Nr. 6, 10. März 2006

Aspekte des Asylmissbrauchs
Homosexualität als Asyl-Begründung?

Eine "Schweizerzeit"-Recherche

Die Phantasie illegaler Einwanderer bezüglich der Erfindung von "Verfolgungs-Legenden", die in der Schweiz Asyl sichern sollen, scheint unerschöpflich.

Solange die gesetzliche Grundlage zur sofortigen Rückweisung von Asylbegehrenden, die angeblich über keine Papiere verfügen oder diese vernichtet haben, fehlt, müssen sich die Organe von Grenzkontrolle, Fremdenpolizei und Asyl-Aufnahmestellen mit immer wieder neuen "Geschichten" befassen, mit denen illegale Einwanderer hier Asyl zu ergattern hoffen. Nachdem sich unter Schwarzafrikanern offenbar herumgesprochen hat, dass die Schweiz die Zügel bezüglich politisch motivierter Gewalt als Asylgrund anzieht und Geschichten um angebliche politische Verfolgung immer weniger verfangen, werden derzeit neue angebliche "Härtefälle" ersonnen und präsentiert.

Abenteuerliche Geschichte

Wir wählen das Beispiel von A, der, aus einem französischsprachigen schwarzafrikanischen Staat angereist, kürzlich auf dem Flughafen Zürich-Kloten eingetroffen ist. Er sei, beteuert er gegenüber den Grenzbeamten, in Begleitung eines Pastors aus seinem Heimatland gekommen. Auf unerklärliche Weise sei dieser Pastor nach der Landung plötzlich verschwunden. Bedauerlicherweise habe er seinen persönlichen Pass für die Reise diesem Pastor anvertraut. Darum sei der Pass jetzt auch weg. Aber er, A, sei in Gefahr. Er begehre Asyl, weil er verfolgt werde.

Auf die Frage, wie dieser ihn begleitende Pastor denn heisse, zuckt A die Achseln. Das wisse er nicht, er habe ihn immer bloss "mon pasteur" genannt. Aber er sei in Gefahr.

Wie er diesen Pastor denn kennengelernt habe, wird A weiter gefragt. Darauf gibt er bereitwillig Auskunft: Er, A, sei eigentlich Student. Er sei weitab von einer grossen Stadt in einem kleinen Dorf aufgewachsen. Von dort sei er in die Hauptstadt gezogen, wo die Universität stehe. Der Pastor habe ihn bei sich aufgenommen. Er habe viele Monate bei diesem Pastor gewohnt. Und plötzlich - er habe von dieser sexuellen Ausrichtung seiner selbst zuvor eigentlich gar nichts gewusst - sei aus dem dort Wohnen mehr geworden, eine homosexuelle Beziehung. Tischt er den Schweizer Beamten auf.

"Verfolgt"

Weshalb er dieser seiner Neigung wegen denn verfolgt werde, wollen die Schweizer Befrager wissen. Ja, sagt A, es sei eben nicht bei dieser einen Beziehung mit dem Pastor geblieben. Er habe in der Stadt auch noch andere, jüngere Männer kennengelernt, zu denen es ihn hingezogen habe. Und einer dieser jungen Burschen sei eben - das habe er zunächst gar nicht gewusst - noch minderjährig gewesen.

Vor einiger Zeit hätten die Eltern des Minderjährigen Verdacht geschöpft. Sei sein Verhältnis zu diesen Eltern früher unkompliziert gewesen, so hätte sich aus dem Verdacht heraus eigentlicher Hass entwickelt gegen ihn. Darum sei er schwer bedroht. Würden ihn die Eltern dieses Knaben erwischen, ginge es ihm an den Kragen. Er müsste um sein Leben fürchten oder - das käme in seiner Heimat gegenüber Homosexuellen eben vor - zumindest um seine Männlichkeit.

Auch noch krank?

Übrigens, sagt er den Befragern, deren ungläubigen Gesichtsausdruck er beharrlich übersieht, sei er auch krank. Sein Geschlechtsteil schmerze ihn und es sei geschwollen. Wobei A sofort Anstalten macht, diese Geschwulst für alle sichtbar zu präsentieren. Erst der Einspruch des Befragers, dafür sei nicht er, sondern ein Arzt zuständig, lässt ihn von seinem Vorhaben ablassen.

Woraus - der Fall ist gemäss unserem Informationsstand noch nicht abgeschlossen - verschiedene Konsequenzen zu erwarten sind: Ist der Mann gesund, dürfte er trotz seiner mit dramatischen Worten geschilderten Bedrohung kaum als Asylfall anerkannt werden. Ist er indessen tatsächlich krank, könnten seine Chancen, zumindest auf absehbare Zeit in der Schweiz bleiben zu können, steigen. Weil, sobald eine Krankheit vermutet wird, sofort Funktionäre von Hilfswerken auftreten, die sich für den "bedauernswerten Kranken" einsetzen.

Auffällig: Meist sind entsprechende Adressen, die einem mit der geschilderten oder ähnlichen Geschichten daherkommenden Schwarzafrikaner den sofortigen Kontakt zu Hilfswerken öffnen, bereits Teil des "Reisegepäcks" von Ankömmlingen.

Äusserst kompliziert - aber für A erfolgversprechend - wird sein Fall, wenn, was keineswegs unwahrscheinlich ist, beim illegalen Einwanderer Aids diagnostiziert wird. Zugunsten von an Aids erkrankten Asylbewerbern ist Funktionärshilfe, die vor Rückführung ins Herkunftsland des Illegalen schützt, garantiert.

Der "Schweizerzeit" ist der hier geschilderte Fall A mit allen Einzelheiten genau bekannt. Sie verfügt auch über Informationen, wonach die Geschichte von A keineswegs einen Einzelfall beschreibt. Klar ist auch bezüglich dieser Fälle: Solange den Asylbehörden die sofortige Rückweisung von angeblich papierlos anreisenden Asylbewerbern gesetzlich nicht gestattet ist, ist die rasche Abweisung von Illegalen, die irgend welche mit der hier berichteten "Geschichten" auftischen, sehr, sehr schwierig. Und das anstelle der Rückweisung anlaufende Abklärungs-Verfahren ist für den Steuerzahler sehr, sehr teuer.