Nr. 08, 8. April 2004

Regierungsräte auf EU-Pfaden
Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, wovon sie sprechen ...

Von Nationalrat Hans Kaufmann, Wettswil ZH

Die Zürcher Regierung sähe «gute Gründe für die Reaktivierung des EU-Beitrittsgesuchs der Schweiz». Zu einem klaren Ja mochte sie sich aber nicht durchringen. Der Regierungsrat wolle die Frage vielmehr bis Mitte Jahr noch «vertieft prüfen».

Bekanntlich forderte die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) den Bund vor gut zwei Wochen auf, seinen EU-Kurs zu präzisieren und Reformen im Hinblick auf einen EU-Beitritt anzupacken. Die KdK stützte sich dabei auf eine Umfrage bei allen Kantonen.

«Beachtliche Gründe»
Die Zürcher Regierung hat nun am 1. April 2004 ihre Antwort an die KdK veröffentlicht. Gemäss Regierungsrat sprechen «beachtliche Gründe für die Reaktivierung des EU-Beitritts». Die Weiterführung des bilateralen Wegs drohe dagegen längerfristig in die «Sackgasse» zu führen. In der Antwort an die KdK verweist der Regierungsrat auf die achtzehnmonatige Praxis mit dem bilateralen Abkommen: Diese habe gezeigt, dass «die etappierte, sektorielle Übernahme von europäischem Recht sehr aufwendig, wenig transparent und ineffizient» sei. Klar für einen Beitritt sprechen laut Zürcher Regierung die höheren Wachstumsraten in den meisten EU-Ländern oder die verbesserte Verhandlungsposition als EU-Mitglied (Luftverkehr, Bankgeheimnis). Sie verspricht sich aber auch bessere Lösungen
für die Innere Sicherheit, im Asylbereich sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten der Kantone auf EU-Ebene.

Unsinnige Argumentation
Wer die Begründung der Zürcher Regierung für einen EU-Beitritt zur Kenntnis nimmt, wird den Eindruck nicht los, dass sich diese Damen und Herren noch nie ernsthaft mit den Folgen eines EU-Beitritts für die Schweiz und die Kantone auseinandergesetzt haben. Wie unsinnig die Argumentation des Zürcher
Regierungsrates ist, lässt sich allein schon aus der Behauptung ablesen, wenn die Schweiz Mitglied der EU sei, könne sie das Bankgeheimnis besser verteidigen und die Kantone könnten auf EU-Ebene mitdiskutieren. Dies ist eine Fehlspekulation, denn in der EU besteht kein Bankgeheimnis nach
Schweizer Art. Von Mitbestimmung der Kantone auf EU-Ebene kann keine Rede sein. Es existiert kein EU-Gremium, in dem die Kantone vertreten wären. Die Schweiz müsste alle neuen Gesetze der EU übernehmen. Und gemäss EU-Verfassungsentwurf wird für die neuen EU-Gesetze nicht einmal mehr
Einstimmigkeit der Mitgliedländer vorausgesetzt. Die Zürcher Regierung täte gut daran, sich über die folgenden zehn Punkte Klarheit zu verschaffen, bevor sie weitere derart unfundierte Meinungen über einen EU-Beitritt der Schweiz von sich gibt: 5 Milliarden Franken
Gemäss dem längerfristigen Finanzplan der EU sollen die Beiträge der Länder von heute 1 Prozent auf rund 1,2 Prozent des Bruttosozialproduktes erhöht werden, was angesichts der wuchernden Brüsseler Bürokratie und der Unterstützung der neuen Beitrittsländer nicht verwundert. Für die Schweiz
würde dies, basierend auf dem letztjährigen Bruttosozialprodukt von SFr. 430 Mrd., eine
Zwangsabgabe von über 5 Milliarden Franken bedeuten. Dazu kommen weitere Einmalbeiträge und Finanzierungen wie der Kohäsionsfonds, an den die Schweiz in noch unbekannter Höhe ebenfalls beisteuern müsste. Die Rückflüsse aus Brüssel werden auf ca. SFr. 1,2 Mrd. pro Jahr geschätzt: Die Schweiz wird also einer der ganz grossen Nettozahler sein. Wer soll eigentlich für diese
Beträge aufkommen, die immerhin rund 10 Prozent des Bundeshaushaltes 2004 oder rund 41 Prozent der direkten Bundessteuern 2003 entsprechen? Dass ein derartiger Mittelabfluss ohne wesentliche Gegenleistung das Wirtschaftswachstum der Schweiz nicht fördert, sondern drücken wird, bedarf
wohl kaum weiterer Begründungen.

