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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 16. März 2001

Verheimlichte Folgen von "Partnership for Peace"
Inspektionsrecht

Ist eine Armee, die sich bezüglich Doktrin, bezüglich Ausbildung, bezüglich Zusammen- arbeitsbereitschaft von hohen Militär-Repräsentanten anderer Staaten inspizieren lassen muss, eine unabhängige, eine eigenständige Armee? Eine Frage, der sich die Schweiz stellen muss - weit rascher, als manche denken. Weil die Nato ein solches Inspektionsrecht bean- sprucht.

Dieser Nato-Anspruch ist verständlich, wenn er gegenüber Nato-Mitgliedern erhoben wird. Aber die Nato will mehr: Sie will auch die «Partnerschaftsfortschritte» der Armeen jener Länder jederzeit inspizieren können, die formell nicht Mitglieder der Nato sind, die sich aber dem Nato-Programm «Partnerschaft für den Frieden» (Partnership for Peace, PfP) angeschlossen haben. Und diesem Programm hat sich der Bundesrat angeschlossen - ohne das Parlament, geschweige denn das Volk zu befragen. Unser Bundesrat behauptet nach wie vor, Partnership for Peace sei einem Selbstbedienungs-Kiosk vergleich- bar. Man könne dort Nato-Programme beziehen, die für unser Land interessant seien. Irgendeine Verpflichtung entstehe für die Schweiz daraus nicht.

Dass Partnership for Peace von der Nato von allem Anfang an ganz anders definiert wurde - davor verschliesst der Bundesrat weiterhin die Augen. Er muss sie verschliessen - nur so kann er Partnership for Peace der Volksabstimmung weiterhin vorenthalten. Und das will er. Weil er - nicht ohne Grund - eine Niederlage an der Urne befürchtet. Aber jetzt verlangt die Nato ein Inspektionsrecht, auch gegen- über der Schweiz. Aus Nato-Sicht ist klar, dass die Nato «Partnerschaftsfortschritte» regelmässig inspizieren will. Das folgt haargenau aus der Funktion, welche Partnership for Peace für die Nato immer hatte und weiterhin hat: «Beitrittswillige beitrittsfähig machen» - das ist das Ziel, das die Nato mit dieser Partnerschaft erreichen will. Und bei solcher Definition ist nur logisch, dass sie Fortschritte bezüglich Beitrittsfähigkeit von beitrittswilligen Staaten regelmässig begutachten will.

Dass die Nato dieses Inspektionsrecht gegenüber allen PfP-Partnern, auch gegenüber der Schweiz beansprucht, dass der Bundesrat dazu aber beharrlich schweigt, zeigt, wie der Anschluss unserer Armee an die Nato langsam, aber sicher fortschreitet. Mit Wissen und mit stillschweigender Zustim- mung der Landesregierung. Stoppen kann diese verhängnisvolle Entwicklung allein der Souverän. Mit einem klaren Nein am 10. Juni zur Verflechtung unserer Armee mit ausländischen Armeen.

Ulrich Schlüer

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