HIPPOKRATES
Ruhe- und Ordnungs-Drogen
Motive der Heroinabgabe-Politik
Erinnern Sie sich noch an die Abqualifizierungen, die jeder über sich
ergehen lassen musste, der zur Zeit der offenen Drogenszenen am Platzspitz
und im Lettenareal als Minimum einer sinnvollen Drogenpolitik wenigstens
den Vollzug der bestehenden Gesetze verlangte?
Die Medien machten solche Forderungen
als überholte «law and
order»-Konzepte lächerlich. Und die freisinnig-sozialdemokratische
Drogenallianz diffamierte sie als «repressive» und damit politisch (und
moralisch) unkorrekte Gesinnung.
Demagogie
Es ist mehr als nur Zufall, dass damals der englische Ausdruck «law and
order» fälschlicherweise mit «Ruhe und Ordnung» übersetzt wurde. Damit
konnte man vor der aufgebrachten Bevölkerung elegant vernebeln, dass
gesetzliche Grundlagen für angemessenes Handeln eigentlich existierten,
dass die verfahrene Drogenpolitik der rot-grünen Zürcher Stadtregierung
also eine Folge des Nichtvollzugs durchaus bestehenden Rechts war. Dafür
wurde der Eindruck vermittelt, griffige Gesetze fehlten, weshalb «neue
Wege» ausserhalb des bestehenden Rechts zu suchen seien. Es liegt in der
Logik dieser demagogischen Argumentation, dass damit das öffentliche
Unrechtsbewusstsein paralysiert wurde - bis hin zum an Zynismus kaum mehr
zu überbietenden «Ausweg», anstelle der Anwendung gültiger Gesetze Drogen
abzugeben, womit man dem Bürger Ruhe und Ordnung an der Drogenfront
vortäuschen zu können glaubte.
Bereits in den erzwängten - notabene am bestehenden Betäubungsmittelgesetz
vorbeigemogelten - Heroinabgabe-Versuchen sahen aufmerksame Beobachter
im
In- und Ausland eine «Lex Letten», also eine Methode, Heroinsüchtige an
die
städtischen Heroinzapfstellen zu locken.
Eingeständnis
Nun hat einer, der damals als Drogenexperte massgeblichen Einfluss auf
die
Entwicklung in Zürich hatte, die ganze Wahrheit offenbart. Ende 1998
schrieb Beat Kraushaar im SonntagsBlick: «Um offene Szenen möglichst
Ðsanftð zu schliessen, wurde den Süchtigen gezielt Methadon verabreicht.
Warum das Ersatzheroin Methadon als ÐOrdnungsdrogeð eingesetzt wurde,
ist
klar: Es wirkt - statt wie Heroin nur sechs - ganze vierundzwanzig Stunden.
Dadurch müssen die Süchtigen nicht auf der Gasse herumrennen, um sofort
wieder zu Stoff zu kommen.»
Ursprünglich mussten bezüglich Methadon-Abgabe - ähnlich wie das heute
bezüglich der Heroin-Abgabe der Fall sein sollte - anspruchsvolle
Voraussetzungen erfüllt sein. So hätte die Methadon-Abgabe von intensiver
psychosozialer Betreuung begleitet werden müssen. Eine Voraussetzung,
die
noch heute weltweit - auch für die neue rot-grüne deutsche Bundesregierung
- als unabdingbar gilt, damit die Methadon-Abgabe ethisch und medizinisch
überhaupt verantwortet werden könne. Einigkeit besteht auch darüber, dass
die Methadon-Abgabe nicht die Verewigung des Drogenkonsums bewirken dürfe,
sondern ausschliesslich mit dem Ziel eingesetzt werden darf, den Übertritt
in eine abstinenzorientierte Therapie zu erleichtern. Dies galt
ursprünglich auch in der Schweiz, wie nur schon die Statistik beweist:
1979
gab es 728 Methadon-Bezüger, 1986 dann 1303. Mit der Zulassung offener
Drogenszenen sprang die Zahl der Methadon-Bezüger 1987 allein in Zürich
auf
2000. 1995 gab es bereits sage und schreibe 14000 Methadon-Süchtige. Und
gegenwärtig sollen 15000 Menschen durch die staatliche Suchtgiesskanne
mit
Methadon befriedigt werden. Zusammen mit den für das Jahr 2000 erwarteten
5000 Heroin-Bezügern wären das dann 20000 Empfänger von Staatsdrogen;
das
sind, gemäss Beat Kraushaar, siebzig Prozent aller Süchtigen.
