Verantwortungslose Entscheide der
Asylrekurskommission
Vollzugsverhinderung
Interpellation von Nationalrat Hans Fehr, Eglisau ZH
Mit Unterstützung von 82 Mitunterzeichnern aus
dem bürgerlichen Lager
verlangt der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr mit einer Interpellation vom
Bundesrat, dass er gegen die «large und realitätsfremde» Praxis der
eidgenössischen Asylrekurskommission (ARK) einschreitet.
Die 83 Nationalrätinnen und Nationalräte begründen ihren Vorstoss damit,
die oft unverantwortlichen Rekurs-Entscheide der ARK erhöhten dank ihrer
Signalwirkung die Attraktivität der Schweiz für illegale Einwanderer und
Scheinflüchtlinge. Zudem leisteten solche ARK-Entscheide dem Missbrauch des
Asylrechts Vorschub und unterhöhlten die Rechtsordnung in unserem Land. Die
ARK weiche mit ihrer largen Asyl- und Wegweisungspraxis die gesetzlichen
Bestimmungen für die Asylgewährung und für die Erteilung von vorläufigen
Aufnahmen systematisch auf. «Dies führt dazu, dass bestimmte
Personenkategorien die Schweiz nicht mehr verlassen müssen, obschon weder
eine Verfolgung im Sinn des Asylgesetzes noch eine konkrete Gefährdung
gemäss Ausländergesetz (ANAG) vorliegt», stellt Fehr fest.
Fehlentscheide
Die Interpellanten führen in der Begründung zahlreiche Beispiele von
unverantwortlichen ARK-Urteilen auf, unter anderem die folgenden:
> Es ist zur Praxis geworden, dass vorläufig aufgenommenen Personen der
Familiennachzug gewährt wird, was eindeutig gesetzeswidrig ist.
> Asylbewerber, welche ihre Mitwirkungspflicht verletzen und bei den
Anhörungen (Befragungen) nicht einmal erscheinen, können laut ARK-Entscheid
vom Herbst 98 dennoch mit der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde
rechnen und somit in der Schweiz bleiben.
> Einem im Drogenmilieu tätigen Asylbewerber, der mehrmals nicht zur
Befragung erschienen war, wurde von der ARK keine Verletzung der
Mitwirkungspflicht bescheinigt. Begründung: Er habe sich lediglich dem
psychischen Stress entzogen, weil er hätte befürchten müssen, die
Drogenfahnder könnten in seiner Unterkunft erscheinen.
> Die ARK hat einen Nichteintretensentscheid des Bundesamtes für
Flüchtlinge aufgehoben, obwohl der Asylgesuchsteller im Verlauf von drei
Asylverfahren unter fünf verschiedenen Namen (!) aufgetreten war und damit
mehrfach gelogen hatte.
> Die ARK handelt auch Bundesratsentscheiden zuwider: Obwohl der Bundesrat
im Fall der Bosnien-Kriegsflüchtlinge klar entschieden hat, dass -
dreieinhalb Jahre nach Beendigung des Krieges - auch jene Personen
zurückkehren müssen, welche nicht in ihr ursprüngliches Dorf und Gebiet
zurückgehen können, hat die ARK befunden, dies sei nicht zumutbar - trotz
grosszügiger Rückkehrhilfe.
> Gemäss Grundsatzurteil 1998/1 kann ein Asylbewerber, dessen Gesuch
erstinstanzlich abgelehnt wurde und dessen Beschwerde oder Wegweisung noch
hängig ist, bereits vor Abschluss des Verfahrens erneut Asyl verlangen oder
Revisionsgründe geltend machen. In solchen Fällen sistiert die ARK das
Beschwerdeverfahren, und das Bundesamt für Flüchtlinge hat über das neue
Gesuch zu entscheiden, was beim Verfahren zu gewaltigen Verzögerungen führt.
> Gemäss Grundsatzurteil 1998/13 haben bei minderjährigen Gesuchstellern
die Asylbehörden (in Umkehrung der bisherigen Regel) den Beweis zu
erbringen, dass der Gesuchsteller in seinem Heimatstaat Familienangehörige
hat und wo diese wohnen. Wer somit behauptet, keine Angehörigen zu haben -
auch wenn dies offensichtlich nicht stimmt - muss vorläufig aufgenommen
werden.
> Die ARK lässt zahlreiche hängige Fälle jahrelang liegen, bis der Vollzug
der Wegweisung nicht mehr zumutbar ist.
Forderungen
Mit einem detaillierten Fragenkatalog verlangt Fehr vom Bundesrat genaue
Angaben und Zahlen über die unverantwortliche Praxis der ARK, ferner über
die Konsequenzen der Fehlurteile, über den widerrechtlichen Familiennachzug
von vorläufig Aufgenommenen, über die Verhinderung des Vollzugs von
rechtskräftigen Wegweisungen, über die Folgekosten und weitere Konsequenzen.
Ebenso wollen Fehr und die 82 Mitunterzeichner wissen, wie der Bundesrat
der Aushöhlung der Rechtsordnung durch die ARK entgegentritt und was er zu
diesem Zweck bei den bevorstehenden ARK-Richterwahlen zu tun gedenkt.
SVP
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Nr. 8 vom 16. April 1999** |