Nr. 10, 28. April 2006
Sind
wir darauf vorbereitet?
Herausforderung Islam
Von Prof. Dr. Christine Schirrmacher,
Bonn/Deutschland
Wie wenig entwickelt das Wissen über den Islam und seine
Auffassungen über bestimmte theologische, rechtliche und kulturelle Belange
ist, zeigen auch Diskussionen, in denen über dieselben Begrifflichkeiten
gestritten wird, mit denen aber im jeweils anderen religiös-kulturellen
Kontext unterschiedliche Inhalte verbunden werden.
Da ist die z.B. die Menschenrechtsdiskussion. Wie oft haben muslimische Organisationen betont, dass der Islam nicht nur die Menschenrechte achte, sondern sogar umfangreichere Menschenrechtskataloge formuliert habe als der Westen und eigentlich der "Urheber" aller Menschenrechte sei.
Scharia vor Menschenrechten
Dabei wird bei
einem zweiten Blick auf die Inhalte der Menschenrechtserklärungen im
westlichen und islamischen Kontext offensichtlich, dass alle islamischen Menschenrechtserklärungen
als Präambel die Scharia über jegliche Menschenrechte stellen. In
praktischer Anwendung bedeutet das, dass ein Apostat (jemand, der sich vom
Islam abgewendet hat) keinerlei Menschenrechte mehr einfordern kann, da er
nach den Bestimmungen der Scharia ein todeswürdiges Verbrechen begangen
hat und daher keine Religionsfreiheit oder anderweitige Menschenrechte mehr
beanspruchen kann. Beim Abfall vom Islam endet das Recht auf Religionsfreiheit
und Menschenrechte nach ganz überwiegender Meinung muslimischer Theologen
- diese Tatsache muss einfach beim Namen genannt werden.
Hier liegen die wirklichen Diskussionspunkte zwischen westlichem und islamischem Menschenrechtsverständnis und nicht in der vordergründigen Diskussion, ob der Islam überhaupt irgendwelche Menschenrechte kenne. Nur aus einer vertieften Kenntnis der Religion, Kultur und des Rechtssystems des Islam werden solche Diskussionen im breiteren Rahmen und öffentlichen Raum überhaupt geführt werden können.
Die Toleranzfrage
Ein anderes
Beispiel ist die Frage der Toleranz und des Toleranzbegriffs. Dass der Islam
das Christentum akzeptiere, Christen den Islam jedoch nicht, ist ein häufig
geäusserter Vorwurf muslimischer Apologeten. Nicht selten wird in diesem
Zusammenhang darauf verwiesen, dass muslimische Eroberer - im Gegensatz zu
den christlichen Kirchen und Kreuzzüglern - Christen nicht vor die Wahl
der Bekehrung zum Islam oder des Todes gestellt hätten. Und auch ganz
grundsätzlich, so die Argumentation, erkennten Muslime Jesus Christus
als geachteten Propheten und das Alte und Neue Testament als Offenbarungen
an, während Christen sowohl Muhammed als auch dem Koran ihre Anerkennung
verweigerten.
Auch hier geht eine Diskussion über den Begriff der "Toleranz" ohne vertiefte Islamkenntnis leicht in die falsche Richtung: Was wird innerhalb des Islam unter "Toleranz" verstanden? Nun, ganz gewiss keine gleichberechtigte Anerkennung einer anderen Religion.
Schon aus dem Koran wird deutlich, dass Muhammed ab 610 n.Chr. zwar um die Anerkennung und Anhängerschaft der Christen (und Juden) warb, er den christlichen Glauben, als sie ihm die Christen seiner Zeit ihre Nachfolge verweigerten, jedoch in seinen letzten Lebensjahren immer mehr als Gotteslästerung und die christliche Offenbarung als verfälscht betrachtete. Ja, Christen durften in islamisch eroberten Gebieten in der Regel ihren Glauben behalten. Aber sie wurden zu Unterworfenen (arab. dhimmis - Schutzbefohlenen), die steuerlich für ihren "Unglauben" bezahlten und mancherlei rechtliche Benachteiligungen, Diskriminierungen bis hin zu Verfolgung und Tod erdulden mussten.
Ja, der Koran bezeugt das Alte und Neue Testament als Offenbarungen Gottes, und Jesus ist ein geachteter Prophet im Koran. Aber er wird nur als "Verkünder des Islam" geachtet, als Vorläufer Muhammeds, der nur ein Mensch ist und für niemand Erlösung erwirkte. Von den Christen, so die islamische Position, wurde Jesus fälschlicherweise als Gottessohn verehrt und sie verdrehten damit seine "ursprünglich islamische" Botschaft ganz und gar. Die christliche Offenbarung als solche geniesst als "verfälschte Schrift" also nur wenig Achtung im Islam und die Person Jesu, wie sie im Alten und Testament dargestellt wird, ebensowenig.
