Der Gegenvorschlag zur Fristenlösung
Initiative «Für Mutter und Kind»

Von Dominik Müggler-Schwager, lic. rer. publ. HSG,
Generalsekretär der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK)

Die Initiative «Für Mutter und Kind» wurde von der Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind (SHMK) als Gegenvorschlag zur Fristenlösung konzipiert. Bereits wurden dafür bis heute 97000 Unterschriften gesammelt. Noch werden weitere 20000 Unterschriften als Sicherheitsmarge benötigt. Die Sammelfrist läuft bis Anfang Dezember 1999.

Wer der vom Nationalrat bereits am 5. Oktober 1998 beschlossenen Fristenlösung ein Gegengewicht gegenüberstellen möchte, unterschreibe die Initiative und sende den
ausgefüllten Unterschriftenbogen baldmöglichst an das Büro des
Initiativkomitees in Basel (Adresse siehe Kasten).

Abtreibungs-Not
Weit über 12000 Kinder werden jedes Jahr in der Schweiz abgetrieben.
Zahlreiche Abtreibungen werden zudem entweder nicht gemeldet oder aber
unter den medizinischen Begriffen «missed abortion» (abgestorbene Frucht),
«abortus incipiens» (beginnende Fehlgeburt) oder «abortus incompletus»
(unvollständige Fehlgeburt) verheimlicht und nicht als Abtreibungen
deklariert. Die tatsächliche Zahl der Abtreibungen in der Schweiz liegt
deshalb vermutlich bei über 20000 pro Jahr. Am
4. Mai 1993 nannte Dr. Reto Guetg, Vertrauensarzt des Konkordats der
Schweizerischen Krankenversicherer, eine Zahl von 50000 Abtreibungen und
verwies dabei auf das beträchtliche Einsparungspotential beim Einsatz der
Abtreibungspille RU486 gegenüber herkömmlichen Abtreibungsmethoden.
Pro Arbeitstag werden also in der Schweiz mindestens 80 ungeborene Kinder
abgetrieben, getötet, «weggemacht». Sie haben keine Chance, sich zu wehren
und sterben einen qualvollen Tod. So wird z. B. bei einer Saugcurettage das
Kind brutal in Stücke zerrissen. Die Abtreibungspille RU 486 soll den
Leidensweg dieser Kinder bis auf 72 Stunden verlängern, indem durch Hormone
die Funktion von Gebärmutter und Nabelschnur so sehr beeinträchtigt wird,
dass das Kind weder Sauerstoff noch Nahrung erhält. In der Folge
verhungert, verdurstet und erstickt es jämmerlich.
Bei der Fristenlösung stellt sich die zentrale Frage, ob der Staat
verpflichtet ist, seine wehrlosesten und schwächsten Mitglieder - die
ungeborenen Kinder - zu schützen, oder ob er sich mit der Fristenlösung
selber aus dieser Pflicht entlassen kann. Diese Grundsatzfrage stellt sich
um so mehr, als aus naturwissenschaftlicher Sicht zweifelsfrei feststeht,
dass das menschliche Leben mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle
beginnt. Beim ungeborenen Kind schlägt das Herz bereits nach 21 Tagen. Nach
sieben Wochen sind alle Organe gebildet. Dann sind z. B. die Linien in den
Handflächen gezeichnet und verändern sich nicht mehr bis zum Tod im hohen
Alter.
Der strafrechtliche Schutz des Lebens eines Menschen darf nicht vom Alter
oder vom Entwicklungsstadium abhängig gemacht werden, ebensowenig vom
Geschlecht, von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder von der
Religion. Allein die Zugehörigkeit zur Spezies Mensch muss für den Schutz
massgebend sein. Und dazu gehört auch das ungeborene Kind: Es ist - ebenso
wie das geborene - ein «Repräsentant des Menschengeschlechts». Es kommt ihm
Menschenwürde zu. Es hat Anspruch auf Rechtsschutz.
Die Fristenlösung, wie sie dem Vorstoss von SP-Nationalrätin Barbara
Haering Binder gemäss verwirklicht werden soll, will nun gerade diesen
Rechtsschutz während den ersten drei Monaten der Schwangerschaft ersatzlos
streichen. Nicht einmal an sogenannt «flankierende Massnahmen» wurde
gedacht. So ist für die Mutter in sozialer und wirtschaftlicher Not keine
andere «Lösung» vorgesehen, als der straffreie und kostenlose Weg in die
Klinik zum «Wegmachen» des Kindes. Dieser Gesetzesvorschlag ist
unmenschlich und phantasielos, er wird der Notsituation im
Schwangerschaftskonflikt und den Anforderungen an die Menschenwürde nicht
gerecht. In einer Zeit, wo im Wallis sogar Wölfe und Bartgeier
strafrechtlich geschützt werden, wo für Tier- und Umweltschutz Millionen
ausgegeben werden, steht ein Gesetzesvorschlag wie die Fristenlösung quer
in der Landschaft.

