Nr. 10, 7. Mai 2004

Im Visier ausländischer Finanzplatz-Konkurrenten
Angriffe aufs Schweizer Bankgeheimnis

Im heutigen Leitartikel werden die zeitlos-politischen Kräfte sichtbar gemacht, die gegen
das Schweizer Bankkundengeheimnis mobilisiert werden. Im Zentrum des Schwerpunkt-Artikels auf dieser Seite stehen die aktuellen, vor allem von der OECD vorgetragenen
Angriffe aufs Schweizer Bankkundengeheimnis, von denen um so höhere Gefahr ausgeht, wenn sich die Schweiz in die Schengen-Mechanik der EU einbinden lässt.

Die OECD, der die meisten Industriestaaten angehören, spielt seit ihrer Gründung (1961) eine wichtige Rolle in internationalen Steuerfragen.

Kampf dem Steuerwettbewerb
Die Veröffentlichung des programmatischen OECD-Berichts «Harmful Tax Competition - an emerging global issue» im Jahre 1998 steht am Anfang einer entscheidenden Etappe der OECD-Politik. Der Steuerwettbewerb wird seit Erscheinen dieses Berichts nicht mehr als grundsätzlich gesund betrachtet,
obschon er beispielsweise zur Senkung überhöhter öffentlicher Ausgaben führt. Jeffrey Owens, Sekretär des Fiskalkomitees, setzt den Akzent auf die «perversen Auswirkungen» des Steuerwettbewerbs, wenn man ihm freien Lauf gewähre: Ein «anarchischer Wettbewerb» - sagt Owens u. a. - lasse die Spannungen zwischen Staaten mit «bevorzugter fiskalischer Behandlung» und solchen, deren Fiskalsystem darunter leidet, ansteigen. In Ländern mit hoher Steuerbelastung - die Mehrheit innerhalb der OECD - lieben die politischen Entscheidungsträger den Steuerwettbewerb nicht. Er
wird von ihnen geradezu verabscheut und als «schädlich» gebrandmarkt. Wenn der Steuerwettbewerb für diese Länder offenbar schmerzhaft ist, bedeutet dies aber noch lange nicht, dass er für alle anderen auch schmerzhaft sein muss. Trotzdem sind die Betroffenen von einem Gedanken geradezu besessen:
Der Steuerwettbewerb muss beseitigt werden! Und als Henker wurde die (juristische) Person der OECD gefunden: Sie muss die verpönte Arbeit ausführen. Mit welchen Mitteln? Indem sie alle Staaten (des OECD-Raums) zwingt, an einem umfassenden Informations-Austauschsystem mitzuwirken, dank
dem die Steuerverwaltungen in die Lage versetzt würden, vertrauliche Bankinformationen über all ihre Steuerpflichtigen zu sammeln und auszutauschen.

Verkappte Gleichschaltung
In ihren ersten schriftlichen Äusserungen erklärten die Funktionäre des Fiskalkomitees, der Steuerwettbewerb sei nicht fair gegenüber Ländern mit hoher Steuerbelastung, da er die Steuerpflichtigen zur Verlegung ihrer Aktivitäten in fiskalisch gnädigere Gefilde anstifte. Bald aber wurde ihnen die Dürftigkeit ihrer Argumentation bewusst, weshalb sie ihre Taktik änderten und zu verstehen gaben, der Steuerwettbewerb sei zu bekämpfen, um der Steuerflucht einen Riegel zu schieben.
Wenn die Steuerverwaltungen einzelner Länder sich anmassen, die von ihren Staatsbürgern ausserhalb der Landesgrenzen erzielten Einkünfte zu besteuern, müssen sie wissen, was diese Einwohner in anderen Staaten verdienen. Dies ist der Hauptgrund, warum der «Informationsaustausch» zum Eckstein der OECD-Strategie würde. Diese läuft auf eine Art Steuerharmonisierung durch die Hintertür hinaus. Zwar bestreiten die Experten des Fiskalkomitees, sie wollten mit dem Informationsaustausch eine Steuerharmonisierung in Form von überall geltenden Mindeststeuersätzen oder gar einen generell gültigen Einheitssatz durchsetzen. Wenn in allen Ländern der gleiche Satz gilt, liegt allerdings auf der Hand, dass einem Steuerpflichtigen, der sich gegen zu hohe Steuern wehrt, nur noch das Abtauchen in die Schattenwirtschaft bleibt (auf die in vielen europäischen Staaten mit hoher Steuerbelastung bereits
heute ein Viertel bis ein Drittel des BIP entfallen). Nebst dieser expliziten Steuerharmonisierung gibt es auch noch eine implizite Version, die darin besteht, dass die Länder ihre Bürger auf der Grundlage
ihrer «weltweiten Einkünfte» besteuern. In diesem System hätten die Steuerpflichtigen keine Möglichkeit mehr, ihre Steuerbelastung zu senken durch Verlegung ihrer Tätigkeit in ein Land mit vorteilhafterer Besteuerung. Aber gerade diese Art von Steuerharmonisierung auf kleinem Fuss wird von
gewissen OECD-Staaten gewünscht, von ihrem Sekretariat unterstützt, von der Schweiz aber zurückgewiesen.

