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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 31. März 2006

Todesurteil gegen konvertierten Christen in Afghanistan
Uno-sanktioniertes Scharia-Recht

Uno-Funktionäre sind Meister im Finden von Kompromissen. Mittels vieldeutiger Formulierungen bringen sie Differenzen zum Verschwinden, entschärfen sie Konflikte. Auch für Afghanistan, wo die Uno Demokratisierung und Menschenrechte durchsetzen will. Dort war Kompromiss-Findung gefragt für die neue Verfassung, die im Muslimstaat die Religionsfreiheit zu einem Grundrecht erklärt.

Ein Afghane namens Abdul Rahman, vor bald zwei Jahrzehnten zum Christentum konvertiert und seither in Deutschland lebend, vernahm von diesem Fortschritt. Er wagte die Rückkehr in seine Heimat. Dort aber geriet er in bedrohliche Schwierigkeiten. Sein eigener Vater zeigte ihn an. Als Verräter, als vom Islam Abgefallener. Abdul Rahman wurde verhaftet. Die Scharia gelangte zur Anwendung. Und diese verfügt für Muslime, die vom "einzig wahren Glauben" abfallen, die Todesstrafe.

Weil man in Deutschland von Verhaftung und Anklage erfuhr, wurde der Fall publik. Die Weltöffentlichkeit war schockiert. Schockiert meldeten sich auch Uno-Funktionäre zu Wort: Die afghanische Verfassung garantiere doch Religionsfreiheit! Doch die Uno-Funktionäre, Meister im Finden Differenzen vertuschender Kompromisse, mussten sich belehren lassen: Wohl finde sich in der Verfassung der Begriff "Religionsfreiheit". Die Uno habe aber zugestanden, dass in Afghanistan "in religiösen Fragen" muslimisches Recht, also die Scharia gelte. Resultat eines echten Uno-Kompromisses. Gegen Abdul Rahman wurde also von der Uno abgesegnetes Scharia-Recht angewandt. Und die Scharia verfügt für Glaubens-Abtrünnige das Todesurteil.

Abdul Rahman hatte Glück. Weil die Welt auf seinen Fall aufmerksam wurde. Weil der afghanische Präsident auf Gedeih und Verderb von den Westmächten und ihren Truppen abhängig ist. Deshalb konnte sich Rahman der Vollstreckung des Todesurteils entziehen. Andere Afghanen, die Glaubensfreiheit wahrnehmen möchten, ohne dass die Weltöffentlichkeit davon erfährt, werden dieses Glück nicht haben. Dem von der Uno sanktionierten Scharia-Recht werden sie nicht entgehen.

Übrigens: Die Schweiz lässt sich derzeit von der Uno umwerben, doch auch Truppen nach Afghanistan zu entsenden. Um dort dem "Rechtsstaat" auf die Beine zu helfen - inklusive von der Uno sanktioniertem Scharia-Recht. Erkundungs-Missionen sind bereits im Gang ...

Ulrich Schlüer

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