Nr. 09, 30. April 2004
Weichenstellung
am 16. Mai 2004
Ausgehöhlter Funktionärs-Staat oder Wohlstand in Freiheit
Exorbitante Ausgabensteigerungen der öffentlichen
Hand haben Finanzmisere und Schuldenwirtschaft bei Städten, Kantonen
und vor allem beim Bund bewirkt. Die heute zu hohe Abgabenlast lähmt
die Wirtschaft, höhlt die Familienhaushalte aus, untergräbt die
Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Allein Steuerentlastungen
können die heutige Stagnation überwinden - mögen Linke, Ringier-Presse,
Funktionäre, ausgabensüchtige kantonale Finanzdirektoren noch so
sehr dagegen polemisieren und wettern.
Die AHV retten, bevor
es zu spät ist
JA zur 11. AHV-Revision
Die AHV ist der wichtigste
Pfeiler der sozialen Altersvorsorge in der Schweiz. Das muss sie auch in
Zukunft bleiben.
Die AHV basiert auf der
Solidarität zwischen den Generationen. Doch die Solidarität droht
aus dem Gleichgewicht zu geraten. Das Verhältnis zwischen Beitragspflichtigen
und Rentenbezügern verschlechtert sich drastisch. Das ist finanziell
auf die Länge nicht verkraftbar. Deshalb sind Reformen
unumgänglich. Ziel der 11. AHV-Revision ist, die AHV-Renten der heutigen
und der künftigen Rentner zu sichern. Die 11. AHV-Revision bringt eine
Anpassung an die heutigen demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Gegebenheiten. Wir brauchen diese Revision, damit die AHV auch in Zukunft
funktioniert.
JA zur gesunden AHV
Die laufenden AHV-Renten werden vor allem durch die erwerbstätige Bevölkerung
finanziert. Diese vertraut darauf, dass spätere Generationen das gleiche
tun und die AHV weiterführen. Heute leidet die aktive Bevölkerung
unter zu hohen Steuern, Abgaben und Krankenkassenprämien. Eine noch höhere
finanzielle Belastung, um die AHV-Renten zu finanzieren, kann ihr kaum mehr
zugemutet
werden. Auch die AHV selbst muss einen Beitrag zur Rentensicherheit leisten.
Die 11. AHV-Revision bringt gezielte Sparmassnahmen, die das finanzielle Fundament
der AHV sichern.
JA zur langfristigen Sicherung
Im 20. Jahrhundert ist die durchschnittliche Lebenserwartung markant gestiegen.
Immer mehr Menschen werden immer älter. Deshalb beziehen Rentner ihre
Rente immer länger, die Frauen noch länger als die Männer.
Schon heute finanzieren nur noch 3,6 AHV-Beitragspflichtige die Rente eines
Rentenbezügers. Bald müssen zwei Beitragspflichtige für einen
Rentner aufkommen. Das heisst: Die berufstätige Bevölkerung wird
zur Finanzierung der AHV zunehmend belastet. Die 11. AHV-Revision bremst die
Auswirkungen der demographischen Entwicklung mit gezielten Einsparungen.
JA zur Gleichstellung
Die 11. AHV-Revision sieht das gleiche Rentenalter für Frauen und Männer
vor. Die Witwenrenten werden an jene der Witwer angepasst. Die 11. AHV-Revision
trägt damit gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Die Gleichstellung
von Frau und Mann kann nicht vor dem Rentenalter haltmachen. Eine gute Ausbildung,
bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und zunehmende
Erwerbstätigkeit prägen bereits heute das Leben vieler Frauen. Die
11. AHV-Revision trägt diesem Umstand Rechnung. Das Rentenalter 65 für
Mann und Frau gilt auch in zahlreichen andern europäischen Ländern.
JA zu mehr Flexibilität
Die 11. AHV-Revision bringt mehr Flexibilität für Menschen, die
früher mit der Arbeit aufhören wollen. Sie schafft die Möglichkeit,
bereits mit 59 Jahren mit einer Teilrente in Pension zu gehen. Sie ermöglicht
aber auch das Weiterarbeiten. Oder beides zusammen. Der grössere Spielraum
eröffnet für
viele attraktive Perspektiven. Die 11. AHV-Revision bringt den Altersrücktritt
nach Mass, ohne neue finanzielle Löcher zu reissen. Die 11. AHV-Revision
sichert den Fortbestand der AHV und verbessert den flexiblen Altersrücktritt.
