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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 7. April 2000

Drohende Argumentenkontrolle in Abstimmungskämpfen
Zensur

Politisches Denken, politisches Handeln dürfe sich fortan nicht mehr ohne staatliche Zügel entfalten. Meinte kurz vor Ende der März-Session eine aus Linken und Grünen zusammen- gesetzte nationalrätliche Initiantengruppe, die zusammen mit der dazu einige fromme Worte sprechenden CVP sogar eine knappe Mehrheit im Rat fand: Eine staatliche Argumenten- kontrollstelle solle künftig darüber befinden, was für Argumente in einem Abstimmungskampf noch zuzulassen und welche obrigkeitlich zu unterbinden seien.

Die Schöpfer dieser Idee doppelten sofort mit einer zweiten Initiative nach: Spenden an Abstimmungs- kämpfe dürften fortan nicht mehr am Staat vorbei, sozusagen freier Entscheidung freier Bürger folgend, direkt an Abstimmungskomitees ausgerichtet werden. Dies widerspreche «gerechter Verteilung». Erstens müssten die Spendernamen veröffentlicht werden. Und zweitens sei «gerechtes Teilen» anzustreben. Wer - zum Beispiel - gegen die Armee-Abschaffung eine Spende entrichte, müsse hinnehmen, dass der Staat die Hälfte dieser Spende den Armee-Abschaffern zuteile. Aus Gerechtigkeit!

Der Nationalrat hat es - die Idee dazu kam bezeichnenderweise vom seinerzeitigen Anführer der Armee- Abschaffer - so beschlossen. Mögen diese Hirngespinste die Ständerats-Beratung auch kaum über- leben, so sind sie keineswegs harmlos. Weil sie haargenau ins derzeit intensiv geförderte - im Kanton Baselland soeben auch umgesetzte - Konzept passen, das freie Stimmrecht via Gerichtsentscheide «etwas zu kanalisieren». Indem - zum Beispiel bei Einbürgerungsentscheiden - nur noch das obrigkeits- gefällige «Ja» als Stimmabgabe zugelassen würde: Der Bürger dürfe, meint man in diesem Zusam- menhang bis hinauf in den Bundesrat, zwar durchaus noch abstimmen. Allerdings nur noch so, wie es der gnädigen Herrschaft als richtig erscheine.

Während die Zulässigkeit von Argumenten freier Bürger künftig von einer staatlichen Argumentenkon- trollbehörde abhängig gemacht werden soll, will die Landesregierung fortan um so direkter in Abstim- mungskämpfe eingreifen. Auch auf Plakatwänden, auch mit Inseraten - auf Kosten der Steuerzahler selbstverständlich. Die obrigkeitlichen Argumente müssten der obrigkeitlichen Zensurbehörde selbst- redend nicht unterbreitet werden. Womit «Argumente» wie jene in jeder Beziehung verantwortungslose, unsäglich dumme und unvergleichlich arrogante Aussage des neuen Chefs des obrigkeitlichen Integra- tionsbüros, Botschafter Michael Ambühl, am Referendum gegen die Bilateralen hätten sich «nur Splitterparteien, Öko-Fundis und (wörtlich!) Holocaust-Leugner» beteiligt, weiterhin ungestraft über die Bürgerschaft ausgeschüttet werden dürften. Schliesslich ortet die staatliche Argumentenkontrollstelle grundsätzlich bloss in bundesratskritischen Argumenten «Verzerrungsgefahr».

Woraus die Öffentlichkeit immerhin zu erahnen vermag, wo selbst in unserem Land totalitäres Gedan- kengut - wie es in obrigkeitlichem Zensurgehabe immer zum Ausdruck kommt - einen Nährboden zu finden scheint.

Ulrich Schlüer

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