Ruhe mit Gift?
Das enorme Ausmass der flächendeckenden Methadonverteilung in der Schweiz
ist, gemessen an der Bevölkerungszahl, weltweit einmalig. Bezüglich
absoluter Fälle steht die kleine Schweiz in Europa nach Deutschland mit
30000 und Grossbritannien mit 26000 Rauschgiftbezügern an dritter Stelle.
Und wie äussert sich FDP-Präsident Franz Steinegger zu dieser
Methadon-Schwemme zwecks Bewahrung von Ruhe und Ordnung? «Alles hat seinen
Preis. Wenn die offenen Drogenszenen so besser eliminiert werden konnten,
finde ich das in Ordnung.» Sicher, Herr Steinegger, an der Drogenfront
herrscht scheinbar Ruhe und Ordnung. Aber nicht weniger als 15000
Methadon-Bezüger werden im chronischen Suchtstadium festgehalten. Mit
ihrer
Abhängigkeit und ihrem Gesundheitszustand zahlen sie den Preis, den Herr
Steinegger «in Ordnung findet».
Was die SP-FDP-Drogenallianz nicht stört, scheint immerhin einige
Drogenexperten zunehmend zu beunruhigen. Im dritten Methadon-Bericht des
Bundes - erarbeitet von 29 Experten unter Leitung von Professor Ambros
Uchtenhagen - wird festgestellt, dass sich das schweizerische
Methadon-Programm von seiner ursprünglichen Zielsetzung entfernt habe.
Die
Chronifizierung der Sucht sei eine Gefahr, die «grössten Probleme im
Zusammenhang mit der Methadon-Behandlung» bestünden «im Beikonsum von
Alkohol, Benzodiazepinen, Heroin/Kokain...». Im Klartext: Das Schweizer
Methadon-Programm ist qualitativ mangelhaft; es fehlt ihm die Kontrolle,
es
bewirkt Suchtverlängerung. Dass von Betreuung der Patienten angesichts
der
immensen Zahl von 15000 Bezügern keine Rede sein kann - das verschweigt
allerdings auch der Expertenbericht.
Forderungen nach besserer Ausbildung der Methadon abgebenden Ärzte und
Apotheken sowie nach vermehrter Kontrolle der Bezüger blieben bisher
wirkungslos, weshalb Professor Uchtenhagen Anfang 1999 erneut eindringlich
vor der «kritiklosen Ausdehnung und Handhabung von
Substitutionsbehandlungen» warnte; die Verschreibung von Ersatzmitteln
wie
Methadon ohne begleitende Betreuung ändere kaum etwas am Risikoverhalten
der Süchtigen. Sie sei therapeutisch wertlos.
Der Bundesrat weiss - wie man seiner Antwort auf eine Interpellation von
Nationalrat Simon Schenk (SVP/BE) entnehmen kann - um die Probleme.
Trotzdem soll die Verluderung der Methadon-Programme in einzelnen Kantonen
weiterhin toleriert werden.
Immer drängender stellt sich die Frage: Woher nehmen die offiziellen
Propagandisten in der Umgebung von Frau Bundespräsidentin Dreifuss
eigentlich den Mut, die Schweiz überall als «drogenpolitisches Pionier-
und
Vorzeigeland» zu preisen?
Hippokrates
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der Ausgabe Nr. 8 vom 16. April 1999**
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