Nr. 10, 14. April 2000

Bilaterale Verträge ablehnen!
Nein zu dieser Vorlage!
Von Bernhard Hess, Nationalrat SD, Bern

Die Schweizer Bürger haben am denkwürdigen 6. Dezember 1992 die Verträge über den EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) abgelehnt. Doch nach nicht einmal acht Jahren erscheinen nun fast dieselben Forderungen wieder über die sogenannten Bilateralen Verträge. Doch nur ein Nein wird den Bundesrat und das EU-hörige Parlament daran hindern, verstärkt das erklärte Ziel «EU-Beitritt» weiterzuverfolgen.

Mit den bilateralen Abkommen versuchen die politischen Klassen der EU und der Schweiz, die Kern- stücke der EU, nämlich die vier «Freiheiten» Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr, auch in der Schweiz zu verwirklichen. So wurden die Verhandlungen von unseren Behörden auch als Vorstufe zum EU-Beitritt geführt. Das Resultat ist dementsprechend ungünstig für die Schweiz. Vor allem in den Bereichen «freier Personenverkehr» (insbesondere auf Druck von Portugal und Spanien) und Transitabkommen (mit der Zulassung von 40-Tonnen-Lastwagen) wurden für die Schweiz äusserst ungünstige Verträge ausgehandelt. Eine Zustimmung zu solch schlechten Abkommen würde somit von der heutigen EU als eine reine Unterwerfungsgeste der Schweiz verstanden.

Die Verträge schränken zudem die Handlungsfähigkeit der Schweiz in der Sozial-, Umwelt-, Beschäfti- gungs-, Landwirtschafts- und Verkehrspolitik ein. Die Freigabe des kleinen Schweizer Marktes für den gigantischen EU-Markt wird sicherlich einer kleinen Minderheit gewisse Vorteile brin gen, der Allge- meinheit aber erheblich grössere Nachteile bescheren.

Wer verliert bei Annahme der Bilateralen Verträge? Die Antwort ist eindeutig: Sämtliche Dossiers bringen erhebliche Nachteile für die Schweiz und ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Am gravierendsten sind die negativen Auswirkungen beim freien Personenverkehr und beim Transitverkehr.

Mehr Zuwanderung
Die zu erwartende Zuwanderung infolge der Attraktivität der Schweiz verschärft den Kampf um Arbeits- plätze und Löhne. Dies wird vor allem die sozial Schwächsten und den Mittelstand hart treffen. Daran ändern auch die flankierenden Massnahmen nichts. Bei den Sozialwerken (Krankenkassen, AHV-IV, ALV) sind höhere Prämien bei schlechteren Leistungen unabwendbar; die Mehrwertsteuer wird unwei- gerlich steigen. Verlierer dieses Vertrags sind immobile und schlecht ausgebildete Menschen. Es könnte ein starker Lohndruck entstehen, weil ausländische Arbeitskräfte möglicherweise dieselbe Arbeit für weniger Geld leisten. Dies dürfte vor allem bei weniger gut ausgebildeten Arbeitnehmern und Hilfskräften der Fall sein, gilt aber im Prinzip auch für das mittlere Kader. Die Kosten steigen tenden- ziell, weil Ausländer ihre Versicherungsleistungen exportieren können.

Transitverkehr: Mehr Staus
Der Vertrag über den Transitverkehr hat zur Folge, dass die Schweiz zum billigsten Transitland wird. Sogar der Bundesrat rechnet mit einer Lastwagenflut. Unser Land bezahlt Milliardenbeträge für den unökologischen Transportwahn im europäischen Binnenmarkt sowie für Strassenunterhalt und Subven- tionen zur Umlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Die EU-Verträge verletzen die Verfassungsartikel der Alpenschutzinitiative.

Mehr Unfälle und Immissionen gefährden die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Natur. Insbe- sondere sind es die leidgeplagten Anwohner der Autobahnen und Schnellstrassen, die infolge des weiter zunehmenden Schwerverkehrs auf der Strasse (Vierzigtönner) unter noch mehr Staus, mehr Lärm und mehr Gestank zu leiden haben.

Landwirtschaft: Bauernsterben
Das Landwirtschaftsabkommen ruiniert die kleinen und mittleren Bauernbetriebe. Das EU-Bauern- sterben ist bekannt. Schweizer Qualität, die niemand im EU-Raum bezahlen kann, rettet sicherlich keinen einheimischen Betrieb. Damit ist auch die unabhängige Landesversorgung gefährdet. Durch diesen Vertrag wird der Preisdruck auf einheimische Produkte generell erhöht. Der Bauernstand (vor allem Bauern, die nur integriert produzieren) wird sich weiter dezimieren.

