Nr. 10, 14. Mai 2010
Mehr Kriminalität. Mehr fremdes Recht. Weniger Schweiz
Die Schengener Negativbilanz
Von Hans Fehr, Nationalrat Eglisau ZH
Nachdem das Schweizer Volk mit Schengen angelogen wurde, ist es an der Zeit, die Fakten zu diesem Abkommen und seinen Folgen transparent auf den Tisch zu legen. Der Bundesrat muss nun endlich eine detaillierte Situationsanalyse der Schengen-Folgen (inkl. Vollkostenrechnung) vorlegen. Bis dahin braucht es ein Moratorium für neue Schengen-Gesetzesanpassungen und damit verbundene Zusatzausgaben. Sollte die ehrliche und transparente Analyse die Befürchtungen über die gravierenden Mängel und negativen Auswirkungen des Abkommens für die Schweiz bestätigen, muss das Abkommen meiner Ansicht nach gekündigt werden.
Hier einige konkrete Beispiele:
Löcherige Aussengrenze
Die angeblich sichere Schengen-Aussengrenze ist löcherig wie ein Emmentaler Käse. Namentlich die südliche Aussengrenze ist laut der EU-Kommission praktisch unkontrollierbar geworden. Die Behörden melden zwar immer wieder triumphierend die Festnahme von einigen Kriminellen und loben das Schengener Informationssystem SIS.
Aber nachdem Heerscharen von Kriminaltouristen dank Schengen unbehelligt in unser Land kommen, wollen wir doch hoffen, dass wenigstens ein paar zusätzliche Kriminelle verhaftet werden!
Tatsache ist, dass gesamtschweizerisch, und vor allem in den grossen Grenz- oder grenznahen Städten, die Kriminalität stark ansteigt. In Basel gehen 56% der Strafanzeigen auf die importierte Kriminalität zurück.
Obwohl in den letzten zehn Jahren rund eine halbe Million Ausländer eingebürgert wurden, zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik 2009 vor allem bei den Gewaltverbrechen einen erschreckend hohen Ausländeranteil. Bei den Tötungsdelikten sind es 59,1 Prozent, bei Vergewaltigungen 62 Prozent. Der Ausländeranteil in unseren Gefängnissen lag 2009 bei 70,2 Prozent.
Im Genfer Gefängnis Champ-Dollon sind von den 3100 Insassen gar 90,5 Prozent Ausländer und nur 9,5 Prozent Schweizer. Schengen lässt grüssen.
Visahoheit nach Brüssel delegiert
Wir können nicht mehr frei entscheiden, wer für die Einreise in unser Land ein Visum braucht. Seit dem 19. Dezember 2010 gilt auch für Serbien, Montenegro und Mazedonien (die noch nicht zu Schengen gehören) die Visafreiheit für den ganzen Schengenraum, also auch für die Schweiz. Seither kommen regelmässig viele Cars mit solchen «Touristen» in die Schweiz.
Im Fall Libyen, wo uns der laut Schengenrecht zulässige Visastopp gegenüber 180 Libyern wenigstens für einmal etwas hätte bringen können, kamen wir unter massivsten Druck unserer «Schengen-Freunde». Die EU hat vor Ghaddafi kapituliert. Denn unsere angeblichen EU-Freunde sahen ihre Eigeninteressen bedroht. Max Göldi, in einem libyschen Kerker eingesperrt, wird die Solidarität der Schengen-Staaten und die Erfolge dieser EU-Kooperation sicher zu schätzen wissen!
Auch im Schengenbereich zählen eben knallharte Eigeninteressen. Aussenpolitik ist Interessenpolitik. Nur der Bundesrat hat das noch nicht begriffen!