Kurzschlüsse
Ein EU-Beitritt bedeutet auch den Beitritt zum Euro, womit die eigenständige Geldpolitik aufgegeben werden muss. Für die Kantone und den Bund bedeutet die Aufgabe einer eigenen Notenbank auch das Ende von deren jährlichen Milliarden-Ausschüttungen. Der Beitritt zur Gemeinschaftswährung bringt zwar auch Vorteile. So werden die Umtausch-Ersparnisse im Warenhandel (Importeure und Exporteure) auf SFr. 1 bis 2 Mrd. geschätzt. Grössere Ersparnisse von rund SFr. 3 Mrd. dürften bei den Kapitalanlegern anfallen, die bei Anlagen in Fremdwährungen und beim Heimführen von Erträgen jedes Mal Wechselkurskosten hinnehmen müssen.

Wer rechnet ...
Weniger Freude an diesem Wegfall des Devisengeschäftes dürften die Banken haben, die wohl einen Teil ihrer Devisenhändler entlassen müssten. Der Finanzplatz Zürich, aus dem rund ein Viertel des kantonalen Zürcher Bruttosozialproduktes stammt, würde wesentlich geschwächt, denn es müsste
nicht nur das Bankgeheimnis aufgegeben werden, vielmehr dürfte auch das internationale Wertschriftengeschäft weiter nach London abwandern. Der Anschluss an den Euro bedeutet die Übernahme des höheren EU-Zinsniveaus. Die Schweiz wäre das einzige Land, dessen Zinsen sich von unten an das EU-Niveau anpassen müssten.
Allein der Staat, wozu auch die Kantone gehören, wird bei SFr. 230 Mrd. Schulden per Ende 2003 rund SFr. 3,5 Mrd. mehr Zinsen bezahlen müssen. Die Zinsdifferenz zwischen Schweizer Staatsanleihen (Ende März 2,6 %) und europäischen Staatsanleihen (Ende März 4,1 %) beträgt derzeit 1,5 Prozent.
Noch grösser ist die Zinsdifferenz im Bereich der Privatschuldner. Im Ausland bezahlt man rund 2 Prozent mehr für Hypothekarkredite, aber auch für kommerzielle Darlehen. Es ist keineswegs so, dass die Schweizer Schuldner von besserer Bonität sind, und deshalb tiefere Zinsen bezahlen müssten. Im
Gegenteil: Die meisten KMUs im Ausland verfügen über eine solidere Eigenkapitaldecke. Bezogen auf die Schweizer Privatschulden (Hypotheken, kommerzielle Kredite, Industrieanleihen etc.) errechnen sich zusätzliche Zinskosten von rund SFr. 18 bis 20 Mrd. Diese zusätzlichen Zinsaufwendungen
werden die Unternehmensgewinne und damit das Steueraufkommen drücken. Dass zudem bei einer
Beibehaltung des Eigenmietwertes die Zinsabzüge der Eigenheimbesitzer wesentlich höher ausfallen werden, daran seien jene Kantonsregierungen erinnert, die das Steuerpaket ablehnen. Die Zolleinnahmen des Bundes, die 2003 immerhin noch SFr. 1047 Mio. betrugen, werden um schätzungsweise SFr. 200 bis 300 Mio. geringer ausfallen, und die Aussenhandelspolitik der Schweiz wird wesentlich eingeschränkt werden. So müssen insbesondere die Zölle für Importe aus Nicht-EU-Ländern angehoben werden.

Ende der direkten Demokratie
Ganz wesentliche Einschnitte müssten die Schweizerinnen und Schweizer in Bezug auf ihre demokratischen Rechte hinnehmen. Mit der Anerkennung von Mehrheitsbeschlüssen des EU-Ministerrates hätte das Volk zum Sozialrecht, zur Verkehrs- und Energiepolitik kaum noch etwas zu sagen. Mit der voraussichtlichen Annahme einer EU-Verfassung wäre die Schweiz aber auch gezwungen, sich der Sicherheitspolitik der EU anzuschliessen. Wer den Verfassungsentwurf genau liest, wird sehr bald feststellen, dass man mit der Annahme der EU-Verfassung praktisch einem Militärbündnis beitritt, was mit unserer Neutralität nie und nimmer vereinbar ist. Und schliesslich wird auch nicht mehr das Bundesgericht der Schweiz die höchstrichterliche Instanz sein, sondern der EU-Gerichtshof.



Hans Kaufmann, Nationalrat