totschweigt. Weil Bern lieber das Bankgeheimnis verspielt, als dass es von seiner Brüssel-Versessenheit ablässt.


Ulrich Schlüer


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