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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 17. März 2000
Einsätze von Ausländern
in der Armee sind möglich
Sogar
Ausländer
Man muss sie - die Militärgesetz-Teilrevision zur Ermöglichung bewaffneter Auslandeinsätze - sehr genau durchlesen, bis man auf eine brisante und wohl deshalb sorgfältigst versteckte Neuerung stösst: Der «Friedensförderungsdienst» im Ausland soll «von Personen oder schweizerischen Truppen» geleistet werden - so steht es im neuen Gesetz.
Was sind denn das für «Personen», die zusätzlich zu «schweizerischen Truppen» mit der Schweizer Armee zusammen militärische Einsätze im Ausland leisten sollen? Es sind offensichtlich nicht Schwei- zer, es sind Ausländer! In der Schweizer Armee eingeteilte Ausländer! Er meine damit, räumt der Bundesrat ein, «zum Beispiel Dolmetscher», welche im Ausland operierende Schweizer Soldaten auf deren Einsätzen zu begleiten hätten. Im Moment glaubt der Bundesrat, diese Dolmetscher nicht bewaffnen zu müssen. Als wären diese Dolmetscher, wenn sie Soldaten auf gefährlichen Einsätzen begleiten, nicht genau gleich bedroht wie die bewaffneten Wehrmänner. «Selbstschutz» muss doch auch diesen Dolmetschern gewährt werden, an Einsatzorten, wo Krieg herrscht. Man wird sie für den bewaffneten Selbstschutz auch ausbilden, militärisch ausbilden müssen. Im Gesetz wird der Auslän- dereinsatz bewusst nicht auf «Dolmetscher» beschränkt. Es ist von «Personen», nicht von Dolmet- schern die Rede. Da eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten: Angenommen, der Bundesrat verspricht der Nato ein schweizerisches Unterstützungskontingent. Er findet dazu aber nicht genügend schwei- zerische Freiwillige. Ob er dann der Versuchung widerstehen wird, Ausländer in der Schweizer Armee nicht auch für anderes als für Dolmetscherdienste einzusetzen? Weil ihm das Gesetz ja auch ausdrück- lich den Einsatz von «Personen», nicht nur von «Dolmetschern» erlaubt.
Der Bundesrat wehrt - wenigstens heute - natürlich ab. Er denke nur an Dolmetscher. Weshalb aber will er dennoch das alles ermöglichende Wort «Personen» im Gesetz festgeschrieben haben?
Vor einem halben Jahr versprach der Bundesrat doch auch, die Swisscoys würden in Kosovo strikte unbewaffnet eingesetzt - man habe diese Einsatzmöglichkeit sorgfältigst abgeklärt. Kaum waren die Swisscoys am Einsatzort, erklärte es der Bundesrat als «unverantwortlich», Schweizer Soldaten unbewaffnet in Kosovo einzusetzen. Wer hat da «Unverantwortliches» versprochen?
Wer die Türe öffnet für den Einsatz von Ausländern in die Armee, wird eine Entwicklung lostreten, von der niemand weiss, wohin sie führt. Ob die Schweizer Armee diese Entwicklung überleben wird?
Ulrich Schlüer