Nr. 7, 17. März 2006
Zum
neuen Asyl- und Ausländergesetz
Nulltoleranz gegen Asyl-Missbrauch
Von Pirmin Schwander, Nationalrat, Lachen SZ
Im Herbst stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über
das revidierte Asylgesetz und das neue Ausländergesetz ab.
Das Asylgesetz regelt das Asylverfahren von der Einreichung des Asyl-Antrags bis zum Entscheid - Aufnahme oder Ablehnung und Wegweisung des Bewerbers. Das Ausländergesetz regelt die Bedingungen über Einreise, Aufenthalt und allfällige Wegweisung von Ausländern, die nicht aus EU-Staaten kommen. Mit beiden Gesetzen soll Scheinflüchtlingen, Profiteuren und Kriminellen der Aufenthalt in der Schweiz verwehrt werden. Dazu gelangen griffigere und schnellere Massnahmen und Verfahren zur Anwendung.
Im Interesse wirklich Verfolgter
Das Asylgesetz soll damit Gewähr dafür bieten, dass tatsächlich verfolgte Personen in unserem Land wirklich Schutz erhalten. Bereits im 19. und im 20. Jahrhundert war die Schweiz ein Asylland für Verfolgte. Die damals gewachsene humanitäre Tradition ist in der Schweiz selbstverständlich geworden. In den revidierten Gesetzen wird sie uneingeschränkt fortgesetzt.
Leider zeigt die Praxis, dass das bis heute geltende Asylverfahren viel zu oft zu rein wirtschaftlichen - oder gar kriminellen- Zwecken missbraucht wird. Wenn - was in der Vergangenheit üblich war - rund achtzig Prozent aller Asylsuchenden weder Reise- noch Identitätspapiere vorweisen und damit den Vollzug einer Wegweisung faktisch vereiteln können, dann muss solch offensichtlicher Missbrauch rigoros beseitigt werden - auch zum Schutz der wirklich Verfolgten.
Wichtige Neuerungen im Asylgesetz
Die neu vorgesehene Drittstaatenregelung sieht vor, dass Asylsuchende, die aus einem völlig sicheren Drittland in die Schweiz gelangt sind, in beschleunigtem Verfahren in diesen Drittstaat zurückgewiesen werden können - dort droht ihnen ja keinerlei Gefahr. Damit dies ohne Verzug geschehen kann, hat die Schweiz mit bereits über dreissig Staaten Rückübernahme-Abkommen abgeschlossen. Weitere stehen kurz vor dem Abschluss.
Neu soll das Bundesamt für Migration den Aufnahme-Entscheid an der Grenze, also am Flughafen oder in den Empfangszentren treffen. Das beschleunigt die Verfahren entscheidend - und spart damit exorbitante Kosten.
Damit Renitente und Betrüger (also solche, die ihre Pässe vernichten oder verstecken oder unwahre Angaben zur eigenen Identität machen) entlarvt werden können, werden neue Zwangsmassnahmen (z.B. Durchsetzungshaft) geschaffen. Alles mit dem Ziel, den Vollzug verfügter Ausweisungen auch durchzusetzen.
Als äusserst wirksam erweist sich die Massnahme, wonach Abgewiesene, die weiterhin illegal im Land bleiben wollen, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Sie erhalten also nur noch eine den Umständen angemessene Nothilfe, das Allernötigste an Nahrung und Unterkunft. Damit verliert die Schweiz jede Attraktivität für illegal Anwesende.
Weil bisher einzig der Bund aufgrund allgemein gültiger Regeln über Ausweisungen entscheidet, kam es manchmal zu einzelnen Härtefällen, vor allem nach ungebührlichen Vollzugs-Verzögerungen. Neu werden die Kantone zuständig zur Beurteilung solcher Härtefälle. Ein Härtefall-Entscheid ist abhängig von einem legalen Wohnsitz in der Schweiz und vom offenkundigen Integrationswillen von Betroffenen.
Verbesserungen im neuen Ausländergesetz
Das alte Ausländergesetz von 1934 genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Nach dem Abschluss des Personenfreizügigkeits-Abkommens mit der EU wurde eine umfassende Revision unumgänglich.
Die aus dem Appetit auf Teilhabe an unserem Sozialsystem motivierte Zuwanderung sowie die zunehmende Gefährdung der Sicherheit durch kriminelle und extremistische Ausländer erfordern endlich griffige Massnahmen. Neben der Missbrauchsbekämpfung sieht das neue Ausländergesetz für solche, die in unserem Land bleiben können, Massnahmen zur Förderung der Integration vor. Die Rechtsstellung der Ausländer soll punktuell verbessert, die Verfahrens-Bürokratie entschlackt werden.
Die Zulassungspolitik soll weit stärker auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ausgerichtet werden. Die Zuwanderung von Personen aus Nicht-EU-Staaten soll erschwert werden - u.a. durch jährliche Höchstzahlen, durch Bestätigung des Vorrangs inländischer Arbeitskräfte, wobei ortsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen immer eingehalten werden müssen.
Das neue Gesetz eröffnet sodann endlich die Möglichkeit, wirksam gegen offensichtliche Scheinehen vorzugehen. Solche Ehen können verweigert werden. Täuschung der Behörden durch Eingehen einer Scheinehe wird ein Straftatbestand.
Die zwischen der Schweiz und den EU-Staaten bestehende Freizügigkeit wird nicht auf Drittstaaten ausgedehnt. Der Familiennachzug aus solchen Drittländern wird eingeschränkt.
Sodann soll die Wegweisung, Verhaftung oder Ausschaffung von extremistischen und kriminellen Ausländern mit Hilfe neuer Zwangsmassnahmen beschleunigt werden. Im weitern sieht das Gesetz höhere Strafen für Schlepper sowie einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung vor. Die gesetzlichen Massnahmen zur Ausweisung illegaler Sans-Papiers werden verschärft.
Stopp dem Missbrauch
Wer sowohl dem neuen Asylgesetz
als auch dem neuen Ausländergesetz zustimmt, sorgt dafür, dass jene
Missbräuche, welche uns in den vergangenen Jahren Zehntausende von illegalen
Einwanderern beschert haben, endlich unterbunden werden. Dies ist auch ein
wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung der humanitären Tradition der
Schweiz. Unser Asylrecht soll in Zukunft wieder ausschliesslich jenen einen
sicheren Aufenthalt in unserem Land sichern, die tatsächlich an Leib
und Leben bedroht sind. Das Asylrecht darf nicht weiter dazu dienen, illegalen
Einwanderern unter dreistem Missbrauch von Bestimmungen und mit betrügerischem
Verhalten jahrelangen Aufenthalt in der Schweiz zumeist auf Kosten der hiesigen
Steuerzahler zu sichern. Die Missbräuche sind zu eliminieren. Die humanitäre
Tradition soll gestärkt werden.
Pirmin Schwander, Nationalrat