Nr. 6, 1. März 2002
Hilfe zur freien Meinungsbildung
oder Indoktrination?
Informationspolitik des Bundesrates
Von Franz Muheim, alt Ständerat, Altdorf
Es verstärkt sich der Wille des Bundesrates getragen und sogar gedrängt durch die Verwal- tung und insbesondere durch die PR-Beamten , an eidgenössischen Abstimmungen über Bundesvorlagen aktiv teilzunehmen. Dies zum Teil durch Übertragung von PR-Aufträgen an private spezialisierte Büros, in allen Fällen unter Einsatz relativ grosser Steuermittel.
Es wird richtigerweise als Verpflichtung des Bundesrates deklariert, den schweizerischen Souverän über Bundesvorlagen zu informieren. Ausdrücklich wird zugefügt, dass es nur darum gehe, die freie Mei- nungsbildung der Bürger und Bürgerinnen über Sachgeschäfte des Bundes zu ermöglichen, zu unter- stützen und eventuell sicherzustellen(!).
Diese auf den ersten Blick einleuchtende Zielsetzung bedarf kritischer Hinterfragung. Staatspolitische Einwendungen und praktische Bedenken sind sorgfältig zu überlegen. Der Schritt zur staatlichen Indok- trinierung und sogar zur Desinformation ist ein nicht wegzudiskutierendes Risiko. Im Extremfall wird man unwillkürlich an Goebbels erinnert.
Der Bundesrat ist Träger der Staatsmacht. Ihm kommt zweifelsohne eine gewisse Führungsaufgabe zu. Indessen ist nach Bundesverfassung das Volk die höchste Instanz. Nach schweizerischem Staatsver- ständnis steht dem Souverän die Freiheit der Entscheidung zu. Bürger und Bürgerinnen verfügen über ihr politisches Schicksal selbständig und haben auch die entsprechenden Konsequenzen gemein- schaftlich zu tragen. Diese Staatsidee geht von der Prämisse aus, dass Bürger und Bürgerinnen fähig und gewillt sind, diese wichtige Rolle ohne vormundschaftliche Betreuung und mit Eigenverantwortung zu erfüllen.
Die Verwaltung ist dem Bundesrat zu Diensten. Sie entfaltet indessen eine nicht geringe Eigendynamik, übt wesentliche Macht aus und dient dem Bundesrat, nicht ohne oft auch sein «Liebediener» zu sein.
Die Verwaltung ist zwar zur Loyalität gegenüber dem Bundesrat verpflichtet. Mit der Einführung staat- licher Teilnahme an Referendumskämpfen wächst jedoch diese Macht noch weiter und die Loyalität steht auf dem Spiel, wenn der Beamte als Bürger an der Urne nicht die gleiche Auffassung wie der Bundesrat vertritt. Konsequenterweise müsste die Verwaltung auch der «Opposition» zur Verfügung stehen. Der nächste Schritt besteht wohl darin, dass die Verwaltung Initiativen und Referenden initiiert, betreut, begleitet und eventuell sogar «führt».
Plebiszitäre Demokratie
Die Risiken
sind unabsehbar: Das Volk kann manipuliert werden, es feiert die Überredungskunst
urständ. Der Staat Bundesrat und Staatsapparat steht gegen
Teile der Bürgerschaft. Die Staats- gewalt wendet sich gegen den Souverän.
Die bis anhin referendäre Demokratie entwickelt sich wie bereits mehrfach festgestellt werden musste zur plebiszitären Demokratie. Das System der Parlamentarischen Demokratie wird durch die Hintertür eingeführt. Es geht in Sachabstimmungen nicht mehr um Argumente dafür und dagegen und ebenso- wenig um die am Sachgeschäft sich aufpeitschenden Emotionen, sondern um eine Gegnerschaft «gegen Parteien, gegen Personen, gegen Organisationen». Nicht mehr die Argumente werden ausge- breitet, sondern es werden die finanzielle Ausstattung, die Propagandamethode, die Träger des gegne- rischen Standpunktes usw. thematisiert.
Der Staat, das heisst Bundesrat und Verwaltung, bestimmt die political correctness, setzt die mass- gebenden Anstandsnormen, gebärdet sich als unfehlbare Instanz. Der Schritt zum absoluten Anspruch auf die Wahrheit und auf politische Richtigkeit ist klein und kurz. Er führt zur staatlich finanzierten Rechthaberei.
Die Autorität des Bundesrates wird in Frage gestellt, weil er nicht mehr als übergeordnete unparteiische Instanz gelten kann. Er wird im Abstimmungskampf zur klar definierten Partei, sei es dafür oder dage- gen. Der Schritt zum Autoritären ist sehr gering. Bundesräte zeigen sich als gewöhnliche Politiker der Einseitigkeit, als Interessenvertreter, als eine Instanz der Parteinahme usw. Von Staatsmännern kann nicht mehr gesprochen werden.
Gut und Böse
Eidgenössische
Abstimmungen werden auf diesem Weg noch stärker zentralisiert, d.h. von
einem Zentrum aus gesteuert, als dies ohnehin in den letzten Jahren und Jahrzehnten
geschah.
