Nr. 8, 16. März 2007
Feste
Verwurzelung des Ehrenmords im Islam
Ehrenmord in islamisch geprägten Gesellschaften
Von Prof. Dr. Christine Schirrmacher, Bonn /
Deutschland
Ehrenmorde finden heute nicht nur im östlichen Teil der Türkei statt.
Auch in Deutschland und den übrigen Ländern Europas sterben Frauen
"aus Gründen der Ehre". Zwar führen bisher deutsche Kriminalämter
keine gesonderten Statistiken, aber inoffizielle Erhebungen nennen zwischen
1996 und 2005 in Deutschland mindestens 49 Ehrenmorde oder -mordversuche.
Etwa 5000 Ehrenmorde (mit hoher Dunkelziffer) schätzen die Vereinten
Nationen weltweit.
"Die aus Kilis stammende Senel Habes meldet der Polizeiwache, dass sie seitens ihres geschiedenen Ehemannes bedroht werde. Sie bittet in Panik die Staatsanwaltschaft um Schutzmassnahmen. Die Verantwortlichen ignorierten jedoch ihre Hilferufe, obwohl eine eindeutige Gefährdung des Opfers deutlich war. Sie trug deutliche Narben von der Säure in ihrem Gesicht, mit der ihr Ehemann sie übergossen hatte. Senel Habes wurde zwanzig Tage später von ihrem Ex-Ehemann umgebracht."
Ehrenmorde sind aus der östlichen Türkei bekannt, aus den angrenzenden Ländern unter der kurdischen Bevölkerung, aus Jordanien und Syrien, aus Pakistan, Indien und Bangladesh, aus dem Iran, dem Irak, Israel/Palästina, dem Libanon, Äthiopien, dem Kosovo, sowie aus einigen Ländern ausserhalb des Mittelmeerraums wie Mexiko, Ecuador, Brasilien, Ostafrika, Malaysia, Papua-Neuguinea, Kambodscha, sowie in westlichen Ländern aus Migrantenkulturen. Silvia Tellenbach nennt ausserdem die Region des Maghreb und den Jemen, für den sie allein für 1997 von 400 Ehrenmorden ausgeht. Amnnesty International nimmt für Pakistan etliche Hundert Ehrenmorde im Jahr 2004 an; andere nennen jährlich 1500 Morde für Pakistan, - überall aber existiert eine hohe Dunkelziffer.
Wenn die Ehre verletzt wird...
Ein Mädchen oder eine Frau wird von einem Mitglied ihrer eigenen Familie aus "Gründen der Ehre" getötet, wenn man glaubt, dass sie das geforderte ehrenhafte Verhalten im Umgang der Geschlechter nicht gezeigt, ihre sexuelle Integrität verletzt und damit die Ehre der ganzen Familie ruiniert hat. Als besonders verwerflich gilt der Verlust der Jungfräulichkeit. In der Schamkultur des Nahen und Mittleren Ostens ist die Familie verpflichtet, zu handeln, wenn die Grenzüberschreitung öffentlich bekannt wird.
Der untadelige Ruf einer Frau muss also zu allen Zeiten gewahrt werden. Die Gefahr, einem Ehrenmord zum Opfer zu fallen, beginnt daher mit der Pubertät und endet erst mit dem Tod. Eine junge Frau, die unehrenhaft handelt, wird kaum Heiratschancen haben und muss den Tod fürchten. Eine ältere verheiratete oder geschiedene Frau kann eingesperrt oder geschlagen werden. Ältere Frauen wachen über jüngere, ja, manche Mutter "wirkt ... sogar selbst mit, wenn die eigene Tochter unter den Traktor geschubst zu Tode kommt."
Vermutungen reichen bereit aus
Wo diese Gesetze gelten, kann eine blosse Vermutung über ein von der Norm abweichendes Verhalten eine Frau bereits in Verruf bringen. Es bedarf keiner Handlung; die Frau hat sich dem Gerede ausgesetzt - das genügt. Sie hat sich der legitimen Kontrolle ihres Mannes oder Vaters entzogen, daher kann ihr Unrecht oder der Wunsch, Unrecht zu tun, unterstellt werden. Andere Gründe für einen Ehrenmord sind Widerstand der Frau gegen eine arrangierte Ehe, ihr Wunsch zur Scheidung, uneheliche Schwangerschaften - und zwar in der Regel auch dann, wenn die Frau Opfer eines Verbrechens wurde. Vielleicht wird diese Frau ihren Vergewaltiger heiraten müssen, womit eine mögliche polizeiliche Untersuchung enden würde, gilt doch das der Familie zugefügte Unrecht durch die Heirat als ausgeglichen.