Beschaffungswesen: Gewerbe gefährdet
Mit den Regelungen über das Beschaffungswesen werden unsere wirtschaftlichen Standortvorteile aufgegeben. Die erzwungene Konkurrenz durch ausländische Billiganbieter gefährdet das lokale Gewerbe; der Staat (Gemeinde, Kanton) darf seine Bürger und Steuerzahler nicht mehr schützen. Verlierer sind vor allem mittelgrosse, international nicht konkurrenzfähige Bauunternehmen, die zusätzlich unter Druck geraten. Die Stellen in solchen Betrieben sind gefährdet. Generell wird ein Lohndruck für Handwerker und Bauarbeiter in der Schweiz entstehen, weil ausländische Generalunter- nehmen billigere Arbeitskräfte für den Bau von Grossprojekten importieren dürfen.

Luftfahrt: Mehr Lärm
Die Auswirkungen des Dossiers Luftfahrt: Die europäischen Konkurrenten erhalten in der Schweiz die gleichen Rechte wie die Swissair und die Crossair. Unsere Flughäfen werden somit noch vermehrt auch durch ausländische Fluggesellschaften angeflogen. In der Folge werden Anwohner von Flughäfen und Flugschneisen noch mehr unter Fluglärm leiden. Die Luftverschmutzung nimmt weiter zu.

Handelshemmnisse: Abbau des Normenschutzes
Verlierer sind hier Händler oder Produzenten, deren Produkte bisher durch schweizerische technische Normen geschützt sind.

Forschung: EU-Forschung wird mitfinanziert
Verlierer sind bei diesem Vertrag weniger konkurrenzfähige einheimische Forscher, welche inskünftig weniger finanzielle Mittel erhalten, da mehr Steuergeld in die EU fliesst.

Sie erkennen, jedes der sieben Dossiers enthält Sprengstoff oder zumindest erhebliche Nachteile für unser Land. Wer aber (wie Teile der SVP) meint, die Bilateralen Verträge sieben Jahre laufen lassen zu können, um dann darüber abzustimmen, macht einen grossen Denkfehler: Er unterschätzt, dass viele Landwirtschaftsbetriebe dann nicht mehr existieren würden. Viele sind schon heute hoch ver-schuldet und verkraften es nicht, wenn die Erzeugerpreise nach 1992 und 1996 noch einmal um mindestens ein Viertel gesenkt werden. Auch würden viele Handwerksbetriebe bereits Konkurs gemacht haben. Diese Betriebe könnte man in sieben Jahren nicht mehr aufbauen. Die Schweiz wäre damit auch dem politi- schen EU-Druck ausgesetzt, ganz abgesehen von den menschlichen Tragödien, die damit verbunden wären. Die innerhalb von sieben Jahren erworbenen Rechte vieler (zugewanderter) EU-Bürger in der Schweiz dürften nicht mehr rückgängig gemacht werden. Dies bedeutet, dass der neue Selbständige nicht mehr ausgewiesen werden könnte und dass der Arbeitslose und Sozialabhängige nicht mehr in sein Ursprungsland zurückkehren müsste.

Direkte Demokratie in Gefahr
Wer behauptet, die direkte Demokratie sei nicht in Gefahr, irrt sich oder behauptet bewusst die Unwahr- heit. In allen wichtigen Bereichen der Verträge, die den Kern der EU ausmachen, könnten wir Schweizer nicht mehr mit Initiativen oder Referenden über Gesetze bestimmen. Davor hat sich die EU geschützt, indem sie ultimativ verlangte, dass man nur von allen sieben Verträgen gleichzeitig zurücktreten könne. Dagegen würden sich Kräfte des grossen Kapitals massiv wehren, die sich Vorteile erhoffen. Es wird zum Beispiel nicht mehr möglich sein, über die Initiative zur Begrenzung von Ausländern abzustimmen, bzw. man könnte diese nur noch auf Personen anwenden, die von ausserhalb der EU kommen. Sobald die EU in den nächsten fünf Jahren die meisten Länder im Osten aufgesaugt haben wird, gilt der freie Zugang in die Schweiz (nach kleinen Übergangszeiten) auch für diese Bürger. Die EU plant bekanntlich neben der Osterweiterung auch die Aufnahme der Türkei in die Gemeinschaft. Welche Zuwanderungs- konsequenzen jedoch dieser Anschluss haben würde, ist kaum absehbar. Weiter könnte das Schwei- zervolk künftig weder über den Schutz der Landwirtschaft oder der Klein- und Mittelbetriebe abstimmen noch den Transitverkehr anders regeln, als die EU diktiert hat. Mit der Annahme der Bilateralen Verträge degradiert sich unser Land unweigerlich zu einem Satelliten der EU. Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, am 21. Mai 2000 ein überzeugtes Nein in die Urne zu legen.

Bernhard Hess