Nr. 08, 8. April 2004
Regierungsräte
auf EU-Pfaden
Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, wovon sie sprechen ...
Von Nationalrat Hans Kaufmann, Wettswil ZH
Die Zürcher Regierung sähe «gute
Gründe für die Reaktivierung des EU-Beitrittsgesuchs der Schweiz».
Zu einem klaren Ja mochte sie sich aber nicht durchringen. Der Regierungsrat
wolle die Frage vielmehr bis Mitte Jahr noch «vertieft prüfen».
Bekanntlich forderte die
Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) den Bund vor gut zwei Wochen auf, seinen
EU-Kurs zu präzisieren und Reformen im Hinblick auf einen EU-Beitritt
anzupacken. Die KdK stützte sich dabei auf eine Umfrage bei allen Kantonen.
«Beachtliche Gründe»
Die Zürcher Regierung hat nun am 1. April 2004 ihre Antwort an die KdK
veröffentlicht. Gemäss Regierungsrat sprechen «beachtliche
Gründe für die Reaktivierung des EU-Beitritts». Die Weiterführung
des bilateralen Wegs drohe dagegen längerfristig in die «Sackgasse»
zu führen. In der Antwort an die KdK verweist der Regierungsrat auf die
achtzehnmonatige Praxis mit dem bilateralen Abkommen: Diese habe gezeigt,
dass «die etappierte, sektorielle Übernahme von europäischem
Recht sehr aufwendig, wenig transparent und ineffizient» sei. Klar für
einen Beitritt sprechen laut Zürcher Regierung die höheren Wachstumsraten
in den meisten EU-Ländern oder die verbesserte Verhandlungsposition als
EU-Mitglied (Luftverkehr, Bankgeheimnis). Sie verspricht sich aber auch bessere
Lösungen
für die Innere Sicherheit, im Asylbereich sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten
der Kantone auf EU-Ebene.
Unsinnige Argumentation
Wer die Begründung der Zürcher Regierung für einen EU-Beitritt
zur Kenntnis nimmt, wird den Eindruck nicht los, dass sich diese Damen und
Herren noch nie ernsthaft mit den Folgen eines EU-Beitritts für die Schweiz
und die Kantone auseinandergesetzt haben. Wie unsinnig die Argumentation des
Zürcher
Regierungsrates ist, lässt sich allein schon aus der Behauptung ablesen,
wenn die Schweiz Mitglied der EU sei, könne sie das Bankgeheimnis besser
verteidigen und die Kantone könnten auf EU-Ebene mitdiskutieren. Dies
ist eine Fehlspekulation, denn in der EU besteht kein Bankgeheimnis nach
Schweizer Art. Von Mitbestimmung der Kantone auf EU-Ebene kann keine Rede
sein. Es existiert kein EU-Gremium, in dem die Kantone vertreten wären.
Die Schweiz müsste alle neuen Gesetze der EU übernehmen. Und gemäss
EU-Verfassungsentwurf wird für die neuen EU-Gesetze nicht einmal mehr
Einstimmigkeit der Mitgliedländer vorausgesetzt. Die Zürcher Regierung
täte gut daran, sich über die folgenden zehn Punkte Klarheit zu
verschaffen, bevor sie weitere derart unfundierte Meinungen über einen
EU-Beitritt der Schweiz von sich gibt: 5 Milliarden Franken
Gemäss dem längerfristigen Finanzplan der EU sollen die Beiträge
der Länder von heute 1 Prozent auf rund 1,2 Prozent des Bruttosozialproduktes
erhöht werden, was angesichts der wuchernden Brüsseler Bürokratie
und der Unterstützung der neuen Beitrittsländer nicht verwundert.
Für die Schweiz
würde dies, basierend auf dem letztjährigen Bruttosozialprodukt
von SFr. 430 Mrd., eine
Zwangsabgabe von über 5 Milliarden Franken bedeuten. Dazu kommen weitere
Einmalbeiträge und Finanzierungen wie der Kohäsionsfonds, an den
die Schweiz in noch unbekannter Höhe ebenfalls beisteuern müsste.
Die Rückflüsse aus Brüssel werden auf ca. SFr. 1,2 Mrd. pro
Jahr geschätzt: Die Schweiz wird also einer der ganz grossen Nettozahler
sein. Wer soll eigentlich für diese
Beträge aufkommen, die immerhin rund 10 Prozent des Bundeshaushaltes
2004 oder rund 41 Prozent der direkten Bundessteuern 2003 entsprechen? Dass
ein derartiger Mittelabfluss ohne wesentliche Gegenleistung das Wirtschaftswachstum
der Schweiz nicht fördert, sondern drücken wird, bedarf
wohl kaum weiterer Begründungen.