In Pakistan sollen Ehrenmorde aus wirtschaftlichen Beweggründen keine Seltenheit sein, wenn sich z. B. eine Frau weigert, auf ihr Erbe zu verzichten. Diese Morde gelten als "fake honour killings", als Verbrechen aufgrund vorgeschobener Ehrverteidigung. Oder eine Familie ist hoch verschuldet und tötet eine Frau der eigenen Familie aufgrund vermeintlich unmoralischen Verhaltens, bezichtigt dann aber denjenigen, bei dem die Familie in Schuld steht, als ihren Liebhaber. Weil ein Gerücht wie eine Tat gehandelt wird, kann sich der Beschuldigte nicht wirksam zur Wehr setzen und ist verpflichtet, die bestehenden Schulden als "Kompensation" für den vermeintlichen Ehrverlust der Familie zu erlassen. Das der Frau zugefügte Unrecht - Zwang, Zwangsehe oder Vergewaltigung - wird nicht thematisiert, denn nur das dem Mann durch Ehrverlust zugefügte Unrecht verlangt Kompensation oder Strafe.
Der Familienrat
Ist eine Familie mit einer Ehrverletzung konfrontiert, wird in der Regel der Familienrat beschliessen, was zu tun ist. In leichteren Fällen wird ein Mädchen von der Schule genommen, eine Frau eingesperrt, geschlagen oder in eine andere Stadt ohne Mitspracherecht verheiratet. In schwereren Fällen wird die Familie den Tod des Opfers beschliessen, aber die Frau nicht davon unterrichten. Sie wird eines Tages oder eines Nachts erschossen, erwürgt, erstochen, erschlagen, gesteinigt, verbrannt, vor ein Auto gestossen oder von einer Brücke herabgestürzt. Auch den besonders in Bangladesh verbreiteten Säureattentaten auf Frauen oder den in Indien als Küchenunfälle getarnten Verbrennungen - vorgeblich wegen zu geringer Mitgiftzahlungen der Eltern der Braut - liegen häufig Mordmotive aus Gründen der Ehre zugrunde. Andere Todesfälle werden als Selbstmorde ausgegeben. Der Ehrenmord ist eine aus besonders niedrigen Motiven geplante, grösstmögliche Gewaltanwendung gegen eine Frau: er gleicht einer Hinrichtung.
Der Zwang zur Tat
Die Ehre, die in der Stammesgesellschaft mehr gilt als ein Menschenleben, muss verteidigt werden, notfalls, indem man den "Schandfleck" entfernt, wie ein jordanischer Stammesführer formuliert:
"Eine Frau ist wie ein Olivenbaum. Wenn einer der Zweige vom Holzwurm befallen wird, muss er abgehauen werden, damit die Gesellschaft makellos und rein erhalten bleibt."
Verteidigt ein Vater oder Bruder die Familienehre nicht, wird er nun seinerseits als schwach, unmännlich und ehrlos beurteilt werden. Er verliert Gesicht und Respekt oder sogar seine wirtschaftliche Existenz. Daher sind Männer ebenso als Täter wie als Opfer zu betrachten. Ein 25jähriger Palästinenser schildert diese Pflicht:
"Ich habe sie nicht getötet, sondern ihr eher geholfen, Selbstmord zu begehen und die Todesstrafe zu verhängen, zu der sie sich selbst verurteilt hatte. Ich tat es, um mit ihrem Blut die Familienehre rein zu waschen, die wir durch sie verloren hatten und um den Willen der Gesellschaft zu erfüllen, die andernfalls keine Gnade für mich aufgebracht hätte."
Daher wird ein Ehrenmord auch von der Gesellschaft meist nicht als Mord im eigentlichen Sinne beurteilt. Die Voraussetzung dafür ist eine Gesellschaft, die das Kollektiv höher achtet als das Individuum. Häufig wird als Täter ein minderjähriges Familienmitglied bestimmt, damit die Strafe - falls die Tat überhaupt vor Gericht kommt - und der Verlust der Arbeitskraft möglichst wenig ins Gewicht fällt.
