Nr. 8, 31. März 2006

Referendum gegen Kohäsions-Milliarde an die EU
Es ist keine Rechnung offen!

Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH

Die Schweiz ist der Europäischen Union nichts schuldig. Wenn ausgehandelte Bilaterale Verträge von beiden Seiten als "gegenseitig ausgewogen" deklariert werden, hat keine Seite gegenüber der anderen ein Guthaben oder eine Schuld.


Soll die Schweiz gemäss Antrag von Bundesrat und Parlaments-Mehrheit dennoch - freiwillig - eine Goodwill-Milliarde an die EU überweisen, dann dürfen dafür zumindest einige Gegenleistungen erwartet werden.

Gegenleistungen

Von Seiten der SVP wurden drei Gegenleistungen gefordert:

1. Schluss mit der Diskriminierung des Flughafens Zürich-Kloten;
2. Respektierung des Schweizer Bankkundengeheimnisses;
3. Respektierung der in der Schweiz verfassungsrechtlich abgestützten kantonalen Steuerhoheit.

Die notorisch EU-devote Mehrheit im Schweizer Parlament erachtete es allerdings als unschicklich, für eine Milliardenzahlung auch adäquate Gegenleistungen einzufordern.

Dies obwohl auch die Schweizer Wirtschaft Erwartungen an die vom Bundesrat versprochene Milliarden-Zahlung geknüpft hatte: Insbesondere müsse diese EU-Milliarde budget-neutral, also ohne weitere Aufblähung der Bundesschuld geleistet werden. Und die Zahlung sollte eine einmalige sein: Eine dauernde Subventionierung von in Konkurrenz zur Schweiz stehenden Produktionsstandorten sei nicht akzeptabel.

Beiden wirtschaftlich begründeten Begehren zeigte das Parlament indessen die kalte Schulter.

Budget-Neutralität aufgebrochen

Der Bundesrat hatte die Budget-Neutralität ursprünglich noch ernst genommen. In seinem Antrag ans Parlament sah er noch eine vollumfängliche Kompensation der EU-Milliarde in den Budgets des Volkswirtschafts- und des Auswärtigen Departements vor. Das Parlament hebelte das bundesrätliche Finanzierungs-Konzept allerdings aus. Und die Aussenministerin vermied jede Stellungnahme, welche der Kohäsions-Milliarde an die EU endgültigen, abschliessenden Charakter gegeben hätte. Was die EU im Blick auf den bevorstehenden EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens gleich zu einer nächsten Forderung von "einigen hundert Millionen" an die Adresse der Schweiz motivierte.

Den Antrag der SVP, die zu leistende Zahlung im Gesetz auf eine Milliarde zu beschränken, beerdigte die parlamentarische "Koalition der Vernunft" von Mitte-Links. Damit ist der an die EU zu leistende Milliardenbetrag per Gesetz als nach oben völlig offen deklariert. Er unterliegt keiner Kompensationspflicht. Und die zu zahlenden Beträge sind dem Referendum - sobald das neue Osthilfegesetz angenommen wäre - auf immer entzogen.

Ausverkaufs-Mentalität

Der Verzicht auf budget-neutrale Kompensation der Milliardenzahlungen kommt dem Ausverkauf elementarer Grundsätze finanzieller Sorgfalt gleich. Und der Verzicht auf jegliche Gegenleistung seitens der EU auf die schweizerische Milliarden-Überweisung illustriert den sich abspielenden Ausverkauf vitaler Schweizer Interessen.

Dafür eine Milliarde und künftig noch viel mehr zu bezahlen - das ist für den Souverän unzumutbar.

Was die Schweiz leistet

Eine einseitige Milliardenzahlung ohne Gegenleistung ist auch unakzeptabel, weil die Schweiz zu Gunsten der EU seit Jahren bedeutende Leistungen einseitig erbringt: Erwähnt seien der Bau der Europa-Transversale Neat ganz auf Kosten der Schweiz, die Finanzierung von Neat-Zufahrtslinien im EU-Ausland, die Subventionierung aller Transitfahrten von EU-Lastwagen, der Verzicht auf mehr als eine pauschale Vignettengebühr für ausländische Personenwagen, usw.

Die Schweiz ist der EU nichts schuldig. Die Schweiz ist der EU gegenüber nicht tributpflichtig. Kann das Parlament ein ausgewogenes Geben und Nehmen zwischen der Schweiz und der EU nicht gewährleisten, muss zur Milliarden-Zahlung an die EU das Volk zum Entscheid aufgerufen werden. Deshalb muss das Referendum ergriffen werden.