Nr. 9, 12. April 2002
Erfolg für hartnäckige
Staatsbürgerin
TV-Sendung «Hanfland Schweiz» verletzte
Konzession
Am 11. Juni 2001 strahlte Fernsehen DRS die «DOK»-Sendung «Hanfland Schweiz» aus. Diese Sendung verletzte gemäss einem Urteil der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) die Konzession.
Frau Dr. Alexandra Nogawa aus Basel strengte gegen diese Sendung eine formelle Beschwerde an. Die Sendung sei einseitig und unausgewogen gewesen und hätte bloss die Vorzüge des kommerziellen Hanfanbaus sowie von Cannabis gezeigt. Kritische Stimmen gegen die Liberalisierung von Cannabis hätten völlig gefehlt. Fernsehen DRS bestritt entschieden, eine einseitige Sendung ausgestrahlt zu haben.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz hat der Beschwerde von Frau Dr. Nogawa mit Entscheid vom 7. Dezember 2001 den Parteien wurde er am 2. April 2002 zugestellt recht gegeben. In der Begründung wird u.a. ausgeführt: «Nicht ganz klar erscheint das Thema des vorliegend zu beurteilenden "DOK"- Films. Mit der Auswahl der drei porträtierten Hanfbauern thematisiert die Sendung eben nicht nur die jüngere Geschichte des schweizerischen Hanfanbaus, sondern auch die politisch sensible Frage einer Liberalisierung des Betäubungsmittelrechts. Insbesondere der letzte Teil der Sendung widmet sich zu einem beträchtlichen Teil dieser aktuellen politischen Frage (z.B. "Die Schweizer Hanfbranche feiert: Der Bundesrat will eine liberale Lösung in der Cannabisfrage ..."). Auch das Problem einer allfälligen Schädlichkeit des Cannabiskonsums, welches in dieser politischen Diskussion eine bedeutende Rolle einnimmt, wird im Film verschiedentlich angetönt. So wird über eine Diskussionsveranstaltung über Cannabis als Medizin berichtet, bei der sich u.a. auch MS-Kranke zu Wort melden und die Vorzüge von Cannabis hervorheben. Überdies nimmt einer der porträtierten Produzenten am Schluss des Films dazu Stellung ("Eine Gesellschaft, die zwei harte Drogen wie Tabak und Alkohol integrieren konnte, die jährlich Tausende töten, muss fähig sein, auch den Hanf zu integrieren, der niemandem schadet ..."). Es handelt sich deshalb bei der beanstandeten Sendung nicht um eine blosse Dokumentation über drei landwirtschaftliche Produzenten. Diese sind zugleich eben auch engagierte Verfechter einer weitgehen- den Liberalisierung von Cannabis. Diese breite Thematik der beanstandeten Sendung geht ebenfalls aus dem Titel des Films ("Hanfland Schweiz") hervor. Die politische Frage der Liberalisierung des Betäu- bungsmittelrechts bildet dadurch einen wichtigen Teil der beanstandeten Sendung, auch wenn dies von der ÐDOKð-Redaktion nicht beabsichtigt war.»
Daraus kommt die Beschwerdeinstanz zu folgendem Urteil: «Die Beschwerde von Alexandra Nogawa und mitunterzeichnenden Personen vom 9. August 2001 wird gutgeheissen, und es wird festgestellt, dass die Sendung "DOK"des Schweizer Fernsehens DRS vom 11. Juni 2001 (Wiederholung: 17. Juni 2001), Thema "Hanfland Schweiz", die Programmbestimmungen verletzt hat.» Ein schöner Erfolg, der Frau Dr. Nogawa für ihre wertvolle staatsbürgerliche Hartnäckigkeit belohnt.
Ein Beispiel auch, wie sich eine Einzelperson, die sich mit Nachdruck gegen publizistische Einseitig- keit unseres Monopol-Fernsehens zur Wehr setzt, auch durchzusetzen vermag.
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