Nr. 7, 17. März 2000
Frauenförderung in der Hand radikaler
Feministinnen
Gleichstellung ohne Ende?
Von Thomas Meier, Zürich
Auch nach dem Schiffbruch, den die Quoteninitiative an der Urne erlitten hat, führen entschie- den vorgehende Feministinnen ihren erbitterten Kampf für die Gleichstellung der Geschlech- ter weiter. Dabei erhalten sie von staatlichen Stellen wohlwollende und millionenschwere Unterstützung. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist eine gesellschaftspolitische Forderung, der sich kein vernünftiger Mensch verschliessen kann. Auch heute ist die Chancen- gleichheit der Frau auf verschiedenen Gebieten noch nicht realisiert. Bei der Frage allerdings, wie dieses Ziel erreicht werden soll, scheiden sich die Geister.
Während die Frauenförderung in Wirtschaft und Gewerbe auf pragmatische Weise und meist mit beachtlichem Erfolg betrieben wird und heute in den meisten Bereichen als eine Selbstverständlichkeit bezeichnet werden kann, führen auf der politischen Ebene und bei der institutionellen, staatlich geför- derten Frauenförderung fast ausnahmslos radikale Feministinnen das Zepter. Dabei scheint die Regel zu gelten, dass, je grösser die erzielten Fortschritte sind, desto erbitterter und mit desto extremeren Forderungen für die Sache der Frauen gekämpft wird.
Wer nun glaubt, nach der deutlichen Abfuhr, die das Stimmvolk am vergangenen Wochenende an der Urne der realitätsfremden Quoteninitiative erteilt hat, werde wieder etwas Ruhe an der Gleichstellungs- Front einkehren, unterliegt einem Irrtum. Viel zu weit fortgeschritten sind die Pläne, mit denen unsere Gesellschaft in ein Gleichstellungsparadies umgewandelt werden soll.
Geldsegen
Bereits realisiert ist das Bundesgesetz
über die Gleichstellung von Frau und Mann. Die zum Teil einschneidenden
politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieses am 1. Juli 1996 in
Kraft getretenen Regelwerks werden von der Öffentlichkeit noch wenig wahrgenommen.
Das neue Gesetz hat über Organisationen, die sich der Frauenförderung verschrieben
haben, einen eigentlichen Geldsegen gebracht. Im Gleichstellungsgesetz wird
unter anderem festgelegt, dass der Bund Förderungspro- gramme und Beratungsstellen
zur Gleichstellung von Frau und Mann mittels Finanzhilfen unterstützt. Für
die Beurteilung von eingehenden Finanzhilfegesuchen ist das Eidgenössische
Büro für die Gleich- stellung von Frau und Mann zuständig. Gemäss einem kürzlich
veröffentlichten ersten Bericht über die Geldverteilungs-Tätigkeit des Gleichstellungsbüros
sind bisher 120 Projekte mit insgesamt 12,03 Millionen Franken subventioniert
worden. In dem Bericht wird bedauert, dass in der Vergangenheit viele Gesuche
abgelehnt werden mussten, weil sie mangelhaft abgefasst sind und den formellen
Anforderungen an ein Subventionsbegehren nicht genügen. Damit inskünftig auch
solche ungenügend begründete Projekte am staatlichen Mannaregen teilhaben
können, werden nun «Kurse für das Verfas- sen von Konzepten» angeboten, «welche
mithelfen, ein qualifiziertes Gesuch zu verfassen».
Das mit sieben Stellen dotierte Eidgenössische Gleichstellungsbüro befasst sich indes nicht bloss mit der Beurteilung von Subventionsgesuchen. In einem Ende Januar der Öffentlichkeit vorgestellten Projekt haben sich die Gleichstellungsfrauen des Problems angenommen, dass Frauen bei Mitarbeitergesprä- chen mit männlichen Kadern eine «grosse Benachteiligung» widerfährt, welche eine «Form der Diskri- minierung» darstelle. Deshalb untersuchte das Gleichstellungsbüro «die Kriterien, nach denen Vorge- setzte Leistung und Potential ihrer weiblichen Untergebenen prüfen». Das Ergebnis dieser tiefschür- fenden Studie ist ein Buch mit dem Titel «Diskriminierungsfreie Personalbeurteilung».
