Nr. 6, 9. März 2001

Bilaterale: Bitte der Reihe nach

Es war bereits anlässlich der Referendumsabstimmung betreffend Bilaterale Sektorial-Abkom- men Schweiz - EU vorauszusehen: Nach Annahme der Abkommen durch den Schweizer Souverän wird die Schweiz bis Ende der Ratifizierung durch die EU-Staaten deren Willkür und eventuellen Erpressungsversuchen ausgesetzt sein.

Die aktuellen Ereignisse zeigen zum wiederholten Male, dass unser Land laufend verunglimpft wird. So wurde die Schweizerische Eidgenossenschaft jüngst von der «Commission anti-blanchiment d'argent» der französischen Assemblée nationale im Bericht «la lutte contre le blanchiment d'argent en Suisse: un combat de façade» der beiden sozialistischen Berichterstatter Arnaud Montebourg und Vincent Peillon als hartherzige und arrogante «Republik der Bankiers» dargestellt. Ausserdem wird der Schweiz vorgeworfen, sie habe nichts im Kampf gegen die Geldwäscherei unternommen und habe «einen bemerkenswerten Rückstand gegenüber ihren Nachbarn in der EU». Dieser Bericht, geprägt von böswilligen Unterstellungen, mangelhafter Sachkenntnis und tendenziöser politischer Ideologie, hält einer näheren Prüfung nicht stand und ist als ein Armutszeugnis für das französische Parlament und als ungebührliche Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Drittstaates zu betrach- ten. Indem die Assemblée nationale neuerdings die Ratifizierung der Bilateralen Verträge mit einer Forderung zur Aufweichung des Bankgeheimnisses verknüpft, demonstriert Frankreich unmissver- ständlich, dass es immer ungenierter die EU zur reinen Wahrung nationaler Interessen, notfalls durch vertragsbrecherische Erpressungsdrohungen, instrumentalisiert und missbraucht. Von Mitsprache und einem «Gemeinsamen Haus Europa» kann hier keine Rede mehr sein; höchstens noch vom «gemein- samen Tollhaus».

Ebenfalls vor kurzem erhielt der Bundesrat dicke Post aus Brüssel, genauer gesagt von Aussenkom- missar Chris Patten. Darin bekräftigt Patten «die Forderung nach rascher Aufnahme von Verhandlungen über die Betrugsbekämpfung und die Zinsbesteuerung. Jede weitere Verzögerung könne ernsthafte Auswirkungen auf die Beziehungen in diesem und in anderen Bereichen haben.»

Einer derartig ungehörigen und arroganten Haltung der EU-Potentaten gegenüber der Schweiz ist mit Selbstbewusstsein und angemessener Härte zu begegnen. Da die EU, wie der Brief Pattens zeigt, ein viel grösseres Interesse an einer weiteren Verhandlungsrunde als die Schweiz zu haben scheint, sollte dieser Trumpf voll ausgespielt werden. Die Landesregierung - insbesondere Bundesrat Deiss - ist aufgefordert, ihre bilaterale Verhandlungsagenda zu überdenken und der EU klipp und klar verständlich zu machen, dass die Schweiz erst an jenem Tage wieder Verhandlungsbereitschaft zeigt, wenn die Bilateralen Abkommen tatsächlich in Kraft gesetzt sind. Zudem sind die Dossiers unter keinen Umständen unabhängig voneinander zu verhandeln, wie dies der schwedische EU-Ratspräsident Rasmussen gegenüber Bundespräsident Leuenberger vorschlug. Sonst könnte die EU ihre Dossiers durch Einsatz ständiger Boykottdrohungen gegenüber den tendentiell oft zu schwachen Schweizer Unterhändlern schnell abschliessen, die prioritären Dossiers der Schweizer jedoch beliebig hinaus- zögern oder gar im Sande verlaufen lassen. Genau wie einst die EU sollte der Bundesrat auf eine Verknüpfung und Parallelität der Dossiers bestehen, um die EU an ihren Schwachstellen unter Druck zu setzen. Nur so wird es möglich sein, der Willkür der Grossmacht gegenüber den Kleinen gebührend Einhalt zu gebieten und jene Abgehobenen wieder auf die Grundlagen internationalen Rechts und zivilisierten Umgangs herunterzuholen, die unser Land immer wieder mit einer Kronkolonie zu ver- wechseln scheinen.