Nr. 9, 5. April 2003

Armeeleitbild XXI: Überholt und nicht bedrohungsgerecht
Ablehnung des Militärgesetzes ermöglicht bessere Armeereform

Von Heinrich L. Wirz, Bremgarten BE

Die Armee XXI ist das Ziel einer Mitte der neunziger Jahre eingeschlagenen, vollständig veränderten strategischen und auf die Nato orientierten Marschrichtung. Sie wurde von langer Hand durch eine kleine Gruppe international ausgerichteter Diplomaten, Militärs und Professoren als die aus ihrer Sicht einzig richtige Lösung geplant.

Grundlegende sicherheitspolitische Auseinandersetzungen, zum Beispiel über die bewaffnete Neutralität, wurden tunlichst vermieden. Als beruhigende Ersatzhandlungen für Öffentlichkeit und Parlament dienten ab 1996 allerlei im Grunde genommen unverbindliche Berichte. Ein Beispiel ist der Bericht des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der Schweiz (SIPOL B 2000) vom 7. Juni 1999 «Sicherheit durch Kooperation». Dieser wurde im Jahr 2000 durch die eidgenössischen Räte mehr oder weniger zustimmend zur Kenntnis genommen. Reizvolle Einzelheit dabei ist, dass das Armeeleitbild XXI zu diesem Zeitpunkt im wesentlichen schon abgeschlossen, aber noch nicht bekannt war.

Geisteshaltung
Es liegt auf der Hand, dass eine von vornherein weitgehend vom Ausland abhängige Landesverteidigung nicht mit der schweizerischen Neutralität vereinbar ist. Deshalb fürchteten und vermieden die Urheber dieser völlig veränderten Strategie (Ziel, Mittel, Einsatz) mit bundesrätlichem Segen eine breite, öffentliche Erörterung der Neutralität. Die Armee 95 wurde nur als Zwischenschritt zu «einer kleinen, aber hochmodernen Kampfarmee» betrachtet. Diese, in wichtigsten Teilen professionalisiert, sollte auch jenseits der Grenzen eingesetzt werden können. Daneben bestünde eine milizmässig rekrutierte, leicht bewaffnete Territorialorganisation zur Katastrophenhilfe und Kleinkriegführung für den Fall eines «völligen Zusammenbruchs aller gemeinsamen europäischen Sicherheitsvorkehrungen».

Ein Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule schrieb im Jahr 1995 unbehelligt, dass es in der Nähe der Schweiz keine potentielle Front mehr gebe und damit der innerste Grund der schweizerischen Neutralität entfalle. «Die Schweizerische Neutralität gilt heute nur noch in der Schweiz selbst oder in sehr weit entfernten Ländern ­ in China, Ghana oder Costa Rica ­ als moralische Trumpfkarte.» Diese Geisteshaltung gipfelte in dem staatspolitisch und verfassungsrechtlich unzulässigen Ausspruch: «Man muss die Neutralität, an der kein Bedarf mehr besteht, sanft einschlafen lassen.» Derjenige, welcher diesen Satz im Juni 1999 aussprach, Botschafter Anton Thalmann, ist immerhin Jurist, Botschafter ­ heute bei der Nato ­ und hauptsächlicher Verfasser des sicherheitspolitischen Berichts des Bundesrats vom 7. Juni 1999.

Ursprünge der Armee XXI
Bereits Mitte 1999 wurden die Planungsvorhaben für die «Armee 200X» (später Armee XXI) in Form eines sogenannten Optionenpapiers mit 42 Eckwerten sowie mit elf «Prospektivstudien» und einem verfassungsrechtlichen Gutachten über das Milizprinzip abgeschlossen. Aus all diesen Grundlagen und nach einem Vernehmlassungsverfahren als Pflichtübung entstand das endgültige, aber gegenüber seiner Urform kaum veränderte Armeeleitbild XXI vom 24. Oktober 2001. Inzwischen entschied sich das Schweizer Stimmvolk nach einem heftigen Abstimmungskampf am 10. Juni 2001 knapp für die gesetzliche Voraussetzung möglicher bewaffneter Einsätze und der Ausbildung im Ausland. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie Bundesrat und Parlament wollten diese auf wenige, allerdings sehr umkämpfte, auslandbezogene Artikel beschränkte Änderung des Militärgesetzes vorziehen, um ein Referendum gegen die Hauptrevision im Hinblick auf die Armee XXI zu vermeiden. Diese Lagebeurteilung erwies sich als falsch, wie die bevorstehende Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 zeigt. Ein zweiter, schwerwiegender Fehler der politischen und militärischen Führung des VBS war, die längst bekannten wichtigsten Mängel der Armee 95 nicht zu beheben. Bereits seit Januar 1996 lagen im VBS hundert Verbesserungsvorschläge für die Armee 95 vor. Dieses verzögernde Vorgehen war eine der Absichten, um die Armee XXI beschleunigt zu verwirklichen.

Bundesverfassung
Einzig die im April 1999 durch das Schweizer Stimmvolk angenommene neue Bundesverfassung legt Art und Zweck des Wehrwesens verbindlich fest. Die Kernsätze lauten: «Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert» und «Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen».

