Nr. 6, 2. März 2007

Massnahmen gegen die Jugendgewalt
Die Verantwortung der Eltern

Von Marcel Schenker, Kantonsrat, Homburg TG

Die Gewährleistung von Sicherheit und Freiheit für alle Bürgerinnen und Bürger ist die wichtigste aller Staatsaufgaben. Dazu gehört auch die Bekämpfung der Jugendgewalt.

Die Herausforderungen im Kampf gegen die Kriminalität wachsen. Die Gewaltkriminalität hat in den letzen Jahren erschreckend zugenommen. Die kantonalen Kriminalstatistiken sprechen eine klare Sprache: Die Jugendkriminalität hat neue Höchstwerte erreicht; überproportional nahmen dabei die Delikte gegen Leib und Leben zu. Und: Der Anteil ausländischer Tatverdächtiger beträgt in mehreren Kantonen über 50 Prozent. Die hohe Ausländerkriminalität und die wachsende Jugendgewalt - oft sogar eine Kombination von beidem - schockieren. Es besteht Handlungsbedarf. Ich stelle drei Forderungen auf, wie die Eltern von Jugendlichen mehr in die Pflicht zu nehmen sind.

Erziehungspflicht

Wer ist für die Erziehung der Kinder verantwortlich? Ist es die Kinderkrippe? Ist es die Schule?

Eltern dürfen ihre Erziehungsverantwortung niemals auf Schulen und Vereine abschieben. Was in der Erziehung zählt, ist doch das, was die Eltern zu Hause vorleben, welche Erziehung das Kind erhält - oder oft eben nicht erhält. Statt Steuergelder beinahe ausschliesslich in Sozialarbeit und Kinderkrippen fliessen zu lassen, sollte der Staat alles daran setzen, die Familie als wichtigsten Kern der Gesellschaft zu stärken. Eltern, welche sich in Eigenverantwortung persönlich um ihre Kinder kümmern, ihnen Werte und Anstand vermitteln, müssen gebührend Wertschätzung und Unterstützung erhalten.

Schadenersatzpflicht

Zur Erziehungsverantwortung gehört ein frühzeitiges, entschlossenes Ein- und Durchgreifen der Eltern, wenn Jugendliche auf die schiefe Bahn zu geraten drohen. Als Vater von drei Kindern weiss ich: Erziehen heisst auch Grenzen setzen. Auch das klare Nein gehört, am richtigen Ort angebracht, zur Erziehung. Die elterliche Verantwortung beinhaltet eine umfassende Beaufsichtigungspflicht. Bei Verletzung dieser Pflicht können und müssen die Eltern wie jeder Obhutpflichtige zur Rechenschaft gezogen werden. Begeht ein unmündiger Jugendlicher eine Straftat und verursacht dabei einen Schaden, so ist nach Art. 333 ZGB grundsätzlich das Familienhaupt - also die Eltern - dafür haftbar.

In Bezug auf die Schadenersatzpflicht der Eltern besteht somit bereits eine gesetzliche Grundlage. Die Justizbehörden der Kantone sind gefordert, diese Rechtsbestimmung konsequent anzuwenden. Sie ist, so fordern wir, bezüglich Opfer von Gewaltdelikten auch auf die Opferhilfe auszudehnen.

Integrationspflicht

Als Reaktion auf den hohen Anteil jugendlicher Delinquenten mit ausländischen Wurzeln sind weitere, Wirkung erzielende Massnahmen angezeigt. Es kann nicht toleriert werden, dass Ausländer Kinder in die Schweiz mitbringen, die Gewalt auf unsere Strassen, in unsere Schulen und Sportstadien tragen. Es ist offensichtlich, dass in solchen Fällen die soziale Kontrolle durch die Eltern nicht wirklich funktioniert. Deshalb fordert die sifa in ihrer Petition, dass ausländische minderjährige Straftäter zusammen mit den Eltern auszuweisen sind. Eine Forderung, die angesichts der Zunahme der schweren Gewaltkriminalität neuerdings auch von Fachleuten wie etwa dem Zürcher Kripo-Chef Bernhard Herren geäussert wird.

Signalwirkung

Mit der Ausweitung des Entzugs der Aufenthaltsbewilligung auf die Familien von jugendlichen Straftätern würde eine weithin sichtbare Signalwirkung erzielt. Zweifellos würden Eltern mehr und energischer Einfluss auf ihre Kinder nehmen. Eine drohende Ausweisung bei Vernachlässigung der Erziehungspflicht zwänge viele Einwanderer, sich besser um ihre Kinder zu kümmern und deren Tun und Lassen sorgfältig zu kontrollieren. Ein Rückgang der Ausländerkriminalität bei Jugendlichen wäre wahrscheinlich.

Und die Integration von ihre Kinder sorgfältig erziehenden Familien würde erleichtert und beschleunigt.

Marcel Schenker