Nr. 8, 30. März 2001

Zum Streit über das Radio- und Fernsehgesetz
Im falschen Kino

Erst leises Wetzen der langen Messer, jetzt immer lauteres Säbelrasseln: Es läuft ein Action- Film mit dem Szenario, dass der reiche, selbstherrliche Gutsbesitzer Armin Walpen von der SRG die armen Schattenseitenbäuerlein von den privaten Radio- und TV-Stationen mit Versprechen auf die Zukunft ködert und zum gemeinsamen Kampf gegen den Staat schart. Weil der die feudalen Privilegien überwachen und seine Ordnung aufzwingen will.

Spannendes Programm, aber wer hier ein Dokudrama über die wahre Tragödie schweizerischer Medien- politik erwartet, sitzt im falschen Kino. Der Streit um ein neues Radio- und TV-Gesetz wird noch viel Lärm produzieren, aber kaum etwas ausser Lärm. Der Bundesrat will der SRG eine Sonderstellung sichern, um ihr die Funktion als «nationale Klammer» und als Versorgerin der lateinischen Schweiz mit Radio- und TV-Programmen zuweisen zu können, aber mehr Werbefreiheit soll sie nicht bekommen.

Ein stark vom Staat bestimmtes Beschwerdewesen - komplizierter noch als heute -, ein voraussehbar nach Proporz zusammengesetzter Beirat und ein von der Landesregierung gewählter Zentralrat wären im Geschäftlichen, aber auch im Programmlichen Leitplanken für die SRG. Deren Generaldirektor Walpen mag das so nicht; er wirbt bei den privaten Programmveranstaltern um Unterstützung für seine Oppo- sition und wedelt vor ihren Augen mit Vorteilen, über die eigentlich die Behörde zu befinden hätte.

Kampf zwischen Freiheitsheld, dem nichts höher gilt als sein Dienst am Volk, und einem seine Konzessionsgewalt missbrauchenden Staat? Schon deshalb nicht, weil dieser Staat die Pflicht und Schuldigkeit hat, für die unter Zwang auch von Nichtkunden der SRG erhobenen Gebühren eine kontrollierbare Gegenleistung einzufordern. Die entscheidende Frage aber ist, ob mit den heute ange- wendeten oder mit den neu zu formulierenden Mitteln die Gegenleistung in Form befriedigender Unter- haltung sowie umfassender, sauberer Information zu erwirken ist. Im bestehenden politischen Umfeld ist die Antwort nein.

Man hat hinsichtlich der wesentlichsten Produktionssparte der SRG - nämlich des Fernsehens DRS - zu vermerken, dass gegenüber früher grosse Fortschritte zu beobachten sind. Sie sind aber nicht der Umstrukturierung der SRG und auch nicht der Arbeit der Beschwerdeinstanzen zuzuschreiben, sondern der persönlichen Wandlung des Fernsehdirektors Peter Schellenberg. Er spricht in Interviews offen darüber, dass er zu einer andern Einstellung zum Publikum gelangt ist und dass er sie auch seinen Mitarbeitern gegenüber verficht. Mag sein, dass ihm die Erkenntnis, dass das Gebührenprivileg ständig legitimiert werden muss, bei dieser Einsicht geholfen hat, aber nur das Ergebnis ist wichtig.

Das will nun heissen, dass für die Programmqualität die entscheidenden Personen zählen und nicht die Kontrollmechanismen. Schellenberg hat bei weitem noch nicht alle Mängel seines redaktionellen Apparats ausgeräumt, sein Abgang ist bereits terminiert, und die Götter wissen, wer sein Nachfolger sein wird. Auf dieser andern Bühne wird um die Zukunft des Mediums und seiner Rolle für das Land gespielt, und der Einsatz könnte höher nicht sein.

Es ist, Schellenbergs heutige Einsichten hin oder her, schon genug angerichtet worden, und spezielle Gefahren sind noch lange nicht beseitigt. Als Informationsmedium müsste das Fernsehen an der publizistischen Aufgabe teilnehmen, die Politik mit Hinterfragen und mit Hintergrundinformation sach- dienlich zu begleiten. Das tut es mit kontradiktorischen Sendungen zunehmend, aber was es an Aussagen selber erarbeitet, liegt über weite Strecken unbesehen auf einer gouvernementalen Linie.

Da ist die Drogenpolitik des Departements Dreifuss. Sie besteht darin, die «normative Kraft des Fakti- schen» der 68er zum politischen Instrument zu machen. Also das Übel treiben zu lassen, bis seine Duldung plausibel zur politischen Notwendigkeit erklärt werden kann. Fernsehen und Radio haben mit zahlreichen Sendungen dazu beigetragen, dass das Faktische zur normativen Kraft werden konnte. Oder die Verwässerung des Begriffs «Neutralität» zum Nutzen einer bundesrätlichen Aussen- und Militärpolitik: Die elektronischen Medien haben ganz im Sinne der bundesrätlichen «Politik des Ver- drängens» die für die Geschichte des Neutralitätsprinzips bedeutsamen Merkjahre 1499/1999 und 1648/1998 sanft verstreichen lassen. Sie weichen auch heute konsequent der Erörterung aus, wie sich denn bewaffnete Schweizer Soldaten in Konfliktgebieten des Auslands ausnehmen werden, wenn zugleich die Schweizer Delegierten des IKRK am Werk sind. Henri Dunant hat in seiner «Erinnerung an Solferino» die Bedeutung der Neutralität von Helfern eindrücklich beschrieben, und gerade jetzt liest man in einem Buch des Genfers de Senaclens, dass Dunant später zusammen mit seinem Intimgegner Moynier in den Gründungspapieren des internationalen Roten Kreuzes die Neutralität als Voraussetzung für die Hilfe in bewaffneten Konflikten festlegte. Nach heutiger «political correctness» ist aber Neutralität als absolute Maxime geradezu Pfui, die elektronischen Medien haben hier zusammen mit dem Bundes- rat die Norm gesetzt.

Die gleichen Medien haben auch eine der Volksmeinung zuwider laufende Europapolitik propagiert und gefördert, bis sich schliesslich am 4. März herausstellte, dass das EU-Beitrittsziel des Bundesrats irreal ist, ob nun per subito oder ein bisschen später. In dieser Sache trat klar wie nie zuvor zutage, wie akut die Gefahr sein kann, dass die SRG-Medien zu gouvernementalen Instrumenten werden. Und damit weiss man auch, dass das Scharmützel zwischen SRG-Generaldirektor und Bundesbehörde um ein neues Radio- und Fernsehgesetz kaum mehr als ein Scheingefecht ist. Die wirkliche Frage ist doch, wie man verhindert, dass Regierung und Medien gleichgerichtet wirken und so das demokratische Kräftespiel lenken. Dem kann, mögen die Paragraphen lauten wie immer, seitens der Medien nur die Persönlichkeit von Verantwortlichen entgegenstehen. Auf ihre Auswahl kommt es an.

Patrouilleur suisse