Nr. 09, 30. April 2004

Bussandrohung: Zweihundertneunundachtzig Millionen Euro
Brüssels Seilbahn-Bürokratismus

Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH

Endlich verfügt auch das deutsche Bundesland Mecklenburg-Vorpommern über ein Seilbahn-Gesetz.

Da meinten diese eingefleischten Eigenbrötler in Deutschlands Norden doch monatelang, sie könnten auf die 32 Paragraphen mit 88 Absätzen zu insgesamt 580 Zeilen, ergänzt durch eine ausführliche Begründung mit nochmals 43 Absätzen von insgesamt 485 Zeilen einfach verzichten. Verzichten, weil es im vollkommen flachen Mecklenburg-Vorpommern nämlich überhaupt keine Seilbahn
gibt.

Da hat das hohe Brüssel den deutschen Nordlichtern aber rasch und nachdrücklich durchgegeben: Ein Seilbahn-Gesetz brauche man doch nicht für Seilbahnen. Das Seilbahn-Gesetz müsse für Brüssels Funktionäre geschaffen werden, die nach bürokratischer Beschäftigung lechzen. Zu Kontrollfahrten
zwecks Erstellung von Kontrollberichten könnten Brüssels Seilbahn-Kontrolleure nämlich auch zu Stätten aufbrechen, wo nur zu registrieren sei, dass es dort mangels Bodenerhebungen gar keine Seilbahnen gebe. Auch diese Erkenntnis sei unverzichtbar notwendig, wenn schliesslich
ein gesamteuropäischer Sammelbericht über das kontinentale Seilbahn-Wesen westlich des Ural zu erstellen sei. Zunächst hatte die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern naiverweise
angenommen, sie könne auf Gesetze, zu welchen auf dem Gebiet dieses Bundeslandes gar keine Tatbestände anzutreffen seien, kommentarlos verzichten. Via Berlin machte Brüssel darauf der
Regierung zu Schwerin klar, ihr drohe bei weiterer Renitenz gegen ein von Brüssel normiertes Seilbahn-Gesetz ein Zwangsgeld von sage und schreibe 791 293 Euro.

Und dies pro Tag - was sich dann zu einer Jahresbusse von tatsächlich 289 Millionen Euro auswachsen wird. In Deutschlands Norden wurde dieser Wink mit dem Zaunpfahl verstanden. Und so hat das Seilbahn-freie Mecklenburg-Vorpommern jetzt sein Seilbahn-Gesetz - Betriebsabläufe, Bewilligungsverfahren, Baubeschränkungen, Ordnungswidrigkeiten, Umgang mit Todesfällen genau so regelnd, wie das Brüssel selbst in den hintersten Tälern Europas geregelt haben will. Weil auch schon andere EU-Untertanen sich widerspenstig oder naiv dem Glauben hingegeben haben, zu Tatbeständen, die auf ihrem Territorium gar nicht vorkämen, sei die Umsetzung von EU-Richtlinien überflüssig, ist in dieser Sache bereits auch der EU-Gerichtshof zu Luxemburg bemüht worden. Dessen Urteil ist glasklar: Wenn Brüssel mittels EU-Richtlinie eine Gesetzgebung verlange, müsse diese Gesetzgebung ausnahmslos geschaffen werden - ganz egal, ob es dazu überhaupt Anwendungsfälle gebe ... Womit sich bestätigt, dass Gesetze, seit es die EU gibt, längst nicht mehr zur Regelung von Bedürfnissen der Bürger geschaffen werden. Gesetze haben die Funktionärsbürokratie am Leben zu erhalten und aufzublähen. Sonst nichts! Und wer meint, diese Geschichte sei erfunden, möge sie nachlesen im deutschen Nachrichten-Magazin «Focus», Ausgabe 15/2004



Ulrich Schlüer