Die monopolisierten Massenmedien von Radio und Television haben die frühere Bedeutung der persön- lichen Auftritte und Referate ungezählter Parlamentarier und Parlamentarierinnen in ebenso zahlreichen Volksversammlungen im ganzen Land ersetzt. Lokale Kolorite, die direkten Beziehungen zwischen Politik und Bürger werden ersetzt durch bundesrätliche Auftritte in der Arena und durch den koordi- nierten Einsatz von Verwaltungsbeamten. Gewählte Parlamentarier und die kantonalen Parteien werden aus dem Abstimmungsgelände «vertrieben». Die politische Debatte erfolgt nicht mehr im Sinne des Abwägens von Argumenten Pro und Kontra, sondern als Auseinandersetzung über das Gouvernemen- tale und das Gegnerische, über das Gute und das Böse, das Richtige und das Falsche.
Die Staatsverwaltung besitzt ein hohes Mass an Wissen und verfügt somit auch über gewichtige Argu- mente. Diese werden in den Botschaften nicht mehr abschliessend dargelegt. Gewisse Argumente fliessen bewusst und geplant erst in der parlamentarischen Debatte ein. In Zukunft wird man zügige Begründungen für die Abstimmungsdebatte zurückbehalten.
Es wird der Filz in der Staatsverwaltung, insbesondere zwischen den Informations- und den PR-Beauf- tragten mit privaten spezialisierten Büros zusätzlich verstärkt. Es fliesst Geld und als Gegenleistung entsprechende «freundschaftliche Annäherung» an die geldgebenden Instanzen.
Information wäre in ihrer richtig verstandenen Interpretation die umfassende Auslegeordnung der Sach- verhalte, die Darlegung verschiedener Alternativen, deren Bewertung nach Pro und Kontra und die eingehend begründete Ausrichtung einer Vorlage auf das übergeordnete Allgemeinwohl.
Wenn schon in den «Bundesrätlichen Botschaften» diese hohen Ansprüche nicht erfüllt werden, sei es mangels entsprechendem Willen der Verwaltung oder sei es wegen ihrer diesbezüglichen Inkompetenz oder vorab wegen fehlender Durchsetzungskraft seitens Bundesrat und Parlament gegenüber der Ver- waltung, wird es in einem Abstimmungskampf um so weniger um die Erfüllung dieser hohen Postulate (umfassende Auslegeordnung) gehen können. Schlagworte werden in noch grösserem Masse die Sorgfalt einer vertieften und breiten Darlegung der Problematik einer Vorlage ersetzen.
Der Bundesrat gegen
die andern
Das Bundesgericht
hat den «propagandistischen Handlungsspielraum» der Kantone klar
begrenzt. Dem Bundesrat gegenüber ist das Bundesgericht nicht anrufbar.
Also ist die publizistische Aktivität von Bundesrat und Verwaltung politisch
zu hinterfragen.
Es werden Objektivität, Sachlichkeit und andere hohe Werte postuliert. Es scheint als Illusion, dass diesbezügliche Forderungen erfüllt werden können. Die Erfahrung zeigt, dass die beiden erwähnten Begriffe nur auf dem anspruchsvollen Weg einer «Auslegeordnung» im Sinne der Ziffer 11 oben ange- strebt werden können.
Wie steht es in Fällen
Das Resultat wird darin bestehen: «Kampf des Bundesrates gegen die andern». Steuergelder werden wohl nur für die bundesrätliche Vorlage zum Einsatz gelangen. Sollten indessen solche Finanzmittel nicht etwa nach dem Verhältnis der Schlussabstimmungen in National- und Ständerat den Anhängern wie auch den Gegnern zur Verfügung gestellt werden? Ist es überhaupt gerecht, Steuergelder aufzu- wenden für die eine Position, während Mittel für die andere Position von Leuten aus dem eigenen Sack, aus Geldsammlungen usw. beschafft werden müssen? Werden die Vollkosten ermittelt, insbesondere Kosten des Personals, der zur Verfügung gestellten Sachmittel, der eigenen Druckerei und weitere Kosten?
Macht dominiert
Die vorliegenden
Grundsätze staatlicher Propaganda bei Abstimmungen sind offenbar die
Antwort auf die Tatsache, dass bei gewissen Abstimmungen Einzelpersonen und
Organisationen über erhebliche Finanzmittel verfügten und mit deren
Einsatz die bundesrätliche Vorlage bodigten oder zu einem nur äusserst
knappen Erfolg führten.
Ist denn der Einsatz von Steuermitteln und machtvolles Vorgehen von Bundesrat und Verwaltung die einzig denkbare Antwort auf die oben genannte aus der Sicht des Bundesrates ungute Ausgangslage für Abstimmungen? Hat man das Problem in seiner vielfältigen staatspolitischen und praktischen Kom- plexität zu Ende gedacht?
Franz Muheim
Eine gekürzte Fassung dieses Artikels ist in den «Schweizer Monatsheften», Ausgabe 02/2002, er- schienen.