Nr. 10, 7. Mai 2004
Im
Visier ausländischer Finanzplatz-Konkurrenten
Angriffe aufs Schweizer Bankgeheimnis
Im heutigen Leitartikel werden die zeitlos-politischen
Kräfte sichtbar gemacht, die gegen
das Schweizer Bankkundengeheimnis mobilisiert werden. Im Zentrum des Schwerpunkt-Artikels
auf dieser Seite stehen die aktuellen, vor allem von der OECD vorgetragenen
Angriffe aufs Schweizer Bankkundengeheimnis, von denen um so höhere Gefahr
ausgeht, wenn sich die Schweiz in die Schengen-Mechanik der EU einbinden lässt.
Die OECD, der die meisten
Industriestaaten angehören, spielt seit ihrer Gründung (1961) eine
wichtige Rolle in internationalen Steuerfragen.
Kampf dem Steuerwettbewerb
Die Veröffentlichung des programmatischen OECD-Berichts «Harmful
Tax Competition - an emerging global issue» im Jahre 1998 steht am Anfang
einer entscheidenden Etappe der OECD-Politik. Der Steuerwettbewerb wird seit
Erscheinen dieses Berichts nicht mehr als grundsätzlich gesund betrachtet,
obschon er beispielsweise zur Senkung überhöhter öffentlicher
Ausgaben führt. Jeffrey Owens, Sekretär des Fiskalkomitees, setzt
den Akzent auf die «perversen Auswirkungen» des Steuerwettbewerbs,
wenn man ihm freien Lauf gewähre: Ein «anarchischer Wettbewerb»
- sagt Owens u. a. - lasse die Spannungen zwischen Staaten mit «bevorzugter
fiskalischer Behandlung» und solchen, deren Fiskalsystem darunter leidet,
ansteigen. In Ländern mit hoher Steuerbelastung - die Mehrheit innerhalb
der OECD - lieben die politischen Entscheidungsträger den Steuerwettbewerb
nicht. Er
wird von ihnen geradezu verabscheut und als «schädlich» gebrandmarkt.
Wenn der Steuerwettbewerb für diese Länder offenbar schmerzhaft
ist, bedeutet dies aber noch lange nicht, dass er für alle anderen auch
schmerzhaft sein muss. Trotzdem sind die Betroffenen von einem Gedanken geradezu
besessen:
Der Steuerwettbewerb muss beseitigt werden! Und als Henker wurde die (juristische)
Person der OECD gefunden: Sie muss die verpönte Arbeit ausführen.
Mit welchen Mitteln? Indem sie alle Staaten (des OECD-Raums) zwingt, an einem
umfassenden Informations-Austauschsystem mitzuwirken, dank
dem die Steuerverwaltungen in die Lage versetzt würden, vertrauliche
Bankinformationen über all ihre Steuerpflichtigen zu sammeln und auszutauschen.
Verkappte Gleichschaltung
In ihren ersten schriftlichen Äusserungen erklärten die Funktionäre
des Fiskalkomitees, der Steuerwettbewerb sei nicht fair gegenüber Ländern
mit hoher Steuerbelastung, da er die Steuerpflichtigen zur Verlegung ihrer
Aktivitäten in fiskalisch gnädigere Gefilde anstifte. Bald aber
wurde ihnen die Dürftigkeit ihrer Argumentation bewusst, weshalb sie
ihre Taktik änderten und zu verstehen gaben, der Steuerwettbewerb sei
zu bekämpfen, um der Steuerflucht einen Riegel zu schieben.
Wenn die Steuerverwaltungen einzelner Länder sich anmassen, die von ihren
Staatsbürgern ausserhalb der Landesgrenzen erzielten Einkünfte zu
besteuern, müssen sie wissen, was diese Einwohner in anderen Staaten
verdienen. Dies ist der Hauptgrund, warum der «Informationsaustausch»
zum Eckstein der OECD-Strategie würde. Diese läuft auf eine Art
Steuerharmonisierung durch die Hintertür hinaus. Zwar bestreiten die
Experten des Fiskalkomitees, sie wollten mit dem Informationsaustausch eine
Steuerharmonisierung in Form von überall geltenden Mindeststeuersätzen
oder gar einen generell gültigen Einheitssatz durchsetzen. Wenn in allen
Ländern der gleiche Satz gilt, liegt allerdings auf der Hand, dass einem
Steuerpflichtigen, der sich gegen zu hohe Steuern wehrt, nur noch das Abtauchen
in die Schattenwirtschaft bleibt (auf die in vielen europäischen Staaten
mit hoher Steuerbelastung bereits
heute ein Viertel bis ein Drittel des BIP entfallen). Nebst dieser expliziten
Steuerharmonisierung gibt es auch noch eine implizite Version, die darin besteht,
dass die Länder ihre Bürger auf der Grundlage
ihrer «weltweiten Einkünfte» besteuern. In diesem System
hätten die Steuerpflichtigen keine Möglichkeit mehr, ihre Steuerbelastung
zu senken durch Verlegung ihrer Tätigkeit in ein Land mit vorteilhafterer
Besteuerung. Aber gerade diese Art von Steuerharmonisierung auf kleinem Fuss
wird von
gewissen OECD-Staaten gewünscht, von ihrem Sekretariat unterstützt,
von der Schweiz aber zurückgewiesen.
