Nr. 07, 26. März 2004
Kündigung
der Bilateralen I für EU kein Thema
Guillotine: Leere Bundesrats-Drohung
Von Ulrich Schlüer
Immer wieder wurde die Drohung in den letzten
Monaten beschworen: Wenn die Schweiz die mit der EU ausgehandelte Personenfreizügigkeit
nicht vorbehaltlos auf die neuen Ost-Mitglieder der EU übertrage, dann
werde die EU mit Hilfe der sogenannten Guillotine-Klausel die Bilateralen
Verträge I insgesamt kündigen.
Tatsächlich existiert
rein formell in allen sieben im Rahmen der Bilateralen Verträge I mit
der EU ausgehandelten Verträgen eine Klausel, wonach alle sieben Verträge
dann gekündigt werden können, wenn eine Seite einen einzigen Vertrag
nicht mehr zu erfüllen bereit sei. Diese sogenannte Guillotine-Klausel
wird jenen als Drohung pausenlos um die Ohren geschlagen, welche die mit der
«alten EU» ausgehandelte Personenfreizügigkeit nicht automatisch
und vorbehaltlos auch auf alle zehn EU-Neumitglieder auszudehnen bereit sind
also auf die mit der Osterweiterung zur EU stossenden Staaten. Bezüglich
«Personenfreizügigkeit» besteht im Rahmen der Bilateralen
I tatsächlich eine besondere Situation: Während die anderen sechs
Bilateralen Verträge einzig mit der EU insgesamt vereinbart wurden, musste
die Personenfreizügigkeit zusätzlich mit allen EU-Mitgliedern auch
noch einzeln ausgehandelt werden. Folgerichtig sind Verträge im gleichen
Sachbereich mit den zehn Neumitgliedern im Osten wenn überhaupt
ebenfalls einzeln auszuhandeln, was der Schweiz willkommenen Spielraum
gibt. Nun droht der Bundesrat immer wieder, die EU wolle mittels
Guillotine-Klausel alle bisherigen Bilateralen Verträge annullieren,
wenn die Schweiz gegenüber Brüssel nicht alle Erwartungen bezüglich
Personenfreizügigkeit nach der Osterweiterung gleichsam in vorauseilendem
Gehorsam erfülle.
Damit engt der Bundesrat den Verhandlungsspielraum zum eklatanten Nachteil
der Schweiz ein. In der nationalrätlichen Debatte um den Aussenpolitischen
Bericht 2003 musste Bundespräsident Deiss auf eine gezielte Frage hin
nun allerdings eingestehen, dass bis heute weder von seiten der EU insgesamt
noch von einzelnen EU-Staaten je mit der Guillotine-Klausel gedroht worden
ist. Mit anderen Worten: Die Drohung wurde ganz allein in Bern erfunden
um die Schweiz mit Druck von oben auf Brüsseler Kurs zu bringen. Die
Drohung erschien übrigens von allem Anfang an als absurd. Denn ihre Umsetzung
hätte zur Folge, dass EU-Lastwagen von der Gotthard-Transitroute wieder
auf die viel längere und entsprechend teurere Brenner-Route
abgedrängt würden. Ein Nachteil, den EU-Länder wie Italien,
Holland, Deutschland, Österreich nie und nimmer in Kauf nehmen würden,
nur um die Schweiz zur Personenfreizügigkeit z. B. mit Polen zu zwingen.
Zurück bleibt die Erkenntnis: Um ihren Drang nach Brüssel zu befriedigen,
sind zumindest zwei Departemente das aussenpolitische von Bundesrätin
Calmy-Rey und das Volkswirtschaftsdepartement von Bundesrat Deiss offensichtlich
bereit, Verhandlungspositionen der Schweiz bewusst und gezielt zu verschlechtern.
Ulrich
Schluer