Berufsbildungsgesetz
Wenn es nach dem Willen des Bundesrats
geht, soll auf dem Gebiet der Gleichstellung schon bald eine weitere staatliche
Steuergelddistributionsmaschinerie in Gang gesetzt werden. Als Vehikel
dafür dient das neue Berufsbildungsgesetz, das im Herbst letzten Jahres in
Vernehmlassung war. Das Gesetz auferlegt den Berufsschulen neu die Verpflichtung,
«die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau durch entsprechende Angebote»
zu fördern. Nur wer diese Aufgabe erfüllt, kann mit Bundesgeldern aus dem
rund 100 Millionen Franken schweren Topf rechnen, der für die Lehrstellenförderung
vorges- ehen ist. Im weiteren sollen 10 Millionen Franken für «Sensibilisierungsprojekte
zugunsten von Frauen» eingesetzt werden. Der mit dem Berufsbildungsgesetz
ausgelöste Geldregen dürfte denjenigen des Gleichstellungsgesetzes bei weitem
übertreffen. Kein Bereich staatlicher Tätigkeit, der heute nicht von Feministinnen
vereinnahmt wäre. Nicht einmal vor der Entwicklungshilfe macht die Gleichstellung
halt. Als Beispiel sei die grösste Schweizer Stadt genannt. Unter den Beiträgen
des Jahres 1999 der Stadt Zürich für Ausland-Entwicklungshilfe finden sich
unter anderem die Projekte «Landwirtschaftliche Frauenförderung» in Ecuador,
«Ausbildung von indianischen Landlehrerinnen» in Guatemala, ein «Beratungs-
und Ausbildungsprogramm für randständige Frauen» in Mali und eine «Spar- und
Kredit- genossenschaft für Frauen» in Tansania.
Frauen und Randgruppenfrauen
Zürich ist überhaupt eine Vorreiterin,
wenn es um Frauenförderung geht. Die mit 1,5 Milliarden Franken hochverschuldete
Stadt leistet sich den Luxus von zwei Gleichstellungsbüros (Büro für Gleichstellung
und Fachstelle für Frauenfragen), die mit einem Budget von 1,68 Millionen
Franken ausgestattet sind und 13 Angestellte beschäftigen. Speziell für die
Förderung von randständigen Frauen gibt es in der Limmatstadt zahlreiche weitere
Einrichtungen, so zum Beispiel ein «Fraueninformationszentrum für Frauen aus
Afrika, Asien und Lateinamerika», das Projekt «jolie villa - Wohnungsvermittlung
für allein- erziehende Frauen», ein «Kultur- und Bildungshaus für Migrantinnen»,
den Selbstverteidigungsclub für Frauen «Wen-do», die «Beratungsstelle für
Migrantinnen Infodona», die Beratungsstelle für drogen- süchtige Prostituierte
«Flora Dora» und viele mehr.
Den Vogel abgeschossen in ihrem verbissenen Einsatz für die Frauenförderung hat die linke Regierung der grössten Schweizer Stadt im vergangenen November beim Entscheid über die Verleihung des «Förderpreises für die Gleichstellung von Frau und Mann»: Die Stadt Zürich verlieh diesen mit 10'000 Franken dotierten Preis dem obenerwähnten «Fraueninformationszentrum für Frauen aus Afrika, Asien und Lateinamerika» - und somit faktisch sich selber!
Steuergeld-Verschwendung
Es ist heute nicht mehr möglich, sich
einen Überblick über alle in unserem Land von der öffentlichen Hand betriebenen
oder mit Subventionen alimentierten Einrichtungen für die Gleichstellung zu
verschaf- fen. Viele von ihnen mögen berechtigt oder wenigstens gutgemeint
sein, bei wohl ebenso vielen aber handelt es sich um das Ergebnis einer von
radikalen Feministinnen betriebenen dogmatischen Frauen- politik, die an den
realen Bedürfnissen der Frauen und der Gesellschaft vorbeizielt.
Die unzähligen bestehenden staatlichen Institutionen und Projekte zur Frauenförderung dürften jährlich Steuergelder in mittlerweile dreistelliger Millionenhöhe verschlingen. Damit bildet die öffentliche Förde- rung der Gleichstellung einen der Steine im Mosaik einer einseitig auf soziale Anliegen ausgegerich- teten Ausgabenpolitik, die dazu geführt hat, dass in unserem Land die Finanzierung elementarer Staatsaufgaben wie etwa der AHV mehr und mehr gefährdet ist.
Thomas Meier