Kartellisierung der Besteuerung
Die Kollateralschäden dieser Veränderungen, die man geradewegs als Kartellisierung der Besteuerung bezeichnen könnte, wären erheblich: Geopferte Steuerhoheit, verstümmelte finanzielle Privatsphäre, ins
Lächerliche gezogene individuelle Initiativrechte (das Recht zu arbeiten, zu sparen und zu investieren, wo man will), abgeschwächtes Wirtschaftswachstum, Begünstigung monopolistischer Praktiken (Preiserhöhungen, verringerte Dienstleistungsqualität, Lohnsenkungen). Heute ist es so, dass sehr viel Wirtschaftstätigkeit aus Ländern mit hoher Steuerbelastung in andere Staaten oder in die Anonymität
(Schattenwirtschaft) ausgelagert wird. Deklarieren die Steuerpflichtigen ihre entsprechend verlagerten Einkünfte nicht, haben wir es mit Steuerflucht zu tun. Diese wird es solange geben, wie es Steuern gibt.
Die Steuerdisziplin der Steuerpflichtigen hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der «Angemessenheit» der Steuerbelastung und der Überzeugung der Steuerpflichtigen, dass ihr Geld zweckmässig verwendet wird. Im internationalen Vergleich ist die Steuerbelastung in der Schweiz noch
erträglich, selbst wenn der eine oder andere Kanton bereits an die Grenze des Tolerierbaren stösst.
Besteht nun aber die OECD auf dem Informationsaustausch als einzigem Mittel zur Bekämpfung der Steuerflucht, beruhigt sie damit bloss ihr Gewissen. Ihre Steuerexperten lassen nämlich kein Wort verlauten über die andere Form der Steuerflucht: die Schwarzarbeit. Wahrscheinlich merken sie, dass dieses Phänomen gigantische Proportionen annähme, falls es ihnen gelingen sollte,
das erträumte weltumspannende Steuerkartell zu schaffen. Im internationalen Vergleich ist der Beitrag der Schwarzarbeit zum BIP in der Schweiz heute weitaus am geringsten.

Der OECD-Informationsaustausch
Im April 2002 hat die OECD ein «Musterabkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen» veröffentlicht. Nebst dem Wettbewerb ist dies der zweite grosse Zankapfel zwischen der Schweiz und dem Fiskalkomitee. Das «Musterabkommen» zielt in die gleiche Richtung wie das Referenzdokument von 1998. Es bricht ganz offen mit der bewährten Lehrmeinung und Praxis. Denn erstens wird die Verantwortung für die Entscheidung, ob eine Auskunft weitergegeben werden muss oder nicht, auf den ersuchenden Staat abgeschoben (bisher lag diese Verantwortung immer beim ersuchten Staat, d.h. jenem, von dem die entsprechende Information verlangt wird). Durch diesen Rollentausch hindert man den Staat, der die Informationen zu liefern hat, an der Kontrolle über den Gebrauch, der von den gelieferten Informationen gemacht wird. Und der ersuchte Staat muss die verlangten Dokumente auch dann an den ersuchenden Staat übermitteln, wenn er sie nach seinem Landesrecht gar nicht
einholen dürfte. Dieses Musterabkommen wäre das Ende des Bankgeheimnisses. Das Inkrafttreten dieses juristischen Monsters ist auf das Jahr 2004 vorgesehen. Es wäre nur auf die direkten Steuern anwendbar (einschliesslich Grundstück-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer), aber nicht zwingend auch auf die indirekten Steuern.

Was tut die Schweiz?
Die OECD hat glücklicherweise nicht die Macht, ihren Standpunkt Ländern aufzuzwingen, die diesen nicht teilen. Sie ist vor allem ein Forum der freiwilligen Zusammenarbeit in wirtschaftlichen und sozialen Fragen. Dennoch: Empfehlungen der OECD entfalten immer ein gehöriges Druckpotential, das mächtige Einzelstaaten oder Staatengruppen - derzeit gegen die Schweiz insbesondere die EU - gezielt und durchaus wirkungsvoll einzusetzen verstehen.
So haben sich die Schweizer denn zu fragen: Haben wir die OECD eigentlich gewählt? Welche rechtliche Legitimität kommt dieser Organisation zu? Wie unparteiisch ist sie? Streben wir nicht einem schleichenden - oder genauer gesagt langsam erschlichenen - Staatsstreich gegen die Demokratie entgegen? Die Schweiz jedenfalls darf sich - obschon ursprünglich Gründungsmitglied der OECD - der
OECD-«Steuerlehre» in keiner Weise verpflichtet fühlen, denn diese läuft den schweizerischen Interessen diametral entgegen.

Dieser Artikel stützt sich wesentlich auf Ausführungen von Professor Henri Schwamm, Genf, publiziert in «La lettre», herausgegeben von der Vereinigung Genfer Privatbankiers, Ausgabe Oktober 2003.