Nr. 07, 26. März 2004

Kündigung der Bilateralen I für EU kein Thema
Guillotine: Leere Bundesrats-Drohung

Von Ulrich Schlüer

Immer wieder wurde die Drohung in den letzten Monaten beschworen: Wenn die Schweiz die mit der EU ausgehandelte Personenfreizügigkeit nicht vorbehaltlos auf die neuen Ost-Mitglieder der EU übertrage, dann werde die EU mit Hilfe der sogenannten Guillotine-Klausel die Bilateralen Verträge I insgesamt kündigen.

Tatsächlich existiert rein formell in allen sieben im Rahmen der Bilateralen Verträge I mit der EU ausgehandelten Verträgen eine Klausel, wonach alle sieben Verträge dann gekündigt werden können, wenn eine Seite einen einzigen Vertrag nicht mehr zu erfüllen bereit sei. Diese sogenannte Guillotine-Klausel wird jenen als Drohung pausenlos um die Ohren geschlagen, welche die mit der «alten EU» ausgehandelte Personenfreizügigkeit nicht automatisch und vorbehaltlos auch auf alle zehn EU-Neumitglieder auszudehnen bereit sind ­ also auf die mit der Osterweiterung zur EU stossenden Staaten. Bezüglich «Personenfreizügigkeit» besteht im Rahmen der Bilateralen I tatsächlich eine besondere Situation: Während die anderen sechs Bilateralen Verträge einzig mit der EU insgesamt vereinbart wurden, musste die Personenfreizügigkeit zusätzlich mit allen EU-Mitgliedern auch noch einzeln ausgehandelt werden. Folgerichtig sind Verträge im gleichen Sachbereich mit den zehn Neumitgliedern im Osten ­ wenn überhaupt ­ ebenfalls einzeln auszuhandeln, was der Schweiz willkommenen Spielraum gibt. Nun droht der Bundesrat immer wieder, die EU wolle mittels
Guillotine-Klausel alle bisherigen Bilateralen Verträge annullieren, wenn die Schweiz gegenüber Brüssel nicht alle Erwartungen bezüglich Personenfreizügigkeit nach der Osterweiterung gleichsam in vorauseilendem Gehorsam erfülle.

Damit engt der Bundesrat den Verhandlungsspielraum zum eklatanten Nachteil der Schweiz ein. In der nationalrätlichen Debatte um den Aussenpolitischen Bericht 2003 musste Bundespräsident Deiss auf eine gezielte Frage hin nun allerdings eingestehen, dass bis heute weder von seiten der EU insgesamt noch von einzelnen EU-Staaten je mit der Guillotine-Klausel gedroht worden ist. Mit anderen Worten: Die Drohung wurde ganz allein in Bern erfunden ­ um die Schweiz mit Druck von oben auf Brüsseler Kurs zu bringen. Die Drohung erschien übrigens von allem Anfang an als absurd. Denn ihre Umsetzung hätte zur Folge, dass EU-Lastwagen von der Gotthard-Transitroute wieder auf die ­ viel längere und entsprechend teurere ­ Brenner-Route abgedrängt würden. Ein Nachteil, den EU-Länder wie Italien, Holland, Deutschland, Österreich nie und nimmer in Kauf nehmen würden, nur um die Schweiz zur Personenfreizügigkeit z. B. mit Polen zu zwingen. Zurück bleibt die Erkenntnis: Um ihren Drang nach Brüssel zu befriedigen, sind zumindest zwei Departemente ­ das aussenpolitische von Bundesrätin Calmy-Rey und das Volkswirtschaftsdepartement von Bundesrat Deiss ­ offensichtlich bereit, Verhandlungspositionen der Schweiz bewusst und gezielt zu verschlechtern.


Ulrich Schluer