Nr. 10, 19. April 2002
Veränderte
«Geschäftsbedingungen» mit gravierenden Auswirkungen
Seltsame Praktiken der Credit Suisse Group
Von Walter
Hirt, Birmensdorf ZH
Die «Credit Suisse Group» (CSG) hat Veränderungen an ihren Geschäftsbedingungen vorge- nommen, welche obwohl teilweise geradezu unverschämt von der breiten Bevölkerung kaum wahrgenommen und selbst von jenen übersehen worden sind, die aus beruflichen oder privaten Gründen sehr direkt davon betroffen sind.
Was hingegen sorgfältig verfolgt worden ist, sind Fehler und Versäumnisse im Top-Management, wobei die aufgestaute Wut vor allem Lukas Mühlemann trifft, den VR-Präsidenten und CEO in kritisierter Per- sonalunion.
Vorwürfe
Der Katalog
der Vorwürfe ist lang:
Skandalchronik
In Bankkreisen
wird die Skandalchronik von Lukas Mühlemann mit externen und internen
Strafpunkten wenig schmeichelhaft als «Shit-Liste» bezeichnet,
in der noch etliche Tatbestände zusätzlich verzeich- net sind. Als
grosser Stolperstein gilt die zweite Konzern-Reorganisation innerhalb von
fünf Jahren: Die unbefriedigende Integration des Versicherungskonzerns
Winterthur mit enttäuschendem Ergebnis bezüglich des Allfinanz-Traums,
der sperrige Aufbau der CS Financial Services und die kostspieligen Aufräumarbeiten
bei der Investment-Tochter Credit Suisse First Boston (CSFB) vermiesen Laune
und Bilanz.
Wie verwerflich vor allem von der CSFB gehandelt wurde, lässt sich in einer Klage nachlesen, die aus- zugsweise in der «Weltwoche» veröffentlicht worden ist (31. 1. 2002). Da wurde bei Kotierungen und Erstemissionen nach Lust und Laune getrickst, geschummelt und kassiert, aber immer so, dass die CSFB auch zum Handkuss kam. Kassieren war denn auch das wohl oberste Ziel, denn die vorher eingebrockten Altlasten wogen zentneroder gar tonnenschwer. Trotz aller legalen, halblegalen und illegalen Machenschaften hat die CSFB eine sonst ansprechende Jahresleistung der CSG gründlich verdorben. Mit einem Verlust von 1,6 Milliarden $ hat die Investmentbank in einem schlechten Markt- umfeld deutlich mehr gelitten als die grössten Konkurrenten Goldman Sachs und Merrill Lynch.
Der Grund für das Desaster bei der CSFB liegt in einem Fehler der strategischen Ausrichtung. In der Phase des rasenden Wachstums Ende der 1990er Jahre eskalierten auch die Machtlust und die Gier nach viel mehr. Schliesslich wurde just auf dem Höhepunkt des Branchenbooms im Jahr 2000 der amerikanische Konkurrent «Donaldson, Lufkin & Jenrette» (DLJ) zum geradezu wahnsinnigen Preis von rund 20 Milliarden Franken einverleibt. Die Folge sind enorme Abschreibungen auf Goodwill und imma- teriellen Werten sowie überhöhte Personalkosten für teuer eingekaufte Spezialisten des «Financial Engineering». Schon beim damaligen Kauf mokierten sich seriöse Analysten über den Preis, weil sie den echten Wert auf höchstens 4 Milliarden Franken schätzten der Rest war Phantasie (und Dumm- heit). Ein angesehener Fachmann hat einen sofortigen Abschreibungsbedarf von 6,5 Milliarden Franken geortet. Weitere Tranchen hätten zu folgen. Da hilft nicht einmal mehr die kreativste Buchhaltung.
Entgleisungen
Diese misslichen
CS-Sünden sind wohl mit ein Grund für weitere CS-Entgleisungen,
die bisher kaum zur Kenntnis genommen worden sind, uns aber noch auf Jahre
hinaus quälen können. Es ist eine altbekannte Tatsache, dass im
Bestreben zum Ausmerzen gemachter Fehler oft gleich wieder neue, manchmal
noch grössere begangen werden. Wer für einmal nicht darauf verzichtet,
auch das Kleinge- druckte mindestens diagonal zu studieren, reagiert
konsterniert: Erstens ob der eigenmächtigen Interpretation des Bankkundengeheimnisses
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zweitens die hinterlistige
Fixierung der Bestimmungen für «Securities Lending» im üblichen
Depotreglement. Ob die festgestellten Veränderungen ähnliche Schritte
bei anderen Banken auslösen, ist derzeit kaum zu eruieren. Höchste
Vorsicht ist das Gebot einer Zeit, in der auf dem Altar der Moneten Traditionen
und Freiheiten geopfert werden.
