14061999


Neutralität heute
Von Kantonsrat Dr. Christoph Mörgeli, Stäfa ZH

Neutralität ist anspruchsvoll; sie verlangt von denen, die sie handhaben soll-
ten, ein gehöriges Mass an Kreativität und Intelligenz, an Erfindungsreichtum 
und Grundsatztreue. Liegt hier vielleicht der Grund, dass sich so  manche der 
führenden Persönlichkeiten mit der Neutralität derart schwer tun?

Die gegenwärtigen Neutralitätsnöte sind um so erstaunlicher, als niemand angesichts 
der historischen Erfahrung ernstlich bestreiten wird, dass es sich bei der schweizeri-
schen Neutralität um ein Erfolgsmodell handelt. Der Bund der Eidgenossen hätte die 
ersten Anfänge kaum überstanden, wenn die Orte nicht ein gegenseitiges «Stille-
sitzen» und Vermitteln im Krisenfall beschlossen hätten. Später hätte unser konfes-
sionell, ethnisch und kulturell gespaltenes Land ohne Neutralität angesichts von Reli-
gionskriegen und Zusammenschlüssen unserer Nachbarländer zu grossen National-
staaten nicht überleben können.
Es verwundert uns kaum, dass heute gewisse Historiker den Neutralitätsmüden be-
reitwillig zu Hilfe eilen. Der Schweizer Neutralitätsgedanke - so behaupten sie flink - 
sei im wesentlichen ein Mythos und ein Konstrukt, aus Gründen der Staatsräson und 
der nachträglichen Rechtfertigung erst im ausgehenden 19. Jahrhundert entwickelt. 
Sie verweisen etwa auf die «Geschichte der Schweizerischen Neutralität» von Paul 
Schweizer aus dem Jahre 1895, ein Werk, das später Edgar Bonjour zu seinen wei-
teren vertiefenden Studien angeregt hat. Nur wird vergessen, dass sich Paul Schwei-
zer keineswegs als kühn entwerfender Staatsideologe verstand; der frühere Staats-
archivar blieb auch als Geschichtsprofessor ein akribisch arbeitender, exakter 
Urkundenforscher. Aus den Schriftquellen des 15. Jahrhunderts vermochte er ohne 
weiteres nachzuweisen, dass sich die Mitglieder des eidgenössischen Bundes schon 
damals im Falle von Konflikten zwischen den Orten zur Nichteinmischung verpflichtet 
hatten. Die Niederlage von Marignano bewirkte 1515 den Zusammenbruch der euro-
päischen Machtpolitik der Eidgenossen. Dank der Staatsmaxime Neutralität blieb die 
Schweiz vom dreissigjährigen Religionskrieg und von den nachfolgenden europäi-
schen Erbfolgekriegen verschont. Bereits 1638 wurde fremden Heeren jeder Durch-
marsch versagt, was bis dahin übrigens nicht als neutralitätswidrig gegolten hatte. 
Die Eidgenossenschaft bekräftigte ihre Neutralitätspolitik mit einem gemeinsam ge-
leisteten und bezahlten Grenzschutz - der sogenannten Defensionale - und einer Art 
Vormauernsystem durch neutralisierte Gebiete und Städte. Die erste offizielle Neutra-
litätserklärung der Tagsatzung stammt vom 28. März 1674. Nach der Französischen 
Revolution und im Strudel der Napoleonischen Kriege geriet die Schweiz in die 
schlimmste Neutralitätskrise ihrer bisherigen Geschichte. Die Franzosen wie die 
gegen sie verbündeten Alliierten machten das Land zum Kriegsschauplatz und zur
Besatzungszone. Interessanterweise ging die schweizerische Neutralität aus dieser 
Krise gestärkt hervor: Am 20. November 1815 erreichte die Schweiz erstmals die 
völkerrechtliche Anerkennung ihrer Neutralität. 1907 wurde das noch heute gültige 
Neutralitätsrecht auf der Haager Konferenz in zufriedenstellender Weise völkerrecht-
lich kodifiziert. In den beiden Weltkriegen erreichte die neutrale Schweiz, dass die 
Kriegführenden ihre Grenzen respektierten - freilich nicht ohne grosse schweizerische
Wehranstrengungen, die für den Staat wie für seine Bürger eine enorme Belastung 
darstellten.

