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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 25. Februar 2005

Zur Biographie des Todesschützen von Dübendorf
Der Schläger und das Recht


Er tat sich hervor als brutaler Schläger. Das sei bloss Ausdruck jugendlichen Über-die-Schnur-Hauens, beschwichtigten Sozialarbeiter. Dann wurde er Einbrecher. Nichts geschah. Er beging banden-mässigen Diebstahl. Nichts geschah. Er sei ja noch jung, hiess es bestenfalls. Eine Freiheitsberaubung ging auf sein Konto. Nichts geschah. Es kam zu weiteren schweren Schlägereien, zu weiteren Einbrüchen, Betrügereien... Die Liste scheint unendlich. Die Langmut der Behörden nicht minder. Schliesslich
schlug er zwei Polizisten zusammen. Spitalreif! Was ein Gericht dazu bewog, ihm - sozusagen per erhobenem Zeigefinger - eine «letzte Chance» einzuräumen: Gefängnis bedingt, Landesverweisung bedingt. Als ob mit solch sanftmütigem Zureden ein notorischer Schläger in ein frommes Lamm verwandelt werden könnte.

Das Lamm, der Gewalttäter Bashkim Berisha, erklomm alsbald die nächste Stufe seiner kriminellen Karriere: Er wurde zum Todesschützen von Dübendorf - wegen eines Parkplatzstreits.

Immerhin erfuhr man dabei: Der junge Mann wurde nicht als Schläger geboren. Er wurde regelrecht abgerichtet. Von nahen Verwandten. Diese liessen ihn schon als Kind auf Gleichaltrige los. Auf dass er sie - zum Ergötzen von erwachsenen Zuschauern - blutig schlüge. Vorher gaben sie keine Ruhe, die
netten Verwandten. Haben diese blutigen Schaukämpfe von Kindern zur Unterhaltung Erwachsener
nicht auch eine eminent politische Seite? Schliesslich will Bundesbern - gestützt auf ein unhaltbares Bundesgerichtsurteil - die Schweizer doch gesetzlich zwingen, jeden Fremden, welchen Gewohnheiten und Belustigungen er auch immer frönt, nach erfüllter Anwesenheitsdauer unbesehen einzubürgern.

Inzwischen ist der gewalttätige Todesschütze Bashkim Berisha abgetaucht. Man vermutet ihn in Kosovo. Wie andere untergetauchte Schwerverbrecher auch. Stehen in Kosovo nicht auch Teile der Schweizer Armee? Um - wie Bern behauptet - die «Sicherheit zu gewährleisten». Ob zu diesem Sicherheitsauftrag auch gehört, abgetauchte Mörder zu fassen und der Gerechtigkeit zuzuführen? Wann werden diese Garanten der «Sicherheits-Architektur» in Kosovo tätig zugunsten der Rechtsordnung? Oder ist die Gewährleistung von Recht und Rechtsstaat für die Teilhaber an der internationalen Konfliktbürokratie zu mühsam? Wozu stehen denn Teile der Schweizer Armee in Kosovo?



Ulrich Schlüer


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