Der Texter des CS-Begleitbriefs hat wohl «viel Kreide gefressen». Seine Formulierungen sind so seiden- weich, dass man dazu verführt wird, darüber hinwegzulesen: «Aufgrund von zwischenzeitlich geänderten gesetzlichen Vorgaben haben wir uns veranlasst gesehen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Depotreglement zu überarbeiten. Gleichzeitig wurden verschiedene Bestimmungen inhaltlich und sprachlich verbessert, um Ihren Bedürfnissen und den Erfordernissen einer modernen Geschäftswelt nachzukommen.» Wer liest denn nach einer solchen Einschläferung schon weiter?
Bankkundengeheimnis
In Art. 15 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Credit Suisse ist zu lesen: «(...)
Der Kunde ent- bindet die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht, soweit dies
zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank notwendig ist:
Das ist nicht nur schwerer Tobak, das ist Sprengstoff, weil sich die CS gesetzgeberische Kompetenzen anmasst und sich zudem viel Ermessensspielraum sichert. Diese Inhalte sind in Verbindung mit den Worten im Begleitbrief noch aufschlussreicher, insbesondere muss man über «Aufgrund von zwischen- zeitlich geänderten gesetzlichen Vorgaben ...» stolpern, was mich veranlasst hat, intensiv zu recher- chieren: Es scheint, dass die helvetische Justizministerin, Bundesrätin Ruth Metzler, den Banken ein «Forderungspapier» vorgelegt hat, das aufgrund der über Nacht angepassten Gesetze in Zusammen- hang mit den bilateralen Abkommen mit der EU entstanden sein dürfte. Die CS scheint Druckversuchen aus Brüssel und den Vereinigten Staaten vorbeugen und mit vorauseilendem Gehorsam kommende Auseinandersetzungen im Keime ersticken zu wollen. Dabei dürfte die CS nur ein Ziel haben: Möglichst ungestört ihren Geschäften nachgehen zu können! Das erinnert uns an den massiven Druck aus den USA im Zusammenhang mit den Holocaust-Erpressungen, als der Vorgänger von Lukas Mühlemann, Rainer E. Gut, in Amerika den kostspieligen Kompromiss der Banken aushandelte. Danach intensivierte sich die Expansion der CS Group in den USA.
Securities Lending
Das Ausleihen
von Wertschriften gegen Gebühren ist nicht neu. Ohne diese Operationen
gäbe es viele Derivate und strukturierte Produkte nicht. Godge-Funds
müssten die Türen schliessen und die Lichter löschen (was die
Welt eher etwas ruhiger und das Finanz-System sicherer machen würde).
Was aber ungewohnt, erstmalig und auch irritierend ist, ist die Art und Weise,
wie sich die CS die Quellen für ihre Dienstleistungen sichert. Von den
vielen kritisierbaren Punkten seien nur die sensibelsten angespro- chen:
Ein paar Zitate aus der NZZ sollen dieses Thema abrunden: «Securities-Lending-Geschäfte sind höchst komplex und nicht ganz so risikolos, wie sie von den Banken gelegentlich dargestellt werden (...) Nicht für alle Anleger sind die Spiesse gleich lang, institutionelle Anleger haben grundsätzlich die besseren Karten als private (...) Macht ein Anleger in einem Lending-Programm mit, so behält sich die Depotbank üblicherweise vor, bezüglich des Lending frei über seine Depotbestände zu verfügen, denn die Bank ist darauf angewiesen, relativ schnell aus verschiedenen Depotbeständen Wertschriftenpakete in verleih- barer Grösse zu poolen. Nicht immer werden die Kunden in zufriedenstellender Art und Weise darüber informiert, dass ihre Wertschriften ausgeliehen sind.»
Folgerichtig ist die CS beim Texten des «Disclaimer» (Offenlegung der Risiken), also bei dem, was wir als «Kleingedrucktes» zu bezeichnen pflegen, besonders «fortschrittlich». Bei einem kürzlich lancierten, in höchsten Tönen angepriesenen Vehikel bricht der Disclaimer im «besten» Juristendeutsch abge- fasst alle Rekorde. Was immer mit diesem nicht unheiklen Produkt in Zukunft schiefgehen könnte, die Anleger hätten mit einer Klage keine Chance!
Walter Hirt