Nr. 11, 4. Mai 2001

Verbreiteter Irrglaube
Sichert noch mehr Zuwanderung unsere AHV?
Von Philipp Müller, Reinach

In letzter Zeit ist von Politik und Wirtschaft immer öfter der Ruf nach vermehrter Ein-
wanderung von Ausländern zu hören. Begründet wird dies mit dem Bedarf an Arbeits-
kräften und mit der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft, wodurch die Siche-
rung unserer AHV gefährdet sei. Diese einseitige Betrachtungsweise klammert die ge-
sellschaftsund staatspolitisch nachteiligen Auswirkungen der Einwanderung aus.

Aufgrund der hohen Zuwanderungszahlen allein in den letzten zehn Jahren nahm die gesamte
Wohnbevölkerung der Schweiz um annähernd eine halbe Million Menschen zu. Auch die Zahl
der Schweizer Staatsangehörigen ist in den neunziger Jahren deutlich angestiegen. Wohl liegt
die Geburtenrate der Schweizer unter dem Niveau, welches zum Erhalt einer stabilen Bevölke-
rungszahl erforderlich wäre. Aber aufgrund der Einbürgerungen lebten Ende der neunziger Jahre
rund 150'000 Schweizer Staatsbürger oder ca. 2,7 Prozent mehr in der Schweiz als zehn Jahre
vorher. Die anhaltend hohe Zuwanderung führt dazu, dass die Gesamtbevölkerung (Schweizer
und Ausländer) in einem raschen Tempo zunimmt. Und dies, obwohl die Schweiz schon heute
eines der am dichtest besiedelten Länder der Erde ist.

Falsche Antwort

Als Antwort auf die demographische Alterung ­ und die damit einhergehende Sorge, wonach
die Altersrenten gefährdet seien ­ wird von verschiedenen Seiten eine vermehrte Einwanderung
gefordert. Diese Haltung ist kurzsichtig, da die Einwanderung nicht in der Lage ist, das Verhält-
nis zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen zu verbessern. Es ist zu beachten, dass
nicht nur die Rentner von der aktiven Bevölkerung abhängig sind, sondern auch Kinder und
nichterwerbstätige Ehepartner. Mit dem Zustrom von Arbeitskräften wandern mit der Ehefrau
und den Kindern auch Nichterwerbstätige ein, so dass das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen
und Nichterwerbstätigen weitgehend unverändert bleibt. Zudem werden auch die Zuwanderer äl-
ter und entsprechend rentenberechtigt, was wiederum weitere Zuwanderer erfordert usw. Eine
gleichbleibende Altersstruktur würde so viel Zuwanderung erfordern, dass die Gesamtbevölke-
rung in der Schweiz bis ins Jahr 2025 auf 10,15 Millionen anwachsen müsste, bis ins Jahr 2050
gar auf 14,3 Millionen!

Nicht nur die Schweiz, sondern alle europäischen Staaten stehen vor den gleichen demographi-
schen Problemen. Der EU/EFTA-Raum scheidet deshalb immer mehr als Rekrutierungsgebiet
für zusätzliche ausländische Arbeitskräfte aus. Dies gilt insbesondere für gutausgebildete Ar-
beitskräfte, an denen es im gesamten europäischen Raum mangelt.

Als Rekrutierungsgebiete bleiben somit die weniger entwickelten Staaten im Osten und der Drit-
ten Welt. Hier stehen genügend arbeitswillige Menschen zur Verfügung. Allerdings fehlt ihnen
oftmals die nötige Ausbildung oder die Sprachkenntnisse, um anspruchsvolle Tätigkeiten aus-
zuführen. Sie kommen in der Regel nur für unqualifizierte und wenig produktive Arbeit in Frage.
Solche Arbeitsplätze sind aber der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz abträglich.
Zudem gilt es die Lehren aus der verfehlten Zuwanderungspolitik der achtziger Jahre zu ziehen,
die gezeigt hat, dass sich die Einwanderung unqualifizierter Arbeitskräfte langfristig höchst nach-
teilig auswirkt. Darüber hinaus ist die vermehrte Zuwanderung fremdsprachiger Menschen mit
einer erheblichen Belastung des Bildungssystems verbunden, weil die fremdsprachigen Kinder
einen grösseren Betreuungsbedarf erfordern. Aus diesen und weiteren Gründen kann die Ein-
wanderung aus Zweit- und Drittweltländern in grösserem Ausmass kaum als Antwort auf die
demographische Entwicklung dienen.

Lösungsansätze

Der Souverän hat im September 2000 die 18-Prozent-Initiative verworfen und damit einer zahlen-
mässigen Begrenzung der Zuwanderung eine Absage erteilt. Die zukünftige Migrationspolitik
der Schweiz hat sich daher an folgenden Prämissen zu orientieren:

­ Die Zuwanderung muss in erster Linie über die berufliche und fachliche Qualifikation gesteuert
  werden. Die Zulassung von billigen und dementsprechend unqualifizierten Arbeitskräften ist zu
  vermeiden, da diese lediglich dem kurzfristigen Erhalt strukturschwacher Branchen dienen.

­ Die Zuwanderung ist nur soweit zuzulassen, um eine stabile Gesamtbevölkerungszahl zu ge-
  währleisten.

­ Über den aus Völkerrechtsgründen nur beschränkt steuerbaren Asylbereich sind bisher ledig-
  lich ca. sechs Prozent aller Einwanderer zu uns gekommen. Diese vorwiegend ungenügend
  ausgebildeten Menschen müssen zur Abdeckung des Bedarfs an unqualifizierten Arbeitskräf-
  ten ausreichen.

­ Um Beschäftigungsspitzen im Niedriglohnbereich (Landwirtschaft, Gastgewerbe usw.) zu bre-
  chen, sind Kurzaufenthaltsbewilligungen (max. acht Monate) ohne Anrecht auf Familiennach-
  zug vorzusehen.

­ Durch vermehrte Ausbildungsanstrengungen und die Integration gutausgebildeter berufstätiger
  Frauen ist ein Anstieg der Wertschöpfungsquote anzustreben.

Mehr Einwanderung verlagert die heutigen Probleme einfach auf morgen, schafft als Folge der
überforderten Integrationsmöglichkeiten gesellschafts- und staatspolitische Probleme und ist
deshalb keine taugliche Antwort auf die Veränderung der Bevölkerungsstruktur. Wie wollen wir
zudem der Dritten Welt empfehlen, weniger Kinder zu haben, wenn wir bei uns gleichzeitig eine
Politik des Bevölkerungswachstums betreiben?

Philipp Müller

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