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Der
aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 25.
Februar 2005
Zur Biographie des Todesschützen von Dübendorf
Der Schläger und das Recht
Er tat sich hervor als brutaler Schläger. Das sei bloss Ausdruck jugendlichen
Über-die-Schnur-Hauens, beschwichtigten Sozialarbeiter. Dann wurde er
Einbrecher. Nichts geschah. Er beging banden-mässigen Diebstahl. Nichts
geschah. Er sei ja noch jung, hiess es bestenfalls. Eine Freiheitsberaubung
ging auf sein Konto. Nichts geschah. Es kam zu weiteren schweren Schlägereien,
zu weiteren Einbrüchen, Betrügereien... Die Liste scheint unendlich.
Die Langmut der Behörden nicht minder. Schliesslich
schlug er zwei Polizisten zusammen. Spitalreif! Was ein Gericht dazu bewog,
ihm - sozusagen per erhobenem Zeigefinger - eine «letzte Chance»
einzuräumen: Gefängnis bedingt, Landesverweisung bedingt. Als ob
mit solch sanftmütigem Zureden ein notorischer Schläger in ein frommes
Lamm verwandelt werden könnte.
Das Lamm, der Gewalttäter Bashkim Berisha, erklomm alsbald die nächste
Stufe seiner kriminellen Karriere: Er wurde zum Todesschützen von Dübendorf
- wegen eines Parkplatzstreits.
Immerhin erfuhr man dabei: Der junge Mann wurde nicht als Schläger geboren.
Er wurde regelrecht abgerichtet. Von nahen Verwandten. Diese liessen ihn schon
als Kind auf Gleichaltrige los. Auf dass er sie - zum Ergötzen von erwachsenen
Zuschauern - blutig schlüge. Vorher gaben sie keine Ruhe, die
netten Verwandten. Haben diese blutigen Schaukämpfe von Kindern zur Unterhaltung
Erwachsener
nicht auch eine eminent politische Seite? Schliesslich will Bundesbern - gestützt
auf ein unhaltbares Bundesgerichtsurteil - die Schweizer doch gesetzlich zwingen,
jeden Fremden, welchen Gewohnheiten und Belustigungen er auch immer frönt,
nach erfüllter Anwesenheitsdauer unbesehen einzubürgern.
Inzwischen ist der gewalttätige Todesschütze Bashkim Berisha abgetaucht.
Man vermutet ihn in Kosovo. Wie andere untergetauchte Schwerverbrecher auch.
Stehen in Kosovo nicht auch Teile der Schweizer Armee? Um - wie Bern behauptet
- die «Sicherheit zu gewährleisten». Ob zu diesem Sicherheitsauftrag
auch gehört, abgetauchte Mörder zu fassen und der Gerechtigkeit
zuzuführen? Wann werden diese Garanten der «Sicherheits-Architektur»
in Kosovo tätig zugunsten der Rechtsordnung? Oder ist die Gewährleistung
von Recht und Rechtsstaat für die Teilhaber an der internationalen Konfliktbürokratie
zu mühsam? Wozu stehen denn Teile der Schweizer Armee in Kosovo?
Ulrich Schlüer