«Dublin» funktioniert schlecht
Das Dublin-Abkommen (Asylbereich) funktioniert schlecht: Südländer wie Italien, Griechenland oder Spanien setzen neue Asylbewerber nur zum Teil auf die Datenbank «Eurodac». So können diese nach der «Weiterreise» nach Norden (in die attraktive Schweiz) nicht ins Erstasylland überstellt werden. Im Jahre 2009 mit 16'005 neuen Asylgesuchen, betrug die effektive Rückübernahmequote durch «Erstasylländer» nur rund zehn Prozent. Statt der «beträchtlichen finanziellen Einsparungen» im Asylbereich wurden 2009 Nachtragskredite von 159 Millionen Franken beschlossen, die Kosten für das Asylwesen dürften 2010 bei gegen 1 Milliarde Franken liegen.
Unser Bundesverwaltungsgericht (früher Asylrekurskommission) sorgt zusätzlich dafür, dass Dublin nicht funktioniert: Rückschaffungen ins Erstasylland Griechenland werden regelmässig gestoppt, weil die Rechtslage für Asylanten dort «ungenügend» sei.
Die vom Schweizer Volk beschlossene Ausschaffungshaft von maximal 24 Monaten muss wegen Schengen auf maximal 18 Monate verkürzt werden. Falls die Ausschaffung nach Ablauf dieser Frist nicht erfolgt, müssen Ausschaffungshäftlinge freigelassen werden. Eine EU-Richtlinie, die durch alle Schengen-Staaten zwingend übernommen werden muss, verlangt nun auch noch unabhängige Beobachter bei Zwangsausschaffungen.
Eine erneute Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, vom Bundesrat am 31. März 2010 beschlossen, verlangt folgendes: Ausländer, die ein nationales Visum für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt in einem Schengenstaat haben, können neu im gesamten Schengenraum herumreisen, also auch in der Schweiz.
Kostenexplosion
Der jährliche Kostenbeitrag der Schweiz für den Schengen-Aussenfonds beträgt statt den 7,4 Millionen Franken (die im Abstimmungsbüchlein genannt wurden) rund 50 Millionen Franken, wenn man eine Vollkostenrechnung macht. Überdies müssen wir ein neues Verwaltungs- und Kontrollsystem aufbauen, bestehend aus einer «zuständigen» Behörde, einer «Bescheinigungsbehörde» und einer «Prüfungsstelle». Dazu kommen die Anpassungen für die Schengen-Informatik von rund 150 Millionen Franken zu Beginn des Schengener Informationsprojektes. So teuer und so perfekt war Selbstentmündigung wohl noch nie!
Angriff auf das Bankkundengeheimnis: Eines der wichtigsten bundesrätlichen Ziele beim Schengenbeitritt war angeblich die Wahrung des Bankkundengeheimnisses. Entsprechend figurierte der Begriff «Bankgeheimnis» 41mal in der bundesrätlichen Botschaft zu den Bilateralen II. Im Text des Abkommens sucht man den Begriff jedoch vergeblich. Dennoch verkündete Bundesrat Deiss damals: «Das bedeutet, dass wir im Kern das Bankgeheimnis völkerrechtlich verankert haben. Das ist ja das Fantastische.» (Weltwoche, 26.5.2005). Der Bundesrat hat sozusagen erfolgreich gelogen.
Das «Fantastische» hat sich längst zum Gegenteil gewandelt: Schon damals hat Xavier Oberson, ein renommierter Genfer Universitätsprofessor, vor der Schwächung des Bankkundengeheimnisses gewarnt, denn die EU-Beamten dürften in unserem Land schnüffeln und die gesammelten Informationen für andere Zwecke – etwa für den Bereich der direkten Steuern – verwenden.
Das Schengen-Informationsaustausch-Gesetz, seit dem 1.1.2010 in Kraft, verpflichtet die Schweizer Behörden zur unaufgeforderten Weitergabe von Informationen und Daten, „die bei Strafverfolgungsbehörden vorhanden sind", bzw. die für die Verhütung und Verfolgung gewisser Straftaten (auch im Finanz- und Steuerbereich) von Bedeutung sein können. Das Ganze ist eine Vorstufe zum automatischen Informationsaustausch.
Etappe zum EU-Beitritt
Schengen, zurecht als Trojanisches Pferd bezeichnet, dient immer mehr der Vorbereitung für den EU-Beitritt der Schweiz.