Gegenvorschlag dringend nötig
Die Initiative «Für Mutter und Kind» wurde eigens dafür lanciert, der
Fristenlösung ein politisches Gegengewicht gegenüberzustellen. Damit werden
auch die Chancen eines möglichen Referendums wieder erhöht. Erst mit dieser
Initiative wird wieder eine politische Diskussion über grundsätzliche Werte
wie Schutz und Hilfe für Mutter und Kind ausgelöst. Und nur dann, wenn es
nicht nur um die Modalitäten der Abtreibung (z. B. mit oder ohne
Beratungsschein) geht, sondern um echte Alternativen, wird erkennbar, wie
extrem und willkürlich, wie staatsrechtlich und ethisch bedenklich die
Fristenlösung ist.
Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei den ungeborenen Kindern um
«Repräsentanten des Menschengeschlechts» handelt, schränkt die Initiative
«Für Mutter und Kind» die Möglichkeiten der Abtreibung auf den Fall der
echten Lebensgefahr der Mutter ein. In dieser Situation kann allerdings
nicht mehr von Abtreibung gesprochen werden, weil die ärztliche Handlung
darauf ausgerichtet ist, in einer aussichtslosen Situation wenigstens das
Leben der Mutter zu retten. In rechtlicher Hinsicht fehlt in diesem Moment
gewöhnlich auch das Verschulden, sowohl beim Arzt wie bei der Frau, weshalb
eine Strafbarkeit ohnehin ausgeschlossen ist.
Eine Abtreibung hingegen ist immer ein grosses Unrecht und eine
menschenunwürdige Handlung an Frau und Kind. Sie muss in ähnlicher Weise
überwunden werden wie zum Beispiel in der westlichen Welt vor 130 Jahren
die Sklaverei. Abtreibung und Sklaverei verstossen in ähnlicher Weise gegen
die Menschenwürde. Während aber bei der Sklaverei Ausnahmen für gewisse
Fälle heute absolut undenkbar geworden sind, wird bei der Abtreibung noch
frisch und fröhlich über Indikationen und Fristen verhandelt. Doch
Abtreibung muss über kurz oder lang ebenso verpönt werden wie Sklaverei.
Was heute fehlt, ist die umfassende Hilfe für die Mutter in Not. Wer
kümmert sich schon darum, dass eine Frau während der Schwangerschaft und
der Erziehung der Kinder unvergleichlich grössere Einschränkungen und
Verzichte auf sich nimmt als der Mann? Wer sorgt sich darum, dass
Ausbildungschancen trotzdem erhalten bleiben? Wer leistet heute Hilfe,
damit einer Frau der Gang zur Fürsorge aufgrund des ungeborenen Kindes
erspart bleibt, wohin sie später jeden Franken wieder zurückbezahlen muss?
Die Initiative «Für Mutter und Kind» verlangt vom Bund, dass er Richtlinien
über die notwendige Hilfe an die Mutter in Not erstellt, und von den
Kantonen, dass sie die vom Bund festgelegte Hilfe garantieren. Erbracht
werden soll sie allerdings von privaten Organisationen und Hilfswerken, so
dass für den Staat möglichst keine Kosten entstehen. Im Gegensatz zur
diskutierten Mutterschaftsversicherung (jährliche Kosten von über 500 Mio.
Franken) geht es hier um ein Engagement in der Höhe von rund 20 bis 30
Millionen Franken pro Jahr, welches aus privaten Spenden aufgebracht werden
und gezielt nur den Müttern in Not zukommen soll.
Diese Initiative beschreitet auch hinsichtlich Strafbarkeit grundsätzlich
neue Wege: Nicht die Frau soll die Hauptlast der Strafe tragen, sondern
derjenige, der die Abtreibung ausführt. In der Regel ist dies der Arzt.
Sein Berufsethos (hippokratischer Eid oder Genfer Ärztegelöbnis)
verpflichtet ihn, das menschliche Leben von der Empfängnis an
«bedingungslos» zu schützen. Doch mit der Abtreibung heilt er nicht und
rettet kein Leben, er tötet vielmehr. Ein Mitverschulden der Frau an der
Abtreibung wird zwar nicht verneint, liegt aber im Ermessen des Richters.
Die Frau muss sich als «Gehilfin» zur Abtreibung rechtfertigen. Damit wird
ein Weg aufgezeigt, der berücksichtigt, dass die Mehrzahl der Frauen nur
unter massivem äusserem Druck (häufig seitens des männlichen Partners) in
eine Abtreibung einwilligen.
Für diesen Gegenvorschlag zur Fristenlösung werden heute noch
Unterschriften gesammelt. Ein Unterschriftenbogen liegt der heutigen
«Schweizerzeit» bei. Per Mitte April sind bereits über 97000 Unterschriften
zusammengekommen. Es braucht noch ca. 20000 Unterschriften als Sicher-
heitsmarge. Verhelfen Sie also diesem notwendigen Gegenvorschlag zur Fristen-
lösung mit Ihrer Unterschrift zum Durchbruch! Unterschreiben Sie die Initia-
tive «Für Mutter und Kind», reichen Sie den Unterschriftenbogen in Ihrem
Familien- und Bekanntenkreis weiter und senden Sie ihn schliesslich an die
aufgedruckte Adresse in Basel ein. Im Namen des Initiativkomitees sei Ihnen
recht herzlich gedankt!


Dominik Müggler-Schwager


 

Initiativkomitee «Für Mutter und Kind»

Das Initiativkomitee ist überparteilich und überkonfessionell. Es besteht
aus 27 vorwiegend jungen Leuten, mehrheitlich Frauen aus dem
Medizinalbereich. Ein Drittel der Mitglieder stammen aus der Westschweiz.
Das Initiativkomitee gehört zum Verein Schweizerische Hilfe für Mutter und
Kind (SHMK) und hat zum Ziel, in der Frage der Abtreibung die
grundsätzliche Aufklärungsarbeit zu leisten und die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse aus aller Welt in die geführte Diskussion
einzubringen. Die Initiative «Für Mutter und Kind» ist ein Gegenvorschlag
zur Fristenlösung und sieht für die Mutter in Not umfassende Hilfe und für
das ungeborene Kind angemessenen Rechtsschutz vor. Das Initiativkomitee ist
auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen.
Adresse für Unterschriftenbogen
Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind
Postfach
4011 Basel
Tel.: 061/303 33 03
Fax: 061/303 33 04
Spendenkonto: PC 80-183-3



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