Wesenszüge
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Neutralität in den ersten drei Jahrhun-
derten vor allem im Dienste der Innenpolitik stand, in den letzten zwei Jahrhunderten 
dagegen im Dienste der Aussenpolitik. Die Schweiz hat die Neutralität nicht erfunden, 
ihr aber in verschiedener Hinsicht ein ganz eigenes Gepräge gegeben. Ihr Neutrali-
tätsstatus unterscheidet sich grundlegend von dem anderer Staaten. Die schweizeri-
sche Neutralität ist dauernd; seit 1815 ist staatsrechtlich von der «neutralité perpé-
tuelle» die Rede. Die Tradition der schweizerischen Neutralität kann ihre Wirkung bei
den Nationen nur behalten, wenn sie ununterbrochen fortwirkt und bei jedem sich bie-
tenden Anlass neu und unversehrt in Erscheinung tritt. Die schweizerische Neutralität 
ist bündnisfrei; weder ein Defensiv- noch ein Offensivbündnis mit anderen Staaten ist 
ihr gestattet. Im weiteren ist die schweizerische Neutralität bewaffnet. Unser Land hat 
sich also zur militärischen Verteidigung verpflichtet und muss jederzeit garantieren,
dass keine Gewalt von ihrem Hoheitsgebiet ausgeht. Die schweizerische Neutralität 
ist frei gewählt und nicht das Ergebnis eines Diktates fremder Mächte. In der Pariser 
Akte von 1815 wurde vielmehr eine jahrhundertelange Praxis auf schweizerisches 
Begehren hin neu bestätigt. Und schliesslich war die schweizerische Neutralität zu-
mindest bis vor kurzem integral, also vollständig. In der Zwischenkriegszeit hat unser 
Land mit dem Beitritt zum Völkerbund vorübergehend an wirtschaftlichen Sanktionen 
der Völkergemeinschaft teilgenommen. Im 20. Jahrhundert galt aber im allgemeinen 
für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Krisenregionen der Grundsatz des «Cou-
rant normal», also das Beibehalten des Handelsumfangs auf dem Stand der Vorjahre. 
Im Golfkrieg von 1991 wurden militärische Überflüge fremder Mächte geduldet. 
Anfang der 1990er Jahre beteiligte sich die Schweiz erstmals an internationalen 
Wirtschaftssanktionen - damals gegen den Irak. Seltsamerweise ist die in letzter Zeit 
üblich gewordene Teilnahme an Wirtschaftssanktionen hierzulande wenig hinterfragt 
worden. Ist das Aushungern eines Volkes eigentlich ein menschlicheres Gewaltmittel 
als der Waffeneinsatz? Warum muten wir eigentlich den von Hungerkrieg und Arbeits-
platzverlust betroffenen Mitmenschen zu, die Schweiz im Falle ihres Mitmachens noch 
als neutral zu beurteilen?
Zweifellos ist die Schweiz heute völkerrechtlich nach wie vor zur Neutralität ermächtigt 
und gleichzeitig auch verpflichtet. Ein unvermittelter Neutralitätsverzicht würde im In-
nern und gegen aussen gegen das Vertrauensprinzip verstossen. Obwohl nicht Be-
standteil des Zweckartikels der Bundesverfassung, ist die Neutralität nach Meinung
unserer Staatsrechtler gewohnheitsrechtlich zu einem materiellen Verfassungsrecht 
geworden.

Neutralität ist Friedenspolitik
Zahlreiche führende Persönlichkeiten in Politik, Kultur und Gesellschaft leiden an der 
Schicksallosigkeit unseres neutralen Kleinstaates. Sie sehnen sich nach einer «Sen-
dung», nach Visionen und spektakulären Taten - wie etwa der unlängst erfolgte, 
medienwirksam inszenierte Einflug von zwanzig zufällig ausgewählten Vertriebenen 
aus dem Balkan beweist. Gewiss, die Neutralität schränkt den Handlungsspielraum 
und die aussenpolitischen Aktivitäten unserer Regierung in einer für sie ärgerlichen, 
sogar schmerzhaften Weise ein. Die Neutralität gewährt ihnen kaum Heldentaten und
selten glanzvolle internationale Auftritte. Aber sie gibt der Nation auch keinen Raum 
für rauschhaften Siegestaumel oder für die Faszination des Krieges, die wir rational 
nicht erklären können, aber immer wieder als Tatsache feststellen müssen. Die Neu-
tralität bewahrt uns vor der Hingabe an unkontrollierte Emotionen, vor unüberlegter 
Kriegslust und vor dem Nichternstnehmen von Grausamkeit und Gewalt.
Die Neutralität ist aber mehr als nur die Nichtteilnahme an Konflikten. Sie bedeutet 
den freiwilligen Verzicht auf äussere Machtpolitik. So gesehen hat die schweizerische 
Neutralität durchaus den positiven Gehalt einer grundsätzlichen Friedenspolitik. Die 
Schweiz wendet jenes Friedensprinzip, auf dem sie selbst beruht, auch auf das Ver-
hältnis zu anderen Staaten und Völkern an. Wenn wir davon ausgehen, dass Men-
schen und Staaten von Natur aus gewaltbereit und kriegerisch sind, macht jeder Staat 
der sich aus Kämpfen heraushält, unsere Welt ein Stück friedlicher. Unsere Neutralität
schädigt niemanden. Wer versucht, unsere Neutralität zugunsten einer europäischen 
oder globalen Scheinsolidarität zu opfern und uns in einen Krieg hineinzuziehen, han-
delt keineswegs moralisch.