Obwohl die Tradition des Ehrenmordes Jahrtausende alt sein muss, ist sie bisher noch wenig erforscht. Über der uralten Tradition liegt der Schleier des Schweigens, das erst in den letzten Jahren vor allem von Menschen- und Frauenrechtsorganisationen gebrochen wurde. Ehrenmorde sind mit Schande behaftet, daher führen eventuelle gerichtliche oder polizeiliche Untersuchungen oft ins Leere und werden von einer Mauer des Schweigens behindert.
Ehrenmorde und Islam
Einerseits ist unzweifelhaft, dass der Ehrenmord weder im Koran, noch in der islamischen Überlieferung oder klassischen Theologie eine Begründung findet, zumal die Tradition des Ehrenmordes wesentlich älter ist als der Islam. Andererseits sind Ehrenmorde heute überwiegend - wenn auch nicht ausschliesslich - in islamischen Gesellschaften zu verzeichnen. Dort sind vor allem im ländlichen Bereich viele Gesellschaften von halbfeudalen, tribalen Strukturen geprägt, in denen Frauen de facto häufig als eine Art "Besitz" des Mannes behandelt werden. Diese überkommenen Verhaltensnormen sind mit den religiösen Normen des Islam verflochten.
Als verstärkender Faktor für das Ungleichgewicht zwischen Mann und Frau in islamischen Ländern kommt die im islamischen Eherecht verankerte Forderung nach Gehorsam der Ehefrau ihrem Ehemann gegenüber hinzu, fussend auf Sure 4,34 und zahlreichen Überlieferungen Muhammads, die die herausgehobene rechtliche und gesellschaftliche Stellung des Mannes betonen und nach überwiegender traditioneller Meinung muslimischer Theologen sogar eine Züchtigung der Ehefrau im Konfliktfall mit einschliessen. Auch wenn manche Theologen diese Deutung ablehnen und in vielen muslimischen Familien die Praxis anders aussieht, schaffen die tradierten Texte und konservativen Auslegungen doch ein Klima, in dem Gewalt gegen Frauen ebenso vielfach zum Alltag gehörig betrachtet wird wie das Gehorsamsprinzip und die Einschränkung von Frauenrechten.
So wird der Frau durch die patriarchalisch-tribale, an den Werten des traditionellen Islam ausgerichtete Lebensweise und Kultur die alleinige Verantwortung für die Wahrung der Ehre zugewiesen. Daher begünstigt die mit islamischen Werten begründete traditionell-konservative Auffassung der Rolle der Frau ihre Kontrolle, die Legitimierung von Gewalt und damit in gewisser Weise auch den Ehrenmord. Zwar haben sich in verschiedenen Ländern auch religiöse Führungspersönlichkeiten gegen den Ehrenmord ausgesprochen. Ihre Appelle führten aber bisher nicht zu einer gesellschaftlichen Umorientierung, da die "gefühlte" Berechtigung für den Ehrenmord scheinbar fest verwurzelt ist.
Strafen für den Ehrenmord
Eine konsequente Strafverfolgung für den Ehrenmord ist die Ausnahme; er wird aus Angst, Solidarität oder Überzeugung verschwiegen oder vertuscht. Die Frau findet durch eine Anzeige kaum Schutz und der Täter entzieht sich der Strafverfolgung. Vielleicht stellt er sich aber auch selbst der Polizei, stolz darauf, die Ehre der Familie wieder hergestellt zu haben, in dem Wissen, dass er die Gesellschaft überwiegend auf seiner Seite hat.
In vielen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens wird für den Ehrenmord bis heute eine Strafmilderung durch "Provokation" durch unehrenhaftes Verhaltens von Frau oder Tochter gewährt. Art. 340 des jordanischen Strafgesetzbuches ermöglichte bisher sogar Straffreiheit für den Ehrenmörder, wenn er seine Frau beim Ehebruch auf frischer Tat ertappt hatte. Art. 98 erlaubt Strafmilderung, wenn der Täter eine Straftat aus berechtigtem Zorn über ein falsches und gefährdendes Verhalten seines Opfers beging. Im Jahr 2001 wurde Art. 340 durch ein königliches Dekret so geändert, dass nun statt Straflosigkeit für den Ehrenmörder der beim Ehebruch ertappten Frau Strafmilderung vorgesehen ist. Im Jahr 2003 sollte daher eine Gesetzesänderung zu Art. 340 im jordanischen Parlament ratifiziert werden, was das Unterhaus ablehnte; daher ist der Status von Art. 340 seit dem Jahr 2004 ungewiss.