Kartellisierung der Besteuerung
Die Kollateralschäden dieser Veränderungen, die man geradewegs als
Kartellisierung der Besteuerung bezeichnen könnte, wären erheblich:
Geopferte Steuerhoheit, verstümmelte finanzielle Privatsphäre, ins
Lächerliche gezogene individuelle Initiativrechte (das Recht zu arbeiten,
zu sparen und zu investieren, wo man will), abgeschwächtes Wirtschaftswachstum,
Begünstigung monopolistischer Praktiken (Preiserhöhungen, verringerte
Dienstleistungsqualität, Lohnsenkungen). Heute ist es so, dass sehr viel
Wirtschaftstätigkeit aus Ländern mit hoher Steuerbelastung in andere
Staaten oder in die Anonymität
(Schattenwirtschaft) ausgelagert wird. Deklarieren die Steuerpflichtigen ihre
entsprechend verlagerten Einkünfte nicht, haben wir es mit Steuerflucht
zu tun. Diese wird es solange geben, wie es Steuern gibt.
Die Steuerdisziplin der Steuerpflichtigen hängt von mehreren Faktoren
ab, unter anderem von der «Angemessenheit» der Steuerbelastung
und der Überzeugung der Steuerpflichtigen, dass ihr Geld zweckmässig
verwendet wird. Im internationalen Vergleich ist die Steuerbelastung in der
Schweiz noch
erträglich, selbst wenn der eine oder andere Kanton bereits an die Grenze
des Tolerierbaren stösst.
Besteht nun aber die OECD auf dem Informationsaustausch als einzigem Mittel
zur Bekämpfung der Steuerflucht, beruhigt sie damit bloss ihr Gewissen.
Ihre Steuerexperten lassen nämlich kein Wort verlauten über die
andere Form der Steuerflucht: die Schwarzarbeit. Wahrscheinlich merken sie,
dass dieses Phänomen gigantische Proportionen annähme, falls es
ihnen gelingen sollte,
das erträumte weltumspannende Steuerkartell zu schaffen. Im internationalen
Vergleich ist der Beitrag der Schwarzarbeit zum BIP in der Schweiz heute weitaus
am geringsten.
Der OECD-Informationsaustausch
Im April 2002 hat die OECD ein «Musterabkommen über den Informationsaustausch
in Steuersachen» veröffentlicht. Nebst dem Wettbewerb ist dies
der zweite grosse Zankapfel zwischen der Schweiz und dem Fiskalkomitee. Das
«Musterabkommen» zielt in die gleiche Richtung wie das Referenzdokument
von 1998. Es bricht ganz offen mit der bewährten Lehrmeinung und Praxis.
Denn erstens wird die Verantwortung für die Entscheidung, ob eine Auskunft
weitergegeben werden muss oder nicht, auf den ersuchenden Staat abgeschoben
(bisher lag diese Verantwortung immer beim ersuchten Staat, d.h. jenem, von
dem die entsprechende Information verlangt wird). Durch diesen Rollentausch
hindert man den Staat, der die Informationen zu liefern hat, an der Kontrolle
über den Gebrauch, der von den gelieferten Informationen gemacht wird.
Und der ersuchte Staat muss die verlangten Dokumente auch dann an den ersuchenden
Staat übermitteln, wenn er sie nach seinem Landesrecht gar nicht
einholen dürfte. Dieses Musterabkommen wäre das Ende des Bankgeheimnisses.
Das Inkrafttreten dieses juristischen Monsters ist auf das Jahr 2004 vorgesehen.
Es wäre nur auf die direkten Steuern anwendbar (einschliesslich Grundstück-,
Schenkungs- und Erbschaftssteuer), aber nicht zwingend auch auf die indirekten
Steuern.
Was tut die Schweiz?
Die OECD hat glücklicherweise nicht die Macht, ihren Standpunkt Ländern
aufzuzwingen, die diesen nicht teilen. Sie ist vor allem ein Forum der freiwilligen
Zusammenarbeit in wirtschaftlichen und sozialen Fragen. Dennoch: Empfehlungen
der OECD entfalten immer ein gehöriges Druckpotential, das mächtige
Einzelstaaten oder Staatengruppen - derzeit gegen die Schweiz insbesondere
die EU - gezielt und durchaus wirkungsvoll einzusetzen verstehen.
So haben sich die Schweizer denn zu fragen: Haben wir die OECD eigentlich
gewählt? Welche rechtliche Legitimität kommt dieser Organisation
zu? Wie unparteiisch ist sie? Streben wir nicht einem schleichenden - oder
genauer gesagt langsam erschlichenen - Staatsstreich gegen die Demokratie
entgegen? Die Schweiz jedenfalls darf sich - obschon ursprünglich Gründungsmitglied
der OECD - der
OECD-«Steuerlehre» in keiner Weise verpflichtet fühlen, denn
diese läuft den schweizerischen Interessen diametral entgegen.
Dieser Artikel stützt
sich wesentlich auf Ausführungen von Professor Henri Schwamm, Genf, publiziert
in «La lettre», herausgegeben von der Vereinigung Genfer Privatbankiers,
Ausgabe Oktober 2003.