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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer |
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| Am 14. Mai 1999 zum Abkommen über den Freien Personenverkehr | ||
| Obligatorisch! Das Abkommen über den Freien Personenverkehr, das als Teil der Bilateralen Verträge in Etappen die völlige Gleichstellung sämtlicher EU-Bürger mit den Schweizern vorsieht, besitzt eine Kündigungsklausel der besonderen Art: Es gesteht der Schweiz eine Art «Probezeit» zu, während der die Landesgrenzen völlig zu öffnen sind. Sollte die Schweiz damit schlechte Erfahrungen machen, könnte der Schweizer Souverän noch einmal darüber abstimmen, ob er diesen Freien Personenverkehr nach EU-Vorstellungen beibehalten oder zum alten System eigenständiger Kontrolle der Landesgrenzen zurückkehren will. Ein auf den ersten Blick grosszügiges Angebot. Nur hat es einen ganz gewichtigen Haken: Sollte die Schweiz nämlich aufgrund dieser Offerte dem Freien Personenverkehr nach ihr zugestandener Probezeit wieder den Rücken kehren, würde die EU ihrerseits alle sechs andern Verträge des Bilateralen Abkommens umgehend wieder ausser Kraft setzen: Landwirtschafts-, Forschungs-, Normen-, Handels-, Land- und Luftverkehrs-Vereinbarungen - in all diesen Bereichen würde das Rad um Jahre zurückgedreht. Sämtliche vom Staat und von privaten Gesellschaften (insbesondere Firmen) auf der neuen, von den Bilateralen Verträgen geschaffenen Rechtsgrundlage getroffenen Abmachungen würden mit einem Federstrich wieder annulliert... Mit andern Worten: Die Offerte des nachträglichen Wiederausstiegs aus dem Freien Personenverkehr ist nichts anderes als eine von Paragraphen-Akrobaten in Brüssel und Bern ausgeheckte Verlockung. Praktisch anwendbar ist diese Offerte nicht. Wer sich in den von den Bilateralen Verträgen abgesteckten Bereichen an Brüssel bindet, kann sich davon nicht mehr lösen. Wie soll die Schweiz mit dieser Tatsache umgehen? Es gibt nur eine Möglichkeit: Uneingeschränkte Ehrlichkeit! Dem Schweizer Souverän, Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ist reiner Wein einzuschenken: Wer den Bilateralen Verträgen zustimmt, ist unauflösbar daran gebunden. Die Möglichkeit des nachträglichen Wiederausstiegs, ausgeheckt von Paragraphen-Tüftlern, ist graue Theorie. Deklariert dies der Bund nicht rückhaltlos offen, dann wird die angebliche Möglichkeit des nachträglichen Wiederausstiegs zur Finte, zur Vorspiegelung falscher Tatsachen. Für den Bund gibt es nur einen Weg, sich von unehrlicher Lockvogel-Politik zu distanzieren: Die Bilateralen Verträge sind, um die tatsächliche Unauflösbarkeit der darin vereinbarten Verbindung mit Brüssel zu dokumentieren, dem obligatorischen Referendum, der obligatorischen Volksabstimmung zu unterstellen. Schreckt Bern, auf akribische Paragraphen-Konstrukteure abstellend, davor zurück und klammert sich an Kündigungsmöglichkeiten, die es in der Realität nicht gibt, dann wird sich der Souverän nur allzubald als hereingelegt vorkommen. Und entsprechend reagieren. Ulrich Schlüer Ihre Meinung interessiert uns! Sie erreichen uns unter: Zur persönlichen Homepage von Ulrich Schlüer |
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