Strafmilderung für den Ehrenmörder ist nicht nur in Jordanien möglich, sondern in den meisten Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung. In Pakistan lautet die gegenwärtige gesetzliche Regelung so, dass ein Ehrenmord als Mord zu betrachten ist, der Richter allerdings einen Kompromiss einleiten kann, in dessen Zug die Familie dem Täter vergeben und er freigesprochen werden kann.
Ehrenmorde aus "Provokation"
In der Türkei sah das Strafgesetzbuch bis 2003 in Art. 462 eine verminderte Strafe für Ehrenmorde aus "Provokation" vor (ein vermuteter oder tatsächlicher Ehebruch). Die entsprechende Gesetzesänderung, die 2005 in Kraft trat, ist ein Schritt in die richtige Richtung, das Gesetz muss nun aber auch in vollem Mass zur Anwendung kommen; ein Problem ist auch, dass ein Mord wegen schwerer Provokation "im Affekt" weiterhin strafmildernde Umstände erwarten darf. Im ländlichen Bereich gab es in der Türkei bisher es de facto in den allermeisten Fällen keine Bestrafung.
Anhänger der im jordanischen Parlament vertretenen Muslimbruderschaft brandmarkten die Streichung des Art. 340 als "unislamisch" und gegen die Scharia gerichtet. Eine Streichung sei ein Kotau vor dem Westen (so einige Stimmen der Abgeordneten) und ziele darauf ab, "islamische, soziale und familiäre Werte zu zerstören, indem sie die Männer ihrer menschlichen Natur entkleiden wollten, wenn sie Ehefrauen oder weibliche Familienmitglieder beim Ehebruch ertappten".
Zwar forderten andere - ebenfalls islamische - Stimmen wie z. B. der Mufti von Gaza, Sheich 'Abd al-Karim Kahlut, bereits die Todesstrafe für Ehrenmörder, da sie nach der Scharia nicht berechtigt seien, die Todesstrafe zu vollziehen. Die "Jordanische Islamische Front" (IAF) dagegen, deren überwiegende Mitgliederzahl der Muslimbruderschaft nahe steht, bezeichnete den Ehrenmord geradezu als Pflicht für den Betroffenen. Es sei zwar unrecht, das Recht in die eigenen Hände zu nehmen, die Vergeltung für moralische Vergehen der Frauen der Familie sei jedoch eine islamische Handlung. Yotam Feldner ist daher sicher recht zu geben, wenn er konstatiert, dass "islamisch" in einem Land mit überwiegend muslimischer Bevölkerung eben nicht nur das meint, was der Koran oder die Überlieferung als islamisch definieren, sondern auch das, was ein bedeutender Teil der Bevölkerung als islamisch beurteilt. Wenn knapp zwei Drittel Ehrenmorde für nicht widersprüchlich zu den Lehren des Islam betrachten, dann ist der Ehrenmord im Bewusstsein grosser Teile der Bevölkerung nicht wirksam von der Religion zu trennen.
Viel spricht darüber hinaus dafür, bei einem Ehrenmord hierzulande nicht nur den Ausführenden mit in das Urteil einzubeziehen - wie jüngst im Ehrenmordprozess um Hatun Sürücü in Berlin geschehen, in dem zunächst nur der Täter selbst verurteilt worden war - sondern die gesamte, durch Beschluss, Planung, Anstiftung, Verdeckung und Beihilfe zur Ausführung beteiligte Familie. Mit der Bestrafung endet die Palette an Massnahmen jedoch nicht. Eine aktive Erziehung zur Gleichberechtigung der Geschlechter, zur Anerkennung des Gewaltmonopols des Staates und der Vermittlung demokratischer Werte sollte im Kindergartenalter beginnen, damit Gleichgültigkeit und Ignoranz keine Chance haben - denn für die Betroffenen geht es um Leben oder Tod.
Christine Schirrmacher
Die Autorin ist Islamwissenschafterin und Leiterin des Instituts für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz (www.islaminstitut.de). 2006 erschien in der "Schweizerzeit"-Schriftenreihe ihr Vortrag "Islam in Europa - Multi-Kulti am Ende?"