Nr. 5, 24. Februar 2006
Widersprüchliche
Positionsbezüge des Bundesgerichts-Präsidenten
Das kurze Gedächtnis des Giusep Nay
Von Ulrich Schlüer
Giusep Nay, derzeit Präsident des Schweizer Bundesgerichts, hat Bundesrat
Blocher bekanntlich scharf kritisiert, weil dessen Departement zwei per Interpol
wegen schwerer Gewaltverbrechen gesuchte albanische Asylbewerber - nach zuvor
mit aller Sorgfalt getroffenen Abklärungen - an Albanien ausliefern wollte.
Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der albanischen Justiz würden die
Verhinderung dieser Auslieferung rechtfertigen, war der Kern von Nays Kritik
am Justiz- und Polizeidepartement.
Bundesrichter Giusep Nay wurde, als er Albaniens Justiz so charakterisierte, von seinem eigenen Gedächtnis etwas im Stich gelassen. War doch derselbe Bundesrichter Giusep Nay Mitglied der 1. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, die erst am 25. Oktober 2005 ein bemerkenswertes Urteil gefällt hat, das Aufschlussreiches aussagt über die Justiz Albaniens - und über Bundesrichter Nays Glaube an internationale papierene Vereinbarungen.
In diesem Bundesgerichts-Urteil ging es um ein Ersuchen der Niederlande, in der Schweiz einen verdeckten Ermittler auf eine kriminelle Organisation anzusetzen, die schwerer Delikte in den Bereichen Dogenhandel und Geldwäscherei beschuldigt wird. Das Urteil des Bundesgerichts, an dem Nay mitgewirkt hat, verbot den Niederlanden solch verdeckte Ermittlung in der Schweiz ausdrücklich. Begründung: Der Einsatz verdeckter ausländischer Ermittler im Rahmen internationaler Rechtshilfe dürfe nur solchen Ländern gestattet werden, zu welchen die Schweiz in "besonderem Vertrauensverhältnis" stünde. Und solch "besonderes Vertrauensverhältnis" bestehe nur zu jenen Staaten, welche das sogenannte "Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen" ratifiziert hätten. Die Niederlande gehören nicht dazu. Wohl aber Albanien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und die Slowakei, zu denen die Schweiz jetzt, weil sie besagtes Übereinkommen allesamt unterzeichnet haben, in "besonderem Vertrauensverhältnis" steht. Kein "besonderes Vertrauensverhältnis" besteht dagegen zu Deutschland, zu England, zu Frankreich, zu Italien, zu Liechtenstein, zu Norwegen, zu Österreich und anderen Rechtsstaaten. Weil deren Unterschrift unter besagtem Protokoll fehlt.
Das "besondere Vertrauensverhältnis", das Bundesrichter Nay zwischen der schweizerischen und der albanischen Justiz aus den Unterschriften unter dem erwähnten Übereinkommen ableitet, scheint beim CVP-Juristen allerdings ins Wanken zu geraten, wenn es um die Auslieferung von unter schwerem kriminellem Verdacht stehenden Albanern geht.
Übrigens: Einige Länder, zu denen laut Bundesgericht das "besondere Vertrauensverhältnis" aufgrund fehlender Unterschriften unter einem internationalen Protokoll nicht besteht, nehmen bekanntlich an der Fussball-Europameisterschaft 08 in der Schweiz teil. Die dortigen Polizeikorps möchten gewisse gewalttätige Hooligans aus ihren Ländern anlässlich dieser Euro 08 mit verdeckten Ermittlern umfassend observieren. Damit die Polizei notfalls rasch und energisch zugreifen kann. Solch verdeckte Observation wird ihnen das an internationalen Vereinbarungen klebende Bundesgericht verbieten müssen. So dass die Schweiz die aufwendige Observierungsaufgabe zu übernehmen haben wird. Die hiesigen Steuerzahler werden's den buchstabengläubigen Bundesrichtern zweifellos zu danken wissen.
Ulrich
Schlüer