Kurzschlüsse
Ein EU-Beitritt bedeutet auch den Beitritt zum Euro, womit die eigenständige
Geldpolitik aufgegeben werden muss. Für die Kantone und den Bund bedeutet
die Aufgabe einer eigenen Notenbank auch das Ende von deren jährlichen
Milliarden-Ausschüttungen. Der Beitritt zur Gemeinschaftswährung
bringt zwar auch Vorteile. So werden die Umtausch-Ersparnisse im Warenhandel
(Importeure und Exporteure) auf SFr. 1 bis 2 Mrd. geschätzt. Grössere
Ersparnisse von rund SFr. 3 Mrd. dürften bei den Kapitalanlegern anfallen,
die bei Anlagen in Fremdwährungen und beim Heimführen von Erträgen
jedes Mal Wechselkurskosten hinnehmen müssen.
Wer rechnet ...
Weniger Freude an diesem Wegfall des Devisengeschäftes dürften die
Banken haben, die wohl einen Teil ihrer Devisenhändler entlassen müssten.
Der Finanzplatz Zürich, aus dem rund ein Viertel des kantonalen Zürcher
Bruttosozialproduktes stammt, würde wesentlich geschwächt, denn
es müsste
nicht nur das Bankgeheimnis aufgegeben werden, vielmehr dürfte auch das
internationale Wertschriftengeschäft weiter nach London abwandern. Der
Anschluss an den Euro bedeutet die Übernahme des höheren EU-Zinsniveaus.
Die Schweiz wäre das einzige Land, dessen Zinsen sich von unten an das
EU-Niveau anpassen müssten.
Allein der Staat, wozu auch die Kantone gehören, wird bei SFr. 230 Mrd.
Schulden per Ende 2003 rund SFr. 3,5 Mrd. mehr Zinsen bezahlen müssen.
Die Zinsdifferenz zwischen Schweizer Staatsanleihen (Ende März 2,6 %)
und europäischen Staatsanleihen (Ende März 4,1 %) beträgt derzeit
1,5 Prozent.
Noch grösser ist die Zinsdifferenz im Bereich der Privatschuldner. Im
Ausland bezahlt man rund 2 Prozent mehr für Hypothekarkredite, aber auch
für kommerzielle Darlehen. Es ist keineswegs so, dass die Schweizer Schuldner
von besserer Bonität sind, und deshalb tiefere Zinsen bezahlen müssten.
Im
Gegenteil: Die meisten KMUs im Ausland verfügen über eine solidere
Eigenkapitaldecke. Bezogen auf die Schweizer Privatschulden (Hypotheken, kommerzielle
Kredite, Industrieanleihen etc.) errechnen sich zusätzliche Zinskosten
von rund SFr. 18 bis 20 Mrd. Diese zusätzlichen Zinsaufwendungen
werden die Unternehmensgewinne und damit das Steueraufkommen drücken.
Dass zudem bei einer
Beibehaltung des Eigenmietwertes die Zinsabzüge der Eigenheimbesitzer
wesentlich höher ausfallen werden, daran seien jene Kantonsregierungen
erinnert, die das Steuerpaket ablehnen. Die Zolleinnahmen des Bundes, die
2003 immerhin noch SFr. 1047 Mio. betrugen, werden um schätzungsweise
SFr. 200 bis 300 Mio. geringer ausfallen, und die Aussenhandelspolitik der
Schweiz wird wesentlich eingeschränkt werden. So müssen insbesondere
die Zölle für Importe aus Nicht-EU-Ländern angehoben werden.
Ende der direkten Demokratie
Ganz wesentliche Einschnitte müssten die Schweizerinnen und Schweizer
in Bezug auf ihre demokratischen Rechte hinnehmen. Mit der Anerkennung von
Mehrheitsbeschlüssen des EU-Ministerrates hätte das Volk zum Sozialrecht,
zur Verkehrs- und Energiepolitik kaum noch etwas zu sagen. Mit der voraussichtlichen
Annahme einer EU-Verfassung wäre die Schweiz aber auch gezwungen, sich
der Sicherheitspolitik der EU anzuschliessen. Wer den Verfassungsentwurf genau
liest, wird sehr bald feststellen, dass man mit der Annahme der EU-Verfassung
praktisch einem Militärbündnis beitritt, was mit unserer Neutralität
nie und nimmer vereinbar ist. Und schliesslich wird auch nicht mehr das Bundesgericht
der Schweiz die höchstrichterliche Instanz sein, sondern der EU-Gerichtshof.
Hans
Kaufmann, Nationalrat