Nr. 9, 7. April 2000

Zur bundesrätlichen Drogenpolitik
«Finaler Rettungsschuss»
HIPPOKRATES

Alles kein Problem. Es kommt auf den richtigen Umgang an, erklärt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unverdrossen und ignoriert damit weiterhin die Realität. Und die sieht mitt- lerweile folgendermassen aus: Aufgrund der Verharmlosungspolitik innerhalb unseres Landes gehört die Schweiz im internationalen Vergleich mittlerweile zu den Ländern, deren Jugend am meisten sogenannte «weiche» Drogen - Sprachregelung des Bundesamtes für Gesundheit - konsumiert.

Das Problem hat bereits  solche Dimensionen angenommen, dass sich der Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen in Wien in seinem jüngsten Bericht dazu veranlasst sah, die Schweiz nicht nur wegen der verfehlten Heroinabgabe an Rauschgiftsüchtige zum wiederholten Male zu rügen, sondern auch auf den weit verbreiteten Missbrauch von Haschisch und dessen Verharmlosung hinzuweisen. Warnend stellt die oberste Drogenkontrollbehörde der Vereinten Nationen fest, dass die Häufigkeit des Haschisch-Missbrauchs innerhalb der Gruppe der fünfzehnjährigen Schulkinder in der Sekundarstufe in den vergangenen zwölf Jahren um das Vierfache gestiegen sei.

Dass hinter diesen Zahlen tragische Schicksale stehen, machen Zeitungsmeldungen deutlich, die sich in letzter Zeit häufen. So musste vor kurzem ein Jugendlicher im Kanton Aargau sterben, nachdem dieser zusammen mit einem Kollegen unter Haschisch-Einfluss an einem Karabiner herumgespielt hatte. Die Antwort von Bundesrat und BAG auf die internationale Kritik und die tragischen Folgen des Haschisch-Konsums lässt sich in den Vernehmlassungsunterlagen für die Revision des Betäubungs- mittelgesetzes finden: noch mehr Rauschgiftlegalisierung!

Kritisches und Unkritisches
Doch nicht nur bei der Haschisch-Verharmlosung sorgt die offizielle Drogenpolitik unseres Landes für Leid und Elend. Ebenso düster sieht es bei den Designer-Drogen aus. Die «Präventions»-Kampagne des Bundes bei Ecstasy und anderen Modedrogen beschränkte sich vor allem darauf, Jugendlichen zu zeigen, wie sie unkontrollierbare Chemiecocktails einnehmen können, ohne allzu grosse Schäden davonzutragen. Die Rechnung, die das BAG für diese Laisser-faire-«Prävention» präsentiert bekommt, sieht entsprechend verheerend aus. Jüngst mussten sich vier Partygänger in Zürich nach dem «Genuss» von «flüssigem Ecstasy» ins Spital einliefern lassen. Während drei der Partygänger relativ rasch wieder aus ihrem ungewollten Tiefschlaf erwachten, musste eine Frau, die einen lebensbedrohli- chen Atemstillstand erlitten hatte, reanimiert werden.

Und wie reagiert die Präventionsbehörde BAG auf solch lebensbedrohliche Gefährdungspotentiale? Gemäss «Neuer Zürcher Zeitung» vom 28. Februar dieses Jahres überlegt sich das Bundesamt für Gesundheit allen Ernstes, den Grundstoff für «flüssiges Ecstasy» nicht auf die Liste der verbotenen Drogen aufzunehmen! Denn gemäss den Rauschgiftaposteln aus der Bundesverwaltung ist nicht die Droge, sondern der unkritische Umgang damit das Problem. Solche «Prävention» hilft weiter. Ob die junge Frau und andere Konsumenten von Designer-Drogen nächstes mal etwas «kritischer» mit ihrem Atemstillstand umgehen werden...?

Haarspalterei
Noch alarmierendere Folgen zeitigt die Rauschgift-Verharmlosungspolitik im Bereich der Drogenpilze. Nur durch einen «finalen Rettungsschuss» konnte in Chur vor wenigen Tagen ein 22-jähriger Amokläufer gestoppt werden, nachdem er bereits zwei Polizeibeamte - einen davon lebensgefährlich - verletzt und einen Polizeihund getötet hatte. Der junge Mann war den Behörden als «Konsument von Psylocybin- pilzen bekannt», heisst es in einer Mitteilung der Bündner Staatsanwaltschaft. Und erläuternd wird beigefügt: Psylocybinpilze sind gefährlich und haben halluzinogene Wirkung. In anderen Gerichtsfällen wurde der Wirkstoff Psylocybin auch mit dem «harten» Rauschgift LSD verglichen, das Bewusstseins- veränderungen auslöst und zu psychotischen Zuständen und psychischen Schäden führt.

Hätte der junge Mann seinen Amoklauf überlebt, hätte er sich zur Entlastung auf ein Urteil des Bezirks- gerichts Bremgarten berufen können. Dort musste das Gericht Ende letzten Jahres vier Drogendealer vom Vorwurf freisprechen, sie hätten mit dem Handel von halluzinogenen Pilzen - wie zum Beispiel mit Psylocybinpilzen - gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Zur Begründung ihres Urteils erklärten die Richter, dass eine Qualifizierung des Pilzhandels als Drogenhandel nicht möglich sei, weil im Betäubungsmittelgesetz zwar die Wirkstoffe explizit aufgeführt, aber die Trägersubstanz nicht erwähnt sei! «Unsere eigene Rechtsprechung passt dem Gericht nicht, aber wir sind gezwungen, in diesem Bereich einen Freispruch zu fällen», erklärte der Bremgarter Gerichtspräsident zum Urteil. Erzwungen wurde diese «Recht»-Sprechung durch eine von den Bundesbehörden tolerierte Gesetzes- lücke... Ein tragisches, aber bezeichnendes Versäumnis und eine tödliche Haarspalterei.

Hippokrates