Nr. 7, 14. März 2008

Orientierungslosigkeit im VBS
Unsere Armee braucht Korrekturen und Konsolidierung

Von Simon Küchler, Korpskommandant aD, Steinen SZ

Der neue Chef der Armee, Korpskommandant Roland Nef, lässt viele enttäuschte aktive und ehemalige Angehörige der Armee wieder Hoffnung schöpfen. Er verspricht Konsolidierung; so am kürzlichen Rapport der Infanteriebrigade 2 in Bern. Man müsse auch den Sicherheitspolitischen Bericht überarbeiten.

Diese Feststellung hat einigermassen erstaunt, nachdem das VBS immer und immer wieder beteuerte, der Entwicklungsschritt 08/11 – in Tat und Wahrheit für viele Betroffene eine weitere Reform – bewege sich ganz im Rahmen des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000 und dem Armeeleitbild XXI, was nicht zutrifft. Wo besteht Handlungsbedarf?

Sicherheitspolitische Konzeption

Die heute praktizierte Bedrohungsbeurteilung durch das VBS mit beinahe ausschliesslicher Ausrichtung der Armee auf die aktuelle Bedrohung durch den Terrorismus ist höchst fragwürdig, ja gefährlich. Wohl herrscht in Westeuropa erstmals ein stabiler Friede. Als Folge davon verkleinern die Staaten Westeuropas in unverständlicher Art und Weise ihre Armeen; hingegen rüsten die grossen Staaten USA, China, Indien und Russland auf. Russland hat den Vertrag über die konventionellen Streitkräfte in Europa ausgesetzt. Laut NZZ am Sonntag vom 23. Dezember 2007 wird im laufenden Jahr ein neues Atom-U-Boot in Dienst gestellt, bestückt mit einer «alle Abwehrsysteme durchbrechenden» neuen Interkontinentalrakete. Im Jahr 2009 werde zudem dem Heer ein neuer Kampfpanzer übergeben. Gegenwärtig seien im europäischen Teil ca. fünftausend Kampfpanzer stationiert, Fakten, welche die amerikanische Aussenministerin am WEF zum Ausspruch veranlassten: «Noch sei man nicht wieder im Kalten Krieg». Und wir tun so, als ob es diese Entwicklungen nicht gäbe.

Eine glaubwürdige Sicherheitspolitik muss auch eine ausgreifende Komponente haben und auch auf künftige potentielle Bedrohungen ausgerichtet sein. Diese hat sich zu orientieren an den Waffenarsenalen und deren Weiterentwicklung. Das lehrt die Geschichte.

Die Hoffnung auf einen rechtzeitigen Aufwuchs ist in mehrfacher Hinsicht eine Illusion. Niemand kann den richtigen Zeitpunkt voraussagen und die Garantie geben, dass die notwendigen Mittel Jahre zum voraus bewilligt werden (vierzig Milliarden Franken in fünf Jahren). Man ist zudem in der Ausrichtung auf die terroristische Bedrohung nicht konsequent. Moderne terroristische Gruppieren verfügen über ein diversifiziertes Waffenarsenal, dem man auch mit mechanisierten Mitteln gegenübertreten muss. Das beweisen die «Peace-Keeping»-Truppen («Peace-Enforcement»-Truppen?) im Süden von Afghanistan, wo die Kanadier zur Bekämpfung terroristischer Punktziele nicht nur Schützenpanzer, sondern den Kampfpanzer Leopard II einsetzen. Das VBS will Terrorismus ohne Panzer und bis heute mehrheitlich mit Infanterie auf Lastwagen bekämpfen. Die Verschrottung der Schützenpanzer M113 passt dazu schlecht ins Bild, umso mehr als man diese Fahrzeuge der Uno noch für Einsätze in Afghanistan angeboten hatte. Die Begründung, der M113 genüge den modernen Schutzanforderungen nicht mehr, ist nicht stichhaltig. Wenn dem so ist, warum hat man ihn der Uno angeboten? Und ist sein Schutzgrad nicht wesentlich höher als jener eines Lastwagens?