Die Verfassungsmässigkeit der Armee XXI ist und bleibt umstritten, weil verschiedene wichtige Themen dazu weder staatspolitisch noch staatsrechtlich gründlich erörtert worden sind. Hinweise auf ein einziges und zudem weitgehend unbekanntes verfassungsrechtliches Gutachten vom April 1999 über Milizprinzip und Militärdienstpflicht sind wenig hilfreich. Gemäss Bundesverfassung wahren Bundesversammlung und Bundesrat Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz. Es ist zu bezweifeln, ob die Armee XXI mit ihren stark herabgesetzten Beständen an Menschen und Material diesen Verfassungszweck überhaupt erfüllen könnte.

Armeeleitbild XXI veraltet
Man kann es drehen, wie man will: Das Armeeleitbild XXI ist ein mittlerweile unbrauchbar gewordener Ladenhüter. Die Planung der Armee XXI stammt aus der Mitte der neunziger Jahre, das heisst vor den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien (Bosnien, Kosovo), in Afghanistan, im Irak und insbesondere vor dem 11. September 2001. Sie entstammt einem kleinen Kreis auf die Nato und die USA ausgerichteter Berufsoffiziere, Diplomaten und Professoren. Deren erklärtes Ziel war eine Armee, die im Verbund mit ausländischen Streitkräften die Schweiz im sogenannten operativen Vorgelände (200 bis 300 Kilometer vor der Landesgrenze) verteidigen sollte.

Seit dem 11. September 2001 hat sich die sicherheitspolitische Lage weltweit grundlegend verändert. Der verfassungsmässige und immer wichtigere Auftrag der Armee, schwerwiegende Bedrohungen der inneren Sicherheit abzuwehren, wird im überholten Armeeleitbild XXI vernachlässigt. Zum Beispiel bestehen in der Armee 95 zum Schutz der Bevölkerung und lebenswichtiger Einrichtungen die Rettungstruppen sowie die Territorialinfanterie und die Alarmformationen. Dazu gehören das Flughafenregiment Zürich-Kloten, Teile der Infanterieregimenter Bern und Genf und das Katastrophenhilferegiment. Ausgerechnet diese besonders ausgebildeten, ausgerüsteten und ortsverbundenen Truppen sollen stark herabgesetzt oder sogar abgeschafft werden.

Willentliche Sachzwänge
Bewusst beabsichtigt wurde eine Armee als weitgehend in sich geschlossenes, verwickeltes System als Sachzwang. Damit wollten die Armeeplaner die militärische Miliz, die Öffentlichkeit und das Parlament vor vollendete Tatsachen stellen. Es gab damit ab zirka 1999 nur noch zwei Handlungsweisen: Entweder die Armee XXI als Ganzes annehmen oder ablehnen. Inzwischen ist das ganze Vorhaben zum ­ auch parteipolitischen ­ Prestigeprojekt zu Lasten der Schweizer Milizarmee verkommen. Das VBS betreibt unter dem Vorwand «Informationspflicht» eine überbordende Staatspropaganda. Behördliche Sendboten versuchen mit geschliffener Zunge und möglichst ohne Gegenredner, das zum Prestigeprojekt seiner Förderer verkommene Vorhaben Armee XXI anzupreisen.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger misstrauen zu Recht der einseitigen Informationsflut in Form von Broschüren, elektronischen Datenträgern und anderen behördlichen Verlautbarungen über die Armee XXI. Erstens behauptet das VBS, es gebe keine andere Lösung, als die geplante Armee XXI auf Anfang 2004 zu verwirklichen. Zweitens bräche die missglückte, heutige Armee 95 zusammen, würde sie nicht durch die Armee XXI ersetzt. Drittens sei die bestehende Armee 95 mit den verfügbaren Finanzen nicht mehr bezahlbar. Viertens wollten die Gegner der Armee XXI die bisherige Armee 95 bewahren oder sogar zur Armee 61 des Kalten Krieges zurückkehren. Stimmt das alles? Bei weitem nicht!

An Stelle der geplanten Armee XXI gibt es verfassungstreue, auftragsgerechte und den Bedrohungen entsprechende Lösungen. Trotz ihrer Mängel ist die heutige Armee 95 ­ vor allem dank dem Milizkader ­ einsatzfähig. Beweise sind die Sicherheit des Weltwirtschaftsforums 2003 in Davos oder der dauernde Schutz diplomatischer Einrichtungen in der Bundesstadt Bern und schon bald auch in Genf und Zürich. Das VBS ist bisher die Berechnung schuldig geblieben, dass die hochtechnisierte Armee XXI mit den verfügbaren Finanzen überhaupt bezahlbar wäre. Niemand will zurück zur Armee 61 oder die unkorrigierte Armee 95 bewahren.

Die Verbesserungsvorschläge liegen längst vor. Der Bundesrat könnte diese weitgehend und in absehbarer Zeit verwirklichen. Seine Befugnisse im Rahmen des bestehenden Militärgesetzes gehen erstaunlich weit. Es ist nur eine Frage des politischen Willens: Evolution anstatt revolutionärer Kahlschlag mit militärischem Totalschaden. Eine abgelehnte Militärgesetz-Revision öffnet den Weg zu einer besseren Armeereform für eine sichere Schweiz.