|
Nr. 11, 4. Mai 2001
Verbreiteter Irrglaube
Sichert noch mehr Zuwanderung unsere AHV?
Von Philipp Müller, Reinach
In letzter Zeit
ist von Politik und Wirtschaft immer öfter der Ruf nach vermehrter Ein-
wanderung von Ausländern zu hören. Begründet wird dies mit dem Bedarf
an Arbeits-
kräften und mit der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft, wodurch
die Siche-
rung unserer AHV gefährdet sei. Diese einseitige Betrachtungsweise klammert
die ge-
sellschaftsund staatspolitisch nachteiligen Auswirkungen der Einwanderung
aus.
Aufgrund der hohen
Zuwanderungszahlen allein in den letzten zehn Jahren nahm die gesamte
Wohnbevölkerung der Schweiz um annähernd eine halbe Million Menschen zu.
Auch die Zahl
der Schweizer Staatsangehörigen ist in den neunziger Jahren deutlich angestiegen.
Wohl liegt
die Geburtenrate der Schweizer unter dem Niveau, welches zum Erhalt einer
stabilen Bevölke-
rungszahl erforderlich wäre. Aber aufgrund der Einbürgerungen lebten Ende
der neunziger Jahre
rund 150'000 Schweizer Staatsbürger oder ca. 2,7 Prozent mehr in der Schweiz
als zehn Jahre
vorher. Die anhaltend hohe Zuwanderung führt dazu, dass die Gesamtbevölkerung
(Schweizer
und Ausländer) in einem raschen Tempo zunimmt. Und dies, obwohl die Schweiz
schon heute
eines der am dichtest besiedelten Länder der Erde ist.
Falsche Antwort
Als Antwort auf die
demographische Alterung und die damit einhergehende Sorge, wonach
die Altersrenten gefährdet seien wird von verschiedenen Seiten eine
vermehrte Einwanderung
gefordert. Diese Haltung ist kurzsichtig, da die Einwanderung nicht in
der Lage ist, das Verhält-
nis zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen zu verbessern. Es
ist zu beachten, dass
nicht nur die Rentner von der aktiven Bevölkerung abhängig sind, sondern
auch Kinder und
nichterwerbstätige Ehepartner. Mit dem Zustrom von Arbeitskräften wandern
mit der Ehefrau
und den Kindern auch Nichterwerbstätige ein, so dass das Verhältnis zwischen
Erwerbstätigen
und Nichterwerbstätigen weitgehend unverändert bleibt. Zudem werden auch
die Zuwanderer äl-
ter und entsprechend rentenberechtigt, was wiederum weitere Zuwanderer
erfordert usw. Eine
gleichbleibende Altersstruktur würde so viel Zuwanderung erfordern, dass
die Gesamtbevölke-
rung in der Schweiz bis ins Jahr 2025 auf 10,15 Millionen anwachsen müsste,
bis ins Jahr 2050
gar auf 14,3 Millionen!
Nicht nur die Schweiz,
sondern alle europäischen Staaten stehen vor den gleichen demographi-
schen Problemen. Der EU/EFTA-Raum scheidet deshalb immer mehr als Rekrutierungsgebiet
für zusätzliche ausländische Arbeitskräfte aus. Dies gilt insbesondere
für gutausgebildete Ar-
beitskräfte, an denen es im gesamten europäischen Raum mangelt.
Als Rekrutierungsgebiete
bleiben somit die weniger entwickelten Staaten im Osten und der Drit-
ten Welt. Hier stehen genügend arbeitswillige Menschen zur Verfügung.
Allerdings fehlt ihnen
oftmals die nötige Ausbildung oder die Sprachkenntnisse, um anspruchsvolle
Tätigkeiten aus-
zuführen. Sie kommen in der Regel nur für unqualifizierte und wenig produktive
Arbeit in Frage.
Solche Arbeitsplätze sind aber der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
der Schweiz abträglich.
Zudem gilt es die Lehren aus der verfehlten Zuwanderungspolitik der achtziger
Jahre zu ziehen,
die gezeigt hat, dass sich die Einwanderung unqualifizierter Arbeitskräfte
langfristig höchst nach-
teilig auswirkt. Darüber hinaus ist die vermehrte Zuwanderung fremdsprachiger
Menschen mit
einer erheblichen Belastung des Bildungssystems verbunden, weil die fremdsprachigen
Kinder
einen grösseren Betreuungsbedarf erfordern. Aus diesen und weiteren Gründen
kann die Ein-
wanderung aus Zweit- und Drittweltländern in grösserem Ausmass kaum als
Antwort auf die
demographische Entwicklung dienen.
Lösungsansätze
Der Souverän hat im
September 2000 die 18-Prozent-Initiative verworfen und damit einer zahlen-
mässigen Begrenzung der Zuwanderung eine Absage erteilt. Die zukünftige
Migrationspolitik
der Schweiz hat sich daher an folgenden Prämissen zu orientieren:
Die Zuwanderung
muss in erster Linie über die berufliche und fachliche Qualifikation gesteuert
werden. Die Zulassung von billigen und dementsprechend unqualifizierten
Arbeitskräften ist zu
vermeiden, da diese lediglich dem kurzfristigen Erhalt strukturschwacher
Branchen dienen.
Die Zuwanderung
ist nur soweit zuzulassen, um eine stabile Gesamtbevölkerungszahl zu ge-
währleisten.
Über den aus Völkerrechtsgründen
nur beschränkt steuerbaren Asylbereich sind bisher ledig-
lich ca. sechs Prozent aller Einwanderer zu uns gekommen. Diese
vorwiegend ungenügend
ausgebildeten Menschen müssen zur Abdeckung des Bedarfs an unqualifizierten
Arbeitskräf-
ten ausreichen.
Um Beschäftigungsspitzen
im Niedriglohnbereich (Landwirtschaft, Gastgewerbe usw.) zu bre-
chen, sind Kurzaufenthaltsbewilligungen (max. acht Monate) ohne
Anrecht auf Familiennach-
zug vorzusehen.
Durch vermehrte
Ausbildungsanstrengungen und die Integration gutausgebildeter berufstätiger
Frauen ist ein Anstieg der Wertschöpfungsquote anzustreben.
Mehr Einwanderung
verlagert die heutigen Probleme einfach auf morgen, schafft als Folge
der
überforderten Integrationsmöglichkeiten gesellschafts- und staatspolitische
Probleme und ist
deshalb keine taugliche Antwort auf die Veränderung der Bevölkerungsstruktur.
Wie wollen wir
zudem der Dritten Welt empfehlen, weniger Kinder zu haben, wenn wir bei
uns gleichzeitig eine
Politik des Bevölkerungswachstums betreiben?
Philipp Müller
**Zurück
zum Inhaltsverzeichnis der Ausgabe Nr. 11 vom 4. Mai 2001**
|