Nr. 8, 24. März 2000

Weichenstellung von grosser Tragweite
Freiwilligen-Armee
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH

Solange der Auftrag an unsere Armee darin bestand, das eigene Land im Falle einer Existenz und Freiheit gefährdenden Bedrohung von aussen zu schützen, bestand auch eine legitime Grundlage, jeden einzelnen zur Dienstleistung in der Armee zu verpflichten. Die strikte Beschränkung auf den Verteidigungsauftrag ist das Fundament der Allgemeinen Wehrpflicht und der die gesamte wehrfähige Bevölkerung umfassenden Milizarmee nach dem Grundsatz «Alle für alle».

Während des ganzen 20. Jahrhunderts wurde die Schweizer Armee nach diesem Grundsatz «Reine Defensivarmee mit Allgemeiner Wehrpflicht im Miliz-System» auf- und ausgebaut. Das Konzept bewährte sich. Es trug zur Verschonung unseres Landes bei, als alle andern europäischen Staaten mit Krieg überzogen wurden. Jetzt wird dieses Konzept dem Bundesrat und einer Parlamentsmehrheit zu eng. Sie wollen ins Ausland mit der Armee - im Schlepptau anderer Armeen, eingebunden in Nato- Operationen und Nato-Strukturen.

Abkehr
Auslandeinsätze sind mit der Allgemeinen Wehrpflicht nicht vereinbar. Man kann schliesslich nicht einen Familienvater zu wochenlangem Kosovo-Einsatz abkommandieren. Deshalb kommen für Aus- landeinsätze nur Freiwillige in Frage, die als bezahlte Berufssoldaten oder «Durchdiener» (welche ihre gesamte Wehrpflicht am Stück leisten) verpflichtet werden. «Freiwillige»? Warum ist man eigentlich nicht früher auf die Idee gekommen, den Militärdienst ausschliesslich Freiwilligen zu überlassen - denen, die Freude «am Militärlen» haben. Offenbar sind mit der Freiwilligen-Armee auch gewichtige Nachteile verbunden. Zu Lasten der Demokratie, zu Lasten des Prinzips, wonach den zivilen politischen Behörden immer der Vorrang vor dem Militär - in jedem Staat ein Machtinstrument - garantiert ist.

Tiefere Hemmschwelle
In einem Land mit Allgemeiner Wehrpflicht und Milizarmee gilt ein militärisches Aufgebot immer «dem Volk». Alle müssen in der Stunde der Gefahr einrücken - auch Familienväter, Berufsleute, die, dem Aufgebot folgend, allesamt ihre private und berufliche Umgebung zu verlassen haben. Solange dieses umfassende Milizprinzip gilt, erlässt eine Regierung ein Aufgebot deshalb nur, wenn der Staat wirklich in Gefahr, das Volk echt bedroht ist. Nie aber, weil bloss irgendein Unternehmen lockt. Diese Tatsache ist für die Demokratie von grösster Tragweite. Sie vermittelt allen Bürgerinnen und Bürgern Gewissheit: Eine Milizarmee mit Allgemeiner Wehrpflicht kann nie für politische Abenteuer missbraucht werden. Diese Gewissheit entfällt, wo Armeen aus Freiwilligen bestehen. Die Aufgebots-Hemmschwelle einer Regierung ist gegenüber Freiwilligen - diese suchen ja Abwechslung und Risiko - viel tiefer als gegen- über dem Volk selber, das mit dem Milizheer aufgeboten werden müsste. Die Konsequenz ist klar: Kann eine Regierung eine Freiwilligen-Armee einsetzen, so sinkt die Gewissheit für die Bevölkerung, dass ihre Armee nie für politische Ziele einzelner oder einflussreicher, auch über Beziehungen in die Regierung Verfügender missbraucht werden kann. Zusammenhänge, die zu bedenken sind, wenn die Schweiz den vom Bundesrat angestrebten Auslandeinsätzen der Armee das Milizprinzip Stück für Stück opfern muss.

Ulrich Schlüer