Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer

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Am 14. Mai 1999 zum Abkommen über den Freien Personenverkehr
Obligatorisch!
Das Abkommen über den Freien Personenverkehr, das als Teil der Bilateralen
Verträge in Etappen die völlige Gleichstellung sämtlicher EU-Bürger mit den
Schweizern vorsieht, besitzt eine Kündigungsklausel der besonderen Art: Es
gesteht der Schweiz eine Art «Probezeit» zu, während der die Landesgrenzen
völlig zu öffnen sind. Sollte die Schweiz damit schlechte Erfahrungen
machen, könnte der Schweizer Souverän noch einmal darüber abstimmen, ob er
diesen Freien Personenverkehr nach EU-Vorstellungen beibehalten oder zum
alten System eigenständiger Kontrolle der Landesgrenzen zurückkehren will.
Ein auf den ersten Blick grosszügiges Angebot. Nur hat es einen ganz
gewichtigen Haken: Sollte die Schweiz nämlich aufgrund dieser Offerte dem
Freien Personenverkehr nach ihr zugestandener Probezeit wieder den Rücken
kehren, würde die EU ihrerseits alle sechs andern Verträge des Bilateralen
Abkommens umgehend wieder ausser Kraft setzen: Landwirtschafts-,
Forschungs-, Normen-, Handels-, Land- und Luftverkehrs-Vereinbarungen - in
all diesen Bereichen würde das Rad um Jahre zurückgedreht. Sämtliche vom
Staat und von privaten Gesellschaften (insbesondere Firmen) auf der neuen,
von den Bilateralen Verträgen geschaffenen Rechtsgrundlage getroffenen
Abmachungen würden mit einem Federstrich wieder annulliert...
Mit andern Worten: Die Offerte des nachträglichen Wiederausstiegs aus dem
Freien Personenverkehr ist nichts anderes als eine von
Paragraphen-Akrobaten in Brüssel und Bern ausgeheckte Verlockung. Praktisch
anwendbar ist diese Offerte nicht. Wer sich in den von den Bilateralen
Verträgen abgesteckten Bereichen an Brüssel bindet, kann sich davon nicht
mehr lösen.
Wie soll die Schweiz mit dieser Tatsache umgehen? Es gibt nur eine
Möglichkeit: Uneingeschränkte Ehrlichkeit! Dem Schweizer Souverän,
Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ist reiner Wein einzuschenken: Wer den
Bilateralen Verträgen zustimmt, ist unauflösbar daran gebunden. Die
Möglichkeit des nachträglichen Wiederausstiegs, ausgeheckt von
Paragraphen-Tüftlern, ist graue Theorie. Deklariert dies der Bund nicht
rückhaltlos offen, dann wird die angebliche Möglichkeit des nachträglichen
Wiederausstiegs zur Finte, zur Vorspiegelung falscher Tatsachen. Für den
Bund gibt es nur einen Weg, sich von unehrlicher Lockvogel-Politik zu
distanzieren: Die Bilateralen Verträge sind, um die tatsächliche
Unauflösbarkeit der darin vereinbarten Verbindung mit Brüssel zu
dokumentieren, dem obligatorischen Referendum, der obligatorischen
Volksabstimmung zu unterstellen.
Schreckt Bern, auf akribische Paragraphen-Konstrukteure abstellend, davor
zurück und klammert sich an Kündigungsmöglichkeiten, die es in der Realität
nicht gibt, dann wird sich der Souverän nur allzubald als hereingelegt
vorkommen. Und entsprechend reagieren.


Ulrich Schlüer

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