Nr. 7, 17. März 2006

Herausgefordert vom Islam
Unser Schweizer Standpunkt

Glaubensfreiheit


Jedem in der Schweiz lebenden Menschen ist die Glaubens- und Religionsfreiheit garantiert. Auch allen Muslims.

Wenn allerdings der Koran, die heilige Schrift des Islam - nach muslimischem Glauben die wörtliche Offenbarung Allahs an Mohammed - in verschiedenen Suren zu gewaltsamer Verfolgung und Ausmerzung Andersgläubiger, zur Unterdrückung der Frau und anderem aufruft, ist festzuhalten: Niemand darf sich in der Schweiz im Namen der Religionsfreiheit über geltende Grundrechte hinwegsetzen. Kein Angehöriger irgend welcher Glaubensrichtung kann sich gleichsam die Position eines göttlichen Exekutors anmassen und sich damit über das in der Schweiz geltende Gesetz stellen. Jede Verfolgung, jede Aufforderung zur Verfolgung Andersgläubiger ist in der Schweiz vorbehaltlos verboten. Wer das nicht respektiert, wer Hass gegen Andersgläubige sät oder predigt, hat - sofern er Ausländer ist - unser Land zu verlassen.

Zurückweisung jeder Macht-Anmassung

Auch in Westeuropa wird allmählich bekannt, dass in islamischen Ländern selbst der Schulunterricht genutzt wird, um sogar Kinder zum Hass insbesondere auf Juden, aber auch auf Christen zu indoktrinieren. Solches darf auf Schweizer Boden nie geduldet werden.

Es geht bei Kampagnen solchen Charakters nicht um Religionsausübung. Es geht - besonders wenn dafür Millionen für Massenkundgebungen mobilisiert werden - vielmehr um politisch motivierte Einschüchterung.

Solch machtvoll inszenierter Einschüchterung hier in der Schweiz mit Aufrufen zu "freiwilliger Selbstbeschränkung" unserer Freiheitsrechte, also mit Selbstzensur begegnen zu wollen, ist falsch. Wer das tut, gibt die christlich-abendländische Wertordnung zum voraus verloren.

Menschenrechtsverletzungen nicht tolerieren

Offensichtlich zum Zweck der Einschüchterung des Abendlands mit seiner freiheitlichen Wertordnung hat die weltweit einflussreichste Stimme des Islam, der Fernsehsender Al-Jazeera, wiederholt Hinrichtungen - in Wahrheit eigentliche Abschlachtungen - von westlichen Geiseln durch islamistische Terroristen weltweit übertragen. Der gleiche Sender (hinter dem Regierungen islamischer Staaten stehen) verbreitet auch immer wieder Aufrufe von Terroristen zu Anschlägen, die vor allem wehrlose Zivilbevölkerung treffen. Wie immer entsprechende Sendungen etikettiert werden: Sie haben mit Religion nichts zu tun. Mit der Zurschaustellung wehrloser Opfer von blutgierigen Terroristen werden vielmehr schwerste Verletzungen von Menschenrechten und des Kriegsvölkerrechts Tatsache. Doch niemand - weder die Uno als angebliche "Völkergemeinschaft" noch andere Organisationen oder einzelne Staaten - ahndet solch schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Daraus leitet die Öffentlichkeit auch in der Schweiz ab, wie gefährdet Freiheits- und Menschenrechte angesichts der offensichtlichen islamischen Machtanmassung sind.

Unsere Position

Die Schweiz ist und bleibt ein freiheitlicher Rechtsstaat auf christlichem Fundament. Ihre Bundesverfassung beginnt mit den Worten: "Im Namen Gottes des Allmächtigen". Wer sich in der Schweiz niederlassen will, hat diese fundamentale Tatsache vorbehaltlos zu respektieren.

Den politischen Charakter der von zuoberst inszenierten islamischen Machtdemonstrationen haben weite Teile der schweizerischen Öffentlichkeit erkannt. Auch wurde realisiert, dass die gewalttätigen Massendemonstrationen und Flaggen-Verbrennungen gegen Dänemark (im Libanon wurde auch eine Schweizerkreuz-Fahne verbrannt) erst stattfanden, nachdem in Dänemark wirkende und dort bisher als dialogbereit und gemässigt eingestufte Imame in den islamischen Nahost-Staaten mittels gezielter Agitation die Regierungen mehrerer Länder für eine wochenlange Massenkampagne zu mobilisieren vermochten. Klar wird daraus: Wer heute, wo er eine Minderheit vertritt, gemässigt auftritt, kann dann, wenn er eine Mehrheit auf seiner Seite weiss, durchaus zum radikalen Hassprediger werden.

Die Reaktion der Öffentlichkeit auf die in Gang gekommene Entwicklung ist klar: Sie verlangt von den Behörden grösste Zurückhaltung bezüglich der Einwanderung weiterer Ausländer aus islamischen Ländern.

Das bedeutet: Insbesondere bei der Einbürgerung von Ausländern aus islamischen Ländern ist grösste Zurückhaltung am Platz. Die Erstellung islamischer Kultstätten (Moscheen, Minarette, Koranschulen usw.) hier in der Schweiz wird abgelehnt, solange nicht eindeutig klar ist, dass damit nicht politische Machtdemonstrationen verbunden sind. Mit Steuergeldern zu finanzierende Ausbildungsstätten für Imame kommen nicht in Frage. Wer sich aus Gründen seiner Zugehörigkeit zum Islam ausserstande sieht, sich den hier geltenden Gesetzen zu fügen, hat unser Land zu verlassen.

Toleranz beruht auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet: Solange christliche Einrichtungen in islamischen Ländern verboten, Christen dort allenfalls gar verfolgt und Massen-Demonstrationen gegen christlich-abendländische Wertordnungen in islamischen Staaten inszeniert werden, ist auf Sicherheit bedachte Zurückhaltung gegenüber islamisch motivierten Ausbreitungs-Versuchen die angebracht-kluge Reaktion auf jede Herausforderung. Diese generelle Zurückhaltung der Bevölkerung gegenüber weiterem Eindringen des Islam in unsere freiheitliche Gesellschaft ist politisch in jeder Beziehung gerechtfertigt. Wer dies im Rahmen einer abstrakten, gegen die Schweiz gerichteten Antirassismus-Ideologie verbieten will, handelt gegen die Bundesverfassung.

Das Christentum und das freiheitliche Abendland sind indessen nicht durch aggressive Allüren von Vertretern des Islam gefährdet. Gefährdet sind sie viel eher als Folge von hier im Westen um sich greifender Leere und Dekadenz.

Ulrich Schlüer