Der Reformschritt 08/11 basiert zudem auf einem groben Denkfehler: Man baut mit 08/11 die Armee von einer Verteidigungsarmee zu einer Sicherungsarmee um. Das wäre nie nötig gewesen, denn Verteidigungskräfte (Infanterie und Panzertruppen) können jederzeit mit entsprechender Zusatzausbildung, eventuell Zusatzausrüstung für Sicherungsaufgaben eingesetzt werden. Nicht aber Sicherungsverbände ohne Aufwuchs für die Raumverteidigung.

Handlungsbedarf besteht weiter.

Gesetzliche Grundlagen

Bei den gesetzlichen Grundlagen für den Armeeeinsatz zu Gunsten der Inneren Sicherheit. Dieses Manko wurde durch die NZZ eingehend behandelt, löste aber keine Reaktionen  aus. Zur Terrorbekämpfung und dem Einsatz der Armee im Innern stellen sich vorerst verfassungsrechtliche Fragen. Der Art. 57 der BV besagt in Absatz 1: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung». Bis auf wenige Ausnahmen sind bis anhin die Kantone zuständig für die Innere Sicherheit. Das VBS will ohne gesetzliche Grundlage die Armee vermehrt im Rahmen der Inneren Sicherheit einsetzen, obwohl der Art. 173, Absatz. 1, litt. b besagt: «Sie (die Bundesversammlung) trifft Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit». Die Kompetenz für den Einsatz der Armee zur Wahrung der Inneren Sicherheit liegt also beim Parlament. Da die Koordination zwischen dem Bund und den Kantonen in diesen Fragen sehr heikel ist, sollte das Parlament dazu rechtliche Voraussetzungen schaffen. Vielleicht wäre es angezeigt, das zerstörte Instrumentarium der «Gesamtverteidigung» wieder zu Rate zu ziehen. Es bräuchte dazu einen neuen Namen, weil der alte antiquiert wirkt. Es geht vielmehr um die Überprüfung der damals eingespielten koordinierten Dienste zwischen dem Bund und den Kantonen.

Würde die Zusammenarbeit der Sanität, der Rettungskräfte und des kaum noch existierenden Zivilschutzes bei einem Supergau ohne weiteres funktionieren, z. B. einem Flugzeugabsturz über der Stadt Zürich? Ich wage kaum an die Auswirkungen zu denken. Ein grosser Irrtum wäre es, zu glauben, man könne diese anspruchsvollen Koordinationsbedürfnisse in Krisensituationen durch ein technisches Führungsinformationssystem vollwertig ersetzen (Siehe NZZ Nr. 44).

Überdenken – Korrigieren – Konsolidieren

Der neue Armeechef hat keine leichte Aufgabe. Wenn der Sicherheitspolitische Bericht überarbeitet werden soll, was zu begrüssen ist, wäre jetzt ein Marschhalt in der ganzen Reformhektik des VBS angezeigt. Hektik ist letztlich eine Folge von Konzeptions- und Orientierungslosigkeit. In der Tat sind VBS-Betriebsamkeit und -Hektik kaum zu überbieten. Beinahe halbjährlich wird die Armeeorganisation reformiert, Verbände, die erst vor kurzem gebildet wurden, werden umstrukturiert, andere aufgelöst. Das neue Militärgesetz ist kaum in Kraft, kommt schon die nächste Revision, usw. Es scheint, dass im VBS alle Dämme am Brechen sind. Die Flucht hin zum Neuen soll offenbar die teilweise triste Gegenwart übertünken. Deshalb wäre eine Denkpause zum Überprüfen aller verordneten Massnahmen und eingeleiteten Reformen auf der Basis eines überarbeiteten Sicherheitspolitischen Berichtes erstes Gebot. Geschieht dies nicht, ist die nächste Reform-Hektik vorprogrammiert. Zudem wäre es fatal, Falsches zu konsolidieren.

Simon Küchler