Nr. 9, 13. April 2006
Untertanenmentalität
und Kriminalisierung
Ende des freiheitlichen Waffenrechts?
Von Theophil Pfister, Nationalrat, Flawil
SG
In der Geschichte stellte sich immer die Frage: Darf der Bürger
über Waffen verfügen oder darf er nicht. Monarchien und Fürstentümer,
die klassischen Obrigkeits- und Untertanengebiete, verboten zumeist den privaten
Waffenbesitz. Die freien Länder wie die Schweiz, aber auch die Vereinigten
Staaten, machten das Gegenteil, sie erlaubten einen freien und eigenverantwortlichen
Besitz und später ein freiheitliches Waffenrecht.
Es erstaunt darum nicht, wenn aus dieser Tradition heraus die heutige EU den privaten Waffenbesitz streng reglementieren und kontrollieren will. Eine grössere Sicherheit für die Bürger ergibt dies zwar nicht, aber das Signal ist gesetzt. Dieses heisst: Du Bürgerin und du Bürger, du musst all dein Vertrauen auf den guten und lieben Staat setzen. Er wird dir alles geben, was du brauchst. Waffen in Bürgerhand sind zu gefährlich und zudem auch unnötig. Denn wir schauen für dich allezeit. Der Waffenbesitz ist doch nur ein Zeichen des Misstrauens gegen deine Regierung und das lieben wir nicht.
Waffenregister und Meldepflicht
Unser heutiges Waffenrecht ist eine Folge des Schengener Vertrages, den das Volk 2005 angenommen hat. Es tritt in Kraft, wenn das Schengen-Recht in Kraft tritt. Voraussichtlich etwa anfangs 2007 oder 2008. Bei einer Vernehmlassung im Vorfeld von Schengen haben 92 Prozent der Antworten dieses Register abgelehnt. Wer heute über private Waffen verfügt wird sich bald einmal erstaunt die Augen reiben. Wie hiess es doch im Abstimmungskampf so schön: Es gibt kein zentrales Waffenregister. Aha, hat so mancher gedacht, so kann das neue Waffenrecht ja zur Not akzeptiert werden. Dass der Kauf einer Waffe nur noch mit Waffenerwerbschein möglich sein soll, muss ja nicht dramatisiert werden.
Nun, es gibt aber in Zukunft das Waffen- und Waffenbesitzerregister. Kein zentrales Waffenregister heisst noch lange nicht, dass nicht alles im Waffenbereich registriert und administriert werden soll. Voraussichtlich sind es kantonale Waffenregister, die dann sehr leicht via IT zusammenzuschliessen sind. Sonst macht es ja auch kaum Sinn. Und wer Waffen aus diesem oder dem vorigen Jahrhundert besitzt, kann diese nicht mehr so einfach im Hause behalten und sogar vererben. Auch hier ist der Waffenerwerbschein des neuen Besitzers, des Sohnes oder der Tochter erforderlich. Jedermann mit Waffenbesitz muss sich innerhalb einer Frist melden. Wer dies nicht befolgt macht sich strafbar. Ich nehme an, dass mehr als die Hälfte der Schweizer folgsam sich mit seinen Waffen registrieren lässt. Man beachte, nicht nur die Waffen werden registriert, auch die Besitzer. Es ist auch ein Waffenbesitzerregister.
Und es verbleibt ein erheblicher Prozentsatz von Schweizern, die sich aus freiheitlicher Gesinnung heraus nicht so folgsam und unterwürfig verhalten können. Ein Wechsel von der alten Freiheit zur neuen Zwangssituation, als registrierter Waffenbesitzer mit Generalverdacht, ist keine leichte Sache.
Freiheitlicher Bürger
kriminalisiert
Wer seine Waffen nicht meldet, das dürften viele Zehntausende von Bürgern sein, der macht sich strafbar. Nicht gemeldete Waffen sind ab dato illegale Waffen und werden voraussichtlich bei Auffinden beschlagnahmt. Der Besitzer wird bestraft. Das ganze Spiel läuft auf die Entwaffnung der anständigen, aber freiheitlich gesinnten Bürger hinaus. Für die Kriminellen ist dieses neue Waffengesetz sowieso Makulatur. Aber die Schweiz verändert sich vom freiheitlichen Land in eine Mentalität der Untertanen und der Abhängigen. Ist doch dieses Waffengesetz mit seinen Kontrollen und den Auswirkungen, mit seiner Kriminalisierung von wohl über 50 000 Schweizer Bürgern, nichts anderes als der Ausdruck des Misstrauens der Staatsmacht gegenüber seinen Bürgern.
Bedeutende Tradition
Weit haben wir es gebracht. Wir haben eine einmalige Wehr- und Schützentradition in unserem Lande. Fast jede Familie hat eine Waffe zuhause, zuletzt sogar noch ein Sturmgewehr und dazu auch versiegelte Munition. Kein Land der Welt konnte eine solche Vertrautheit und Fertigkeit des Bürgers mit der Waffe auch nur annähernd vorweisen. Tausende von Schiessanlagen haben diese Fertigkeit zusammen mit dem sportlichen und ausserdienstlichen Schiessen gespiesen. Das alte Schweizer Waffenrecht ist eine der bedeutendsten Besonderheiten unseres Landes. Jetzt stehen wir kurz davor, diese Besonderheit ohne viel nachzudenken aufzugeben - der EU zuliebe.
Noch sind nicht alle Felle
davongeschwommen. Wie wäre es, wenn statt eines staatlichen Registers
ein privates Waffenregisters entstünde. Auch andere Modifikationen im
neuen Recht wären noch denkbar. Sicher auch noch im Strafmass, in der
Verfolgung usw. Wir sind jedoch immer noch blind, taub und abgestumpft. Die
Linke kann sich freuen, aus eigenverantwortlichen Bürgern werden Untertanen
und Abhängige, kontrollierte und häufig bestrafte. Von einer Schweiz,
die sich selbst behaupten will ist mehr und mehr nur in den Büchern zu
lesen. Schade. Trotzdem, wir, die Verbleibenden mit der Sensibilität
der Freiheit sollten alles tun, um die Position nicht kampflos preiszugeben.
Theophil Pfister