Nr. 8, 24. März 2000
AHV-Grundfragen
Die zuständige Bundesrätin Dreifuss hat mehrfach kundgetan, die finanzielle Zukunft der AHV sei gesichert. Inzwischen wissen alle, dass die AHV sanierungsbedürftig ist. Mit den ihr heute zur Verfügung stehenden Mitteln kann sie in wenigen Jahren die Rentenansprüche nicht mehr voll decken. Diese Tatsache verunsichert. Diese Verunsicherung wird verstärkt durch die begründete Vermutung, dass Bundesrätin Dreifuss den Ernst der Lage nicht erkennen will. Statt die AHV langfristig finanziell ins Gleichgewicht zu bringen, will sie die AHV weiter ausbauen und die Pensionierungsgrenzen schrittweise herabsetzen.
Dazu ist ihr jedes Hintertürchen gut genug. Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Pfeilern, der AHV, der beruflichen Vor- sorge und der steuerbegünstigten Selbstvorsorge. Die AHV wird umlage- mässig finanziert; die AHV-Beiträge werden unmittelbar als Renten ausbezahlt. Bei der beruflichen Vorsorge wird das Alterskapital individuell angespart; die BVG-Renten hängen von der Höhe des zuvor angesparten individuellen Alterskapitals ab. Diese Kombination von Umlagefinanzierung und Kapital- deckung der Renten ist sinnvoll, denn sie verteilt die jeder der beiden Finanzierungsarten innewoh- nenden Risiken.
Die AHV von der Umlagefinanzierung auf die Kapitaldeckung umzustellen, ist praktisch nicht mehr möglich. Erworbene Rentenansprüche können nicht einfach gestrichen werden. Es wäre aber auch keiner Generation zuzumuten, weiterhin umlagemässig die bisher aufgelaufenen Rentenansprüche zu finanzieren und gleichzeitig die eigene Altersvorsorge nach dem Kapitaldeckungsprinzip voll anzu- sparen. Dazu müssten die Beiträge der aktiven Generation für die Altersvorsorge praktisch verdoppelt werden.
Die Umlagefinanzierung setzt ein staatliches Obligatorium voraus. Ohne das AHV-System vollständig umzukrempeln, ist keine Privatisierung möglich. Die staatliche AHV verunmöglicht keineswegs eine bessere Bewirtschaftung des AHV-Fonds. Diese ist angelaufen, nachdem im Rahmen der 10.AHV- Revision die allzu strengen Anlagevorschriften gelockert worden sind. Mit besserer Bewirtschaftung des Fonds können die Defizite der AHV aber nicht beseitigt werden. Der Fondsbestand nimmt ja von Jahr zu Jahr ab.
Die finanzielle Belastung der demographischen Entwicklung kumuliert sich in etwa 25 Jahren. Weniger als zwei Erwerbstätige werden dann gesamtwirtschaftlich gesehen die Mittel für die AHV-Rentenzah- lungen erarbeiten müssen. Selbstverständlich ist es möglich, vorerst den AHV-Fonds aufzubrauchen, das Nationalbankgold zu verzehren, die AHV-Beiträge der Selbständigerwerbenden und der teilerwerbs- tätigen Rentner heraufzusetzen, um bis zum Jahre 2010 eine Erhöhung der AHV-Mehrwertsteuer vermeiden zu können. Dann aber käme unvermeidlich ein finanzieller Kollaps in wirtschaftlich und sozial verheerendem Ausmass. In der AHV-Politik sollte man nicht in Wahlperioden, sondern in Generationen denken. Der Spielraum für eine Umgestaltung der Altersvorsorge ist geringer als gemeinhin angenom- men wird. Die Zukunftsperspektiven müssten es verbieten, der AHV neue, zusätzliche Belastungen aufzuerlegen. Jeder weitere Ausbau ist unsozial, geht zu Lasten der kommenden Generationen. Eine Sanierung der AHV allein durch Beitragserhöhungen und neue Steuern ist volkswirtschaftlich nicht zu verantworten. Über eine gewisse Stabilisierung der Renten, insbesondere der Maximalrenten, müsste man sprechen können, gleichzeitig aber auch über eine gewisse Gewichtsverschiebung zur zweiten Säule hin. Die Konzentration der AHV auf die Deckung des eigentlichen Existenzbedarfs würde den Solidaritätsgedanken der AHV nicht beeinträchtigen, ihn möglicherweise sogar retten, insbesondere durch die kommenden schwierigeren Zeiten hindurch.
Heinz Allenspach