Nr. 10, 4. April 2008
Willkür als politische Maxime
Wenn Politik das Recht verdrängt, droht Chaos
Von Claudio Zanetti, Kantonsrat, Zollikon ZH
Rechtliche Einwände werden von so genannten "lösungsorientierten" Politikern gerne als juristische Spitzfindigkeiten oder als legalistisch abgetan. Häufig zu Unrecht, denn wenn die Politik den Respekt vor dem Recht verliert und sich darüber hinwegsetzt, drohen Chaos, Willkür und der Untergang des Staates als Hort des Rechts. Ein hoher Preis für kurzfristige politische Erfolge.
Im Zusammenhang mit dem berühmten Bundesgerichtsurteil, das Einbürgerungen zu Verwaltungsakten erklärt, und die demokratischen Entscheidfindung in diesem Bereich praktisch ausschliesst, war immer wieder zu lesen und zu hören, das Volk dürfe eben nicht alles. Es habe sich auch an die Gesetze - und vor allem ans Völkerrecht - zu halten. Unter Ausblendung des Umstands, dass hierzulande die Stimmbevölkerung darum "Souverän" genannt wird, weil sie die Regeln unseres Rechtsstaats festlegt und diese jederzeit ändern kann, wird behauptet, der Rechtstaat setzte der Demokratie Grenzen.
Richterstaat und Demokratie
Man mag das so sehen. Es ist schliesslich legitim, den Richterstaat herbeizusehnen. Und in einer Demokratie ist niemand dazu verpflichtet, Demokratie auch gut zu finden. Es besteht nicht einmal ein Zwang, im politischen Diskurs den eigenen Standpunkt und allfällige Interessenbindungen klar zu deklarieren und zu sagen, was man wirklich will.
Wer jedoch, wie Cicero einst in einer Verteidigungsrede die Frage stellt, cui bono (wem zum Vorteil?), wird schnell dahinter kommen, dass es in der heutigen oberflächlich geführten politischen Auseinandersetzung weniger um Standpunkte als vielmehr um aktuelle politische Opportunitäten geht. Niemand, auch nicht die am erwähnten Urteil beteiligten Bundesrichter, hätten den Mumm, hinzustehen und freimütig zu erklären, man sei gegen die Demokratie und ziehe es darum vor, von Richtern regiert zu werden. Dabei würde genau diese Offenheit einen Prozess der fairen Auseinandersetzung ermöglichen.
Vernebelung als politische Waffe
Leider sind wir von einer solchen Offenheit jedoch weit entfernt. Ja, unsere Behördenvertreter entwickelten in der Disziplin "semantische Verrenkungen" Weltmeisterschaftsreife. Wer unter den Grenzen leidet, die die demokratischen Institutionen seinem Machthunger setzen, fordert die "Verwesentlichung" der Demokratie - nicht etwa deren Abschaffung.
Wer der Neutralität überdrüssig ist, ruft an ihrer statt die "Aktive Neutralität" aus. Und wer nicht offen zugeben will, dass er den Kommunismus nicht überwunden hat, fordert euphemistisch eine sozial gerechte Umverteilung. Nochmals, all diese Positionen sind legitim. Problematisch wird es allerdings dann, wenn man erstens die eigenen Interessen tarnt und, zweitens, die Parameter der eigenen Argumentation ganz nach der Devise, "Recht ist, was mir gerade nützt", flugs den jeweiligen Bedürfnissen anpasst.
In der Politik geht es naturgemäss darum, eigene Vorstellungen und Forderungen in die Realität umzusetzen. Wenn dies jedoch ohne Rücksicht auf geltendes Recht und die bestehende Rechtsordnung und -dogmatik geschieht, oder wenn das geltende Recht - sogar von Richtern als den Wächtern über das Recht - den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend zurechtgebogen wird, wird es gefährlich. Denn diese Bedürfnisse können rasch ändern. Das Recht hat jedoch Sinn und Zweck, generell-abstrakte Normen zu liefern, die im individuell-konkreten Fall Anwendung finden.
Rechtsstaat à la carte
Wer das Primat der Justiz gegenüber demokratischen Institutionen postuliert, wenn es um Einbürgerungen geht, darf das Recht und den Rechtsstaat nicht dann ausblenden, wenn ihm diese bei der Anerkennung eines neuen Staates in die Quere kommt. Eine solche Selbstbedienungsmentalität kann auf Dauer nicht ohne schwerwiegende Folgen für das ganze Gemeinwesen bleiben. Es ist Gift für die Rechtssicherheit - eines der höchsten Güter des Rechstaates - wenn die Maximen des staatlichen Handelns vom gewünschten Resultat abhängig gemacht werden. Um beim Beispiel der Anerkennung eines Staates zu bleiben: Für einen solchen Schritt gibt es klare Regeln, und diese hat die Schweiz mit der Anerkennung des Kosovo nicht beachtet. Unser - angeblich noch neutrales - Land bot sogar Hand zur Verletzung der Uno-Resolution 1244, in der der Kosovo als integraler Bestandteil des völkerrechtlich anerkannten Staates Serbien verankert ist.
Es gehört zu den charakteristischen Merkmalen eines Bundesstaates, dass die Bundesverfassung die grundsätzliche Rechtsstellung der Bundesglieder garantiert. Das heisst, dass jede rechtswidrige Verletzung notfalls sogar mit Waffengewalt korrigiert werden muss. Abraham Lincoln gilt deswegen als grosser Präsident, weil er sich aus juristischen Erwägungen heraus der Sezession der Südstaaten widersetzte und nach einem Bürgerkrieg den Zusammenhalt der Union wieder herstellte. Im Kosovo sieht sich ein ohnmächtiger Bundesstaat ebenfalls mit der Abspaltung eines seiner Gliedstaaten konfrontiert, was von einem Teil der Völkergemeinschaft - darunter die USA und die Schweiz - nicht nur akzeptiert, sondern sogar gutgeheissen wird.
Völkerrecht und Macht
Nun besteht jedoch zwischen den USA und der Schweiz ein gewichtiger Unterschied: Erstere sind eine Supermacht, die ihre Interessen mit ihrer Wirtschaftskraft und ihrer militärischen Stärke durchzusetzen vermag. Letztere ist ein kleines Land, dem nur das Recht bleibt, und das diesem darum Sorge tragen sollte. Das tut es, indem es auf der Einhaltung klarer Bestimmungen und Vereinbarungen beharrt.
Mit der Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts des Kosovo hat die Schweizer Regierung, einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen. Und dies aus politischen - nicht rechtlichen - Gründen. Gegenüber China sind die dafür Verantwortlichen nicht einmal zu einem Olympia-Boykott bereit, geschweige denn zur völkerrechtlichen Anerkennung Tibets oder Taiwans. Ginge es unserer aktivistischen Aussenministerin wirklich um das Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie sie im Zusammenhang mit dem Kosovo behauptet, müsste sie auch hier mittels völkerrechtlicher Anerkennung ein Zeichen setzen. Oder im Baskenland, oder in Schottland, oder in Belgien, oder in Italien…
Regeln können geändert werden. Doch so lange sie bestehen, sind sie einzuhalten. Wer sich aus Gründen der politischern Opportunität über klares Recht hinwegsetzt, schadet dem Recht und damit dem Rechtsstaat. Von Jacob Burckhardt stammt der Ausspruch, die Wohltat des Staates bestehe darin, dass er Hort des Rechts sei. Es ist an der Zeit, dass sich unsere Politiker ihrer diesbezüglichen Verantwortung wieder bewusst werden.
Claudio Zanetti