Armee: Widerstandsinstrument
Die neutrale Schweiz war seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr kriegerisch, aber sie 
blieb einsatzbereit. Das Wehrwesen des bewaffnet neutralen Kleinstaates unterschei-
det sich grundlegend von dem anderer Länder. In grossen, obrigkeitsgeprägten 
Staaten verkörpert das Militär die Macht; der Krieg ist für sie die letzte Möglichkeit 
der Politik. Wenn es anders nicht geht, holen sie sich ihr Recht mit Gewalt. Der Impuls 
aber, der in der Schweiz seit Jahrhunderten das Wehrwesen belebt, ist nicht der Wille 
zur Macht, sondern der Wille, der Macht zu widerstehen. Unsere Wehrhaftigkeit wird 
bis heute verstanden allein aus dem Gedanken des Widerstandes. Dies scheinen 
jene Verantwortlichen des Verteidigungsdepartements zu vergessen, die jetzt neue 
Visionen bewaffneter Auslandseinsätze entwerfen. Die neutralitätsfeindlichen Stim-
men höchster Armeeführer, aber auch in unseren Militärzeitschriften mehren sich. 
Offiziell erlassene Sprüche wie «Heute wird der Friede im Ausland gesichert» bleiben 
nicht ohne verheerende Auswirkungen. Wie soll der militärische Kommandant ange-
sichts solcher Parolen oberster VBS-Stellen seine Soldaten noch zum gewöhnlichen
Wiederholungskurs im Inland motivieren?

Neuer Sinn
In der jüngeren Vergangenheit wurde mit demonstrativem Optimismus versucht, die-
se Welt durch multinationale Organisationen und Institutionen zu organisieren. Die 
Neutralität erschien dabei vielen als überständiges Relikt und als isolationistische 
Fessel.
Im Zuge der europäischen Integration wird unsere Staatsmaxime entsprechend in 
Frage gestellt. Tatsächlich hat sich unsere Neutralität historisch angesichts der Span-
nungen zwischen unseren Nachbarn herausgebildet, und sie hatte sich vornehmlich 
gegenüber diesen Nachbarn zu bewähren. Wer die Neutralität aber lediglich als Mit-
tel für den Kriegsfall zwischen unseren Nachbarstaaten beurteilt, muss an ihrem Sinn 
zweifeln, seit sich diese Kriegsmöglichkeit als äusserst unwahrscheinlich darstellt. 
Doch ist der schweizerischen Neutralität seit ihren Ursprüngen ein neuer Sinn zuge-
wachsen. Die vielgenannte Globalisierung hat zu einer Schrumpfung der Welt geführt, 
so dass jeder Staat seine Politik nicht mehr nur im Verhältnis zu seinen Nachbarn, 
sondern zu allen Ländern dieser Welt bestimmen muss. Unsere grundsätzliche Frie-
denspolitik nebst weltweiter Handelspartnerschaft und guten Diensten bietet dazu 
eine ausgezeichnete Grundlage. Wenn wir unserer Neutralität heute diesen weiteren, 
zeitgemässen Sinn geben, so wird sie noch lange gerechtfertigt bleiben. Gerade die 
gegenwärtige massive Anfechtung dürfte dem Neutralitätsgedanken letztlich zugute 
kommen - vielleicht mehr als die dogmatische, etwas lähmende Selbstverständlich-
keit vergangener Jahrzehnte. Je mehr die führenden Kreise an der schweizerischen 
Neutralität kratzen, desto mehr wird sie hoffentlich zum Gegenstand von Volksdiskus-
sionen im kleinen Kreis.
Damit belebt sich der schweizerische Neutralitätsgedanke wieder durch unseren 
Entschluss und unseren Willen. Schon oftmals wurde unser kleines neutrales Land 
durch Machtansprüche von aussen bedrängt. Heute ist es weniger eine aggressive 
Macht als eine überlaut und moralisch vorgetragene Ideologie des Grossräumigen, 
die uns herausfordert. Wenn wir diesem Druck standzuhalten vermögen, wird unser
Kleinstaat mit seiner Neutralität nicht zerstört werden, sondern von neuem und ge-
stärkt aufleuchten.

Christoph Mörgeli

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