Islamische Lobbyarbeit
Bedenklich stimmt,
dass manche muslimischen Organisationen schon heute darauf drängen, dass
nichts "Negatives" mehr über den Islam veröffentlicht
werden dürfe, da dies Diskriminierung bedeute - mit anderen Worten, alles,
was nicht aus muslimischer Sicht geschrieben wurde, ist zu unterbinden (eine
Entwicklung, die z.B. in Grossbritannien durch islamische Lobbyarbeit weitaus
mehr fortgeschritten ist). Der Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist
der den Christen aus islamischer Sicht zukommende dhimma-Status, der des Schutzbefohlenen,
der dem Islam unterstellt und dem islamischen Gesetz unterworfen ist.
Hier wird es ganz wesentlich daran liegen, wie "wach" die westliche Gesellschaft diese Entwicklung verfolgt und in welchem Mass sie bereit ist, ihre mühsam erkämpfte Presse- und Meinungsfreiheit zu verteidigen.
Die Frauenfrage
Ein weiteres
Beispiel ist die häufig zitierte Stellung der Frau. Auch hier würde
eine vertiefte Kenntnis des Islam zu einer besseren Ausgangslage in der Diskussion
und letztlich zu mehr Ehrlichkeit über die wirklich strittigen Punkte
führen. Muslimische Apologeten betonen, dass die Frau im Islam gleichberechtigt
vor Gott sei, ja, dass der Islam der Frau die wahre Würde, Freiheit,
Schutz und Respekt verleihe. Aus westlicher Sicht ist eine Frau mit Kopftuch
und Mantel ein "unterdrücktes Wesen". Was ist nun richtig?
Ja, der Koran spricht davon, dass Mann und Frau vor Gott gleich erschaffen wurden, ohne dass er einen Hinweis darauf gäbe, dass die Frau ein Wesen von "minderem Wert" sei. Gleichzeitig spricht der Koran - und noch viel deutlicher die islamische Überlieferung - von der unterschiedlicher Aufgabenzuteilung für Mann und Frau, aus der unterschiedliche Rechte abgeleitet werden, ja, die rechtliche Benachteiligung der Frau festgeschrieben wird. Sie ist rechtlich benachteiligt im Erbrecht (sie erbt nur die Hälfte), im Zeugenrecht (ihre Aussage gilt nur halb so viel wie die Aussage eines Mannes), im Eherecht (für sie ist die Scheidung erschwert, in einigen Ländern fast unmöglich; dem Ehemann ist in den meisten Ländern die Polygamie erlaubt).
Eine überall anerkannte Grundlage des islamischen Eherechts ist die Gehorsamspflicht der Ehefrau und das Erziehungsrecht des Mannes ihr gegenüber, das ihr verbietet, gegen seine Einwände selbstbestimmte, eigenständige Entscheidungen zu treffen (das Haus zu verlassen, Kontakte zu Personen zu unterhalten, die er nicht billigt u.ä.). Zollt sie ihm diesen Gehorsam nicht, darf er nach Meinung der überwiegenden Zahl der Theologen nach Sure 4,34 zum Mittel der Züchtigung greifen.
Es ist daher viel eher dieses Eherecht (Polygamie, Gehorsamspflicht, Züchtigung, Erbrecht) - das in der islamischen Welt ganz überwiegend konservativ aufgefasst wird - (die Türkei bildet eine gewisse Ausnahme), das deutschen Rechtsauffassungen viel mehr entgegensteht als ein Kleidungsstück. Aber diese strittigen "Frauenfragen" sind bisher noch zuwenig öffentlich thematisiert worden.
Eigene Standortbestimmung
Aus einer vertieften
Sicht des Islam heraus würde auch eine realistischere eigene Standortbestimmung
möglich sein. Dann würde unsere Gesellschaft - einschliesslich der
Kirchen - auch deutlicher erfassen, unter welchem Blickwinkel der Islam die
westliche Gesellschaft und das Christentum betrachtet. Dann könnten theologische
Diskussionen hinauskommen über oberflächliche Debatten über
die "abrahamitischen Religionen", sondern mit entsprechend vertieftem
Wissen über die "andere" Religion über die wirklich kniffligen
Punkte sprechen - z.B. die Frage des Gottesbildes, der Offenbarung, der Koranentstehung
oder der Frage, warum der Islam beansprucht, schon vor dem Christentum existiert
zu haben und Adam als Verkünder des Islam zu betrachten sei. Der Islam
ist zu einer gewaltigen Herausforderung für Staat, Gesellschaft und Kirche
geworden.
Christine Schirrmacher
Auszug aus: Schirrmacher,
Christine. Herausforderung Islam - sind wir darauf vorbereitet? Hrsg. vom
Institut für Islamfragen (Sonderdruck Nr. 4). Bonn 2004.