Nr. 09, 30. April 2004

Weichenstellung am 16. Mai 2004
Ausgehöhlter Funktionärs-Staat oder Wohlstand in Freiheit

Exorbitante Ausgabensteigerungen der öffentlichen Hand haben Finanzmisere und Schuldenwirtschaft bei Städten, Kantonen und vor allem beim Bund bewirkt. Die heute zu hohe Abgabenlast lähmt die Wirtschaft, höhlt die Familienhaushalte aus, untergräbt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Allein Steuerentlastungen können die heutige Stagnation überwinden - mögen Linke, Ringier-Presse, Funktionäre, ausgabensüchtige kantonale Finanzdirektoren noch so sehr dagegen polemisieren und wettern.

Die AHV retten, bevor es zu spät ist
JA zur 11. AHV-Revision

Die AHV ist der wichtigste Pfeiler der sozialen Altersvorsorge in der Schweiz. Das muss sie auch in
Zukunft bleiben.

Die AHV basiert auf der Solidarität zwischen den Generationen. Doch die Solidarität droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Das Verhältnis zwischen Beitragspflichtigen und Rentenbezügern verschlechtert sich drastisch. Das ist finanziell auf die Länge nicht verkraftbar. Deshalb sind Reformen
unumgänglich. Ziel der 11. AHV-Revision ist, die AHV-Renten der heutigen und der künftigen Rentner zu sichern. Die 11. AHV-Revision bringt eine Anpassung an die heutigen demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Wir brauchen diese Revision, damit die AHV auch in Zukunft funktioniert.

JA zur gesunden AHV
Die laufenden AHV-Renten werden vor allem durch die erwerbstätige Bevölkerung finanziert. Diese vertraut darauf, dass spätere Generationen das gleiche tun und die AHV weiterführen. Heute leidet die aktive Bevölkerung unter zu hohen Steuern, Abgaben und Krankenkassenprämien. Eine noch höhere finanzielle Belastung, um die AHV-Renten zu finanzieren, kann ihr kaum mehr zugemutet
werden. Auch die AHV selbst muss einen Beitrag zur Rentensicherheit leisten. Die 11. AHV-Revision bringt gezielte Sparmassnahmen, die das finanzielle Fundament der AHV sichern.

JA zur langfristigen Sicherung
Im 20. Jahrhundert ist die durchschnittliche Lebenserwartung markant gestiegen. Immer mehr Menschen werden immer älter. Deshalb beziehen Rentner ihre Rente immer länger, die Frauen noch länger als die Männer. Schon heute finanzieren nur noch 3,6 AHV-Beitragspflichtige die Rente eines
Rentenbezügers. Bald müssen zwei Beitragspflichtige für einen Rentner aufkommen. Das heisst: Die berufstätige Bevölkerung wird zur Finanzierung der AHV zunehmend belastet. Die 11. AHV-Revision bremst die Auswirkungen der demographischen Entwicklung mit gezielten Einsparungen.

JA zur Gleichstellung
Die 11. AHV-Revision sieht das gleiche Rentenalter für Frauen und Männer vor. Die Witwenrenten werden an jene der Witwer angepasst. Die 11. AHV-Revision trägt damit gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Die Gleichstellung von Frau und Mann kann nicht vor dem Rentenalter haltmachen. Eine gute Ausbildung, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und zunehmende
Erwerbstätigkeit prägen bereits heute das Leben vieler Frauen. Die 11. AHV-Revision trägt diesem Umstand Rechnung. Das Rentenalter 65 für Mann und Frau gilt auch in zahlreichen andern europäischen Ländern.

JA zu mehr Flexibilität
Die 11. AHV-Revision bringt mehr Flexibilität für Menschen, die früher mit der Arbeit aufhören wollen. Sie schafft die Möglichkeit, bereits mit 59 Jahren mit einer Teilrente in Pension zu gehen. Sie ermöglicht aber auch das Weiterarbeiten. Oder beides zusammen. Der grössere Spielraum eröffnet für
viele attraktive Perspektiven. Die 11. AHV-Revision bringt den Altersrücktritt nach Mass, ohne neue finanzielle Löcher zu reissen. Die 11. AHV-Revision sichert den Fortbestand der AHV und verbessert den flexiblen Altersrücktritt. Sie passt unser wichtigstes Sozialwerk an die heutigen demographischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten an. Und zwar jetzt. Bevor es zu spät ist. Wir brauchen diese Revision, damit die AHV auch für die Zukunft gesichert ist.

