Nr. 09, 30. April 2004
Bussandrohung:
Zweihundertneunundachtzig Millionen Euro
Brüssels Seilbahn-Bürokratismus
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach
ZH
Endlich verfügt auch das deutsche Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern über ein Seilbahn-Gesetz.
Da meinten diese eingefleischten
Eigenbrötler in Deutschlands Norden doch monatelang, sie könnten
auf die 32 Paragraphen mit 88 Absätzen zu insgesamt 580 Zeilen, ergänzt
durch eine ausführliche Begründung mit nochmals 43 Absätzen
von insgesamt 485 Zeilen einfach verzichten. Verzichten, weil es im vollkommen
flachen Mecklenburg-Vorpommern nämlich überhaupt keine Seilbahn
gibt.
Da hat das hohe Brüssel den deutschen Nordlichtern aber rasch und nachdrücklich
durchgegeben: Ein Seilbahn-Gesetz brauche man doch nicht für Seilbahnen.
Das Seilbahn-Gesetz müsse für Brüssels Funktionäre geschaffen
werden, die nach bürokratischer Beschäftigung lechzen. Zu Kontrollfahrten
zwecks Erstellung von Kontrollberichten könnten Brüssels Seilbahn-Kontrolleure
nämlich auch zu Stätten aufbrechen, wo nur zu registrieren sei,
dass es dort mangels Bodenerhebungen gar keine Seilbahnen gebe. Auch diese
Erkenntnis sei unverzichtbar notwendig, wenn schliesslich
ein gesamteuropäischer Sammelbericht über das kontinentale Seilbahn-Wesen
westlich des Ural zu erstellen sei. Zunächst hatte die Regierung von
Mecklenburg-Vorpommern naiverweise
angenommen, sie könne auf Gesetze, zu welchen auf dem Gebiet dieses Bundeslandes
gar keine Tatbestände anzutreffen seien, kommentarlos verzichten. Via
Berlin machte Brüssel darauf der
Regierung zu Schwerin klar, ihr drohe bei weiterer Renitenz gegen ein von
Brüssel normiertes Seilbahn-Gesetz ein Zwangsgeld von sage und schreibe
791 293 Euro.
Und dies pro Tag - was sich dann zu einer Jahresbusse von tatsächlich
289 Millionen Euro auswachsen wird. In Deutschlands Norden wurde dieser Wink
mit dem Zaunpfahl verstanden. Und so hat das Seilbahn-freie Mecklenburg-Vorpommern
jetzt sein Seilbahn-Gesetz - Betriebsabläufe, Bewilligungsverfahren,
Baubeschränkungen, Ordnungswidrigkeiten, Umgang mit Todesfällen
genau so regelnd, wie das Brüssel selbst in den hintersten Tälern
Europas geregelt haben will. Weil auch schon andere EU-Untertanen sich widerspenstig
oder naiv dem Glauben hingegeben haben, zu Tatbeständen, die auf ihrem
Territorium gar nicht vorkämen, sei die Umsetzung von EU-Richtlinien
überflüssig, ist in dieser Sache bereits auch der EU-Gerichtshof
zu Luxemburg bemüht worden. Dessen Urteil ist glasklar: Wenn Brüssel
mittels EU-Richtlinie eine Gesetzgebung verlange, müsse diese Gesetzgebung
ausnahmslos geschaffen werden - ganz egal, ob es dazu überhaupt Anwendungsfälle
gebe ... Womit sich bestätigt, dass Gesetze, seit es die EU gibt, längst
nicht mehr zur Regelung von Bedürfnissen der Bürger geschaffen werden.
Gesetze haben die Funktionärsbürokratie am Leben zu erhalten und
aufzublähen. Sonst nichts! Und wer meint, diese Geschichte sei erfunden,
möge sie nachlesen im deutschen Nachrichten-Magazin «Focus»,
Ausgabe 15/2004
Ulrich Schlüer