Sie passt unser wichtigstes Sozialwerk an die heutigen demographischen, gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Gegebenheiten an. Und zwar jetzt. Bevor es zu spät
ist. Wir brauchen diese Revision, damit die AHV auch für die Zukunft
gesichert ist.
Zur Entlastung von
Familien und Wirtschaft
Nein zur Mehrwertsteuer-Erhöhung
Es ist der falsche Weg, einfach mittels Steuererhöhung vorzugeben, alles
sei dann gut. Zuerst müssen die Probleme mit der Scheininvalidität
und den Frühpensionierungen gelöst werden.Eine
Anhebung der Mehrwertsteuer um ein Prozent für die AHV wäre gar
nicht nötig, wenn auf die den Volksentscheiden klar widersprechende Abzweigung
von für die AHV reservierten MWST-Bezügen in die Bundeskasse endlich
verzichtet würde und die Erträge der für die Währungspolitik
nicht mehr benötigten Nationalbank-Goldreserven - alles Volksvermögen!
- für die AHV verwendet würden. Glücklicherweise hat sich die
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates kürzlich
dem SVP-Antrag angeschlossen, wenigstens zwei Drittel davon für die AHV
und ein Drittel für die Kantone
einzusetzen.
Sparpotential umsetzen statt Steuern erhöhen
Bei der IV besteht Handlungsbedarf.
Dazu laufen allerdings zwei SVP-Vorstösse: eine Motion für griffige
Massnahmen zur Bekämpfung der Scheininvalidität. Verursacher (Scheininvalide,
Arbeitgeber, Ärzte, Rekurskommissionen, Sozialfilz) sollen zur Rechenschaft
gezogen werden - bis hin zu strafrechtlichen Massnahmen bei aufgedecktem Invaliditätsmissbrauch.
Eine zweite Motion verlangt, dass ins Ausland ausbezahlte Invalidenrenten
der Kaufkraft im Empfängerland angepasst werden - was markante Einsparungen
bewirkt. Bevor solches Sparpotential nicht genutzt wird, darf eine Mehrwertsteuer-Erhöhung
nicht erfolgen. Denn eine Mehrwertsteuer-Erhöhung hätte ausgesprochen
negative Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und für alle
Steuerzahler. Höhere Mehrwertsteuern vernichten Arbeitsplätze und
bedrohen damit die Finanzierung der Sozialwerke. Zur Kasse gebeten würde
einmal mehr der Mittelstand, weil die Mehrwertsteuer tiefe und hohe Einkommen
gleich belastet. Von einer substantiellen sozialen
Ausgleichswirkung kann bei der Mehrwertsteuer in der heutigen Ausgestaltung
keine Rede sein.
Gravierende Konsequenzen
Ist bei den Unternehmen eine Überwälzung dieser Mehrwertsteuer-Erhöhung
an die Endverbraucher nicht möglich, entsteht ein Kostenanstieg, welcher
Kostensenkungsprogramme, damit auch Stellenabbau zwingend macht - vor allem
bei Unternehmen, deren Erträge der Mehrwertsteuer nicht unterliegen,
womit sie die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer vom Bund zurückfordern
können:
Schulen, Spitäler, Wohnungsvermieter, Banken und Versicherungen wären
am stärksten betroffen.Unser tiefer Mehrwertsteuersatz ist einer der
wichtigsten Standortvorteile der Schweiz gegenüber den EU-Staaten. In
der EU gilt ein Mindestsatz von 15 Prozent. Jede Annäherung an diese
Marke muss aus wirtschaftlichen Gründen verhindert werden. Tiefe Steuerbelastung
belebt die konjunkturelle Entwicklung und bewirkt generell eine Dynamisierung
des Wirtschaftsprozesses. Dank tiefen Steuern können die wichtigsten
Wirtschaftsmotoren, technologischer Fortschritt und Innovation, wieder ihre
volle Wirkung entfalten. Kurz: Tiefe Steuern schaffen Vertrauen in den Standort
Schweiz, setzen positive Anreize für Investitionen und sorgen für
mehr Arbeitsplätze. Aus diesem Grund kann nur ein klares NEIN zum «Bundesbeschluss
über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze»
die richtige Entscheidung sein.