Zur Entlastung von Familien und Wirtschaft
Nein zur Mehrwertsteuer-Erhöhung

Es ist der falsche Weg, einfach mittels Steuererhöhung vorzugeben, alles sei dann gut. Zuerst müssen die Probleme mit der Scheininvalidität und den Frühpensionierungen gelöst werden.
Eine Anhebung der Mehrwertsteuer um ein Prozent für die AHV wäre gar nicht nötig, wenn auf die den Volksentscheiden klar widersprechende Abzweigung von für die AHV reservierten MWST-Bezügen in die Bundeskasse endlich verzichtet würde und die Erträge der für die Währungspolitik nicht mehr benötigten Nationalbank-Goldreserven - alles Volksvermögen! - für die AHV verwendet würden. Glücklicherweise hat sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates kürzlich dem SVP-Antrag angeschlossen, wenigstens zwei Drittel davon für die AHV und ein Drittel für die Kantone
einzusetzen.

Sparpotential umsetzen statt Steuern erhöhen
Bei der IV besteht Handlungsbedarf.
Dazu laufen allerdings zwei SVP-Vorstösse: eine Motion für griffige Massnahmen zur Bekämpfung der Scheininvalidität. Verursacher (Scheininvalide, Arbeitgeber, Ärzte, Rekurskommissionen, Sozialfilz) sollen zur Rechenschaft gezogen werden - bis hin zu strafrechtlichen Massnahmen bei aufgedecktem Invaliditätsmissbrauch. Eine zweite Motion verlangt, dass ins Ausland ausbezahlte Invalidenrenten der Kaufkraft im Empfängerland angepasst werden - was markante Einsparungen bewirkt. Bevor solches Sparpotential nicht genutzt wird, darf eine Mehrwertsteuer-Erhöhung nicht erfolgen. Denn eine Mehrwertsteuer-Erhöhung hätte ausgesprochen negative Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und für alle Steuerzahler. Höhere Mehrwertsteuern vernichten Arbeitsplätze und bedrohen damit die Finanzierung der Sozialwerke. Zur Kasse gebeten würde einmal mehr der Mittelstand, weil die Mehrwertsteuer tiefe und hohe Einkommen gleich belastet. Von einer substantiellen sozialen
Ausgleichswirkung kann bei der Mehrwertsteuer in der heutigen Ausgestaltung keine Rede sein.

Gravierende Konsequenzen
Ist bei den Unternehmen eine Überwälzung dieser Mehrwertsteuer-Erhöhung an die Endverbraucher nicht möglich, entsteht ein Kostenanstieg, welcher Kostensenkungsprogramme, damit auch Stellenabbau zwingend macht - vor allem bei Unternehmen, deren Erträge der Mehrwertsteuer nicht unterliegen, womit sie die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer vom Bund zurückfordern können:
Schulen, Spitäler, Wohnungsvermieter, Banken und Versicherungen wären am stärksten betroffen.Unser tiefer Mehrwertsteuersatz ist einer der wichtigsten Standortvorteile der Schweiz gegenüber den EU-Staaten. In der EU gilt ein Mindestsatz von 15 Prozent. Jede Annäherung an diese Marke muss aus wirtschaftlichen Gründen verhindert werden. Tiefe Steuerbelastung belebt die konjunkturelle Entwicklung und bewirkt generell eine Dynamisierung des Wirtschaftsprozesses. Dank tiefen Steuern können die wichtigsten Wirtschaftsmotoren, technologischer Fortschritt und Innovation, wieder ihre volle Wirkung entfalten. Kurz: Tiefe Steuern schaffen Vertrauen in den Standort Schweiz, setzen positive Anreize für Investitionen und sorgen für mehr Arbeitsplätze. Aus diesem Grund kann nur ein klares NEIN zum «Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze» die richtige Entscheidung sein.