Nr. 11, 3. Mai 2002
Bilaterale Verhandlungen
II in der Sackgasse
EU-Beitrittsgesuch unterhöhlt Bankkundengeheimnis
Nationalrats-Votum von Ulrich Schlüer
Mit einer am 17. April 2002 im Nationalrat diskutierten Interpellation verlangte die SVP die Suspendierung der zweiten bilateralen Verhandlungsrunde. Im Mittelpunkt der Debatte stand das Bankkundengeheimnis.
«Der grosse Gegensatz, vor dem wir stehen, ist heute bereits ausgebreitet worden. Es geht um das Bankkundengeheimnis ich betone: Bankkundengeheimnis, also das Recht jedes freien und ehrlichen Bürgers, sein Geld, sein Vermögen dort anzulegen, wo er es nach freier Entscheidung anlegen will und wo ihm niemand, auch der Staat nicht, dreinredet. An dieser Frage werden sich die neuen bilateralen Verhandlungen entscheiden.
Entweder-Oder
Und wie ist
die Faktenlage? Der Bundesrat hat festgehalten, das Bankkundengeheimnis sei
nicht verhandelbar. Das ist der Standpunkt des Bundesrates. Dass Ihnen aus
dem Rat dazu reihenweise in den Rücken geschossen wird, wird Ihre Position,
Herr Bundesrat, allerdings nicht stärken, aber es ist Ihr Standpunkt.
Der Standpunkt der EU ist, dass es in der EU kein Bankkundengeheimnis geben
darf. Es gibt also kein Sowohl-Als-auch oder Vielleicht-ein-Bisschen oder
Wir-schauen-Mal, es gibt einzig ein Entweder-Oder. Das heisst im Klartext:
Entweder, Herr Bundesrat, sagen Sie hier und heute, dass Sie Ihr Gesuch um
den EU-Beitritt der Schweiz zurückziehen, und geben damit das Signal
an die Schwei- zer Bevölkerung, dass das Bankkundengeheimnis tatsächlich
nicht verhandelbar ist, dass diese Posi- tion unverrückbar bleibt. Das
wäre ein gültiges Signal ans Schweizervolk, dass der Bundesrat in
diesem Punkt konsequent bleibt. Er hätte dabei bestimmt auch die Mehrheit
des Schweizervolkes hinter sich.
Oder Sie verzichten darauf, das Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Dann ist das ein Signal an die EU, dass die Schweiz bezüglich Bankkundengeheimnis an ihrem Standpunkt nicht festhalten wird. Die Schweiz wird einbrechen, sie wird zwar noch ein bisschen verhandeln, aber schliesslich und endlich wird sie zufrieden sein, ein paar Brosamen vom Tische der Herren von Brüssel zu empfangen, und dafür wird dann das Bankkundengeheimnis preisgegeben. Das ist das Entweder-Oder, vor dem Sie stehen, Herr Bundesrat. Und wenn Sie dieses Entweder-Oder heute nicht klar beantworten, dann macht das Verhandeln keinen Sinn. Dann können Sie nicht wirklich verhandeln, weil Sie dafür den Rückhalt im Volk nicht haben.
Schengen und Dublin
Auch in anderen
Bereichen sind genau feststellbare Hindernisse auszumachen. Sprechen wir einmal
vom Sachverhalt Sicherheit, sprechen wir von Dublin! Wir können täglich
verfolgen, wie völlig unmöglich es ist, jenen illegalen Einwanderern
in Europa, die durch den Kanaltunnel nach England gelangen, in England nachzuweisen,
wo sie ein Schengen-Land, ein EU-Land betreten haben. Dieses als erstes betretene
Land wäre ja gemäss Dubliner Abkommen für ihren Aufenthalt
und für ihr Asylgesuch zustän- dig. Der Nachweis ist faktisch unmöglich.
Das Dubliner Abkommen erweist sich als Spiegelfechterei. Und es ist unzulässig,
der Schweizer Bevölkerung, die bereits über 100'000 Illegale in
ihrem Land hat, zu sagen: Wir treten dann dem Dubliner Abkommen bei, dann
sind unsere Probleme gelöst. Wir ver- grössern diese Probleme mit
Dublin. Wer den Anspruch erhebt, Sicherheit zu gewährleisten, hat dieser
Tatsache ins Auge zu blicken und zu sagen: Sicherheit ist durch dieses Dubliner
Abkommen nicht zu erhalten.
Widersprüche
Und wenn hier
gefordert wird, «en connaissance des causes» zu argumentieren:
Wir haben doch sei- nerzeit, am 23. Juni 1999, eine Botschaft zum ersten Paket
der bilateralen Verhandlungen erhalten. Dort lesen wir aus wohl berufenem,
bundesrätlichem Mund, worüber Verhandlungen möglich sind und
worüber nicht verhandelt werden kann. Wir lesen in dieser Botschaft wörtlich,
dass «Verhandlungen für jene Bereiche nicht in Frage kommen, bei
deren Regelung Souveränitätsübertragungen an supranatio- nale
Instanzen unerlässlich sind». So steht es wörtlich in der
genannten Botschaft. Und in Klammern wird ausdrücklich beigefügt,
damit sei auch Schengen gemeint. Der Bundesrat selbst erklärt also, Schengen
sei für uns nicht verhandelbar, weil Schengen eine Abtretung von Souveränität
zur Voraus- setzung habe. Doch heute sagt der gleiche Bundesrat, dass wir
trotzdem verhandeln. Und dieser Widerspruch segelt unter behaupteter Koordination.
Das sind zwei Positionen, die nicht haltbar sind, weil sie in ihrer Widersprüchlichkeit keine glaubwürdige Verhandlungsposition abgeben. Ich bedaure, dass Herr Bundesrat Deiss nicht anwesend ist. Aus des- sen Departement stammt nämlich die zitierte Botschaft. Nachdem wir neuerdings feststellen, dass gerade das Departement Deiss unverbrüchlich darauf besteht, dass seine Direktiven vollumfänglich von allen beachtet und befolgt werden, die irgendwo auf Aussenposten stehen, so müssen wir heute fest- stellen: Wenn Herr Bundesrat Deiss die Direktiven und Prinzipien des Departementes Deiss für Ver- handlungen offenbar nicht kennt, dann muss einem um die politische Zukunft von Herrn Bundesrat Deiss angst und bange werden.»
us