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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 30.
März 2007
Scharia-Recht:
Auch im Abendland?
Zurück ins Mittelalter
Nun wissen
wir's also: In Deutschland darf man eine Frau auch einmal körperlich
züchtigen. Vorausgesetzt, sie ist Muslimin. Vorausgesetzt, der Züchtiger
ist ihr Gatte. Und auch Muslim. Dann, meinte eine Frankfurter Richterin, gelte
die Scharia. Auch in Deutschland. Und diese sehe das Züchtigungsrecht
des Ehegatten vor, wenn sich die Gattin ihm nicht füge
Ein Einzelfall? Sieht sich Frankfurt ganz allein zurückversetzt ins Mittelalter? Keineswegs! Auch die Schweiz kennt ihren Scharia-Fall. Er wurde, hier in der Schweiz, vor wenigen Monaten Tatsache. Im Mittelpunkt stand ein junger Ägypter. Ihm wird in seinem Herkunftsland ein Tötungsdelikt angelastet. Darauf steht in Ägypten die Todesstrafe. Deshalb gewährt ihm die Schweiz "vorläufige Aufnahme".
Plötzlich erklärte sich dieser Ägypter als verheiratet und verlangte, dass seine ihm kürzlich angetraute Frau zu ihm in die Schweiz ziehen dürfe. Die Ehe sei in Ägypten geschlossen worden - dort, wo dem hier "vorläufig Aufgenommenen" angeblich die Todesstrafe droht. Doch der Ägypter war an seiner eigenen Trauung gar nicht anwesend. Er liess sich vertreten. Etwas, was nach Schweizer Recht nie und nimmer zulässig ist. Überdies war auch die Braut an "ihrer Hochzeit" nicht anwesend. Ihr Vater vertrat sie. Darüberhinaus war diese Braut minderjährig. Heirat mit einer Minderjährigen ist in der Schweiz schlicht unzulässig. Der "Ehemann" hatte offiziellen Wohnsitz in der Schweiz, unterstand also eindeutig Schweizer Recht.
Die Schweizer Asylrekurskommission aber erklärte die im Abwesenheitsverfahren mit einer Minderjährigen geschlossene Ehe des Ägypters als gültig. Weil die Scharia solche Heirat zulasse und beide Partner Muslims seien. Schweizer Recht, begründeten diese seltsamen Schweizer Richter weiter, dürfe sich der Scharia keineswegs als "überlegen" fühlen. Solches wäre, ist da zwischen den Zeilen zu lesen, offenbar rassistisch. So führt eine Kommission, die sich richterliche Kompetenz anmasst, Schweizer Recht ad absurdum.
Zurück ins Mittelalter!
Auch in der Schweiz. Die Asylrekurskommission verordnet's.
Ulrich Schlüer