Nr. 05, 27. Februar 2004

Nach dem Ja zur Verwahrungs-Initiative
Direkte Demokratie hat bestanden

Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH

Mehrere Staaten Europas wurden und werden, weil ihre Behörden gegenüber schwersten Sexualstraftätern hilflos agierten, in ihren Grundfesten erschüttert. Belgien geriet
darob an den Abgrund. Und Portugal taumelt aus dem gleichen Grund gegenwärtig
einer Staatskrise entgegen.


Auch England und Deutschland wurden regelrecht aufgewühlt. Unmissverständliche Forderungen aus breiten Kreisen der Bevölkerung nach wesentlich konsequenterem Handeln gegenüber schwersten
Sexual-Gewalttätern fanden in diesen repräsentativen Demokratien kaum befriedigende Antwort. Im Gegenteil: Behördliches Zögern gewalttätigen Sexualstraftätern gegenüber nährte Verdacht und Gerüchte, die Machthaber könnten in die an Kindern begangenen Gewaltverbrechen irgendwie verwickelt
sein, zumindest als duldende Mitwisser.
Die Schweiz blieb bekanntlich von ähnlich schrecklichen Verbrechen ­ allzuoft eine Folge allzu largen Strafvollzugs ­ nicht verschont. Auch hier wühlten solche Verbrechen die Öffentlichkeit auf. Aber es kam nie zu einer Staatskrise. Weil den Betroffenen, den Angehörigen der Opfer ein Weg zu reagieren offenstand, den allein die direkte Demokratie anbietet: den Weg der Volksinitiative. Mittels Volksinitiative verlangten die schwer Betroffenen die lebenslängliche Verwahrung unheilbarer, untherapierbarer Wiederholungs-Sexualstraftäter. Juristische Experten distanzierten sich von
dieser Forderung. Trotzdem erzwangen die Initianten ­ nach jahrelanger, hartnäckigster Anstrengung ­ eine Volksabstimmung. Und der Souverän, das Volk, die höchste Instanz in der direkten Demokratie, schenkte ­ entgegen allen Experten-Meinungen ­ den Initiantinnen Gehör: Die Verwahrungs-Initiative wurde mit eindrücklicher, von niemandem erwarteter Deutlichkeit angenommen.

Die direkte Demokratie, das Recht jedes Einzelnen auf unmittelbare Mitbestimmung an der Gesetzgebung, bewies damit einmal mehr ihre Stärke. Das Volk als Souverän setzte durch, dass in der Schweiz der Schutz der Öffentlichkeit uneingeschränkte Priorität erhält gegenüber allen Versuchen
mit Hafturlaub und provisorischer Freilassung für als nicht therapierbar erkannte, in höchstem Mass rückfallgefährdete Gewaltstraftäter.

Demokratie oder Normen
Kaum ist diese Entscheidung gefallen, melden sich die juristischen Experten erneut zu Wort: Die lebenslange Verwahrung nicht therapierbarer schwerer Gewalt- und Sexualstraftäter verletze internationale Normen, behaupten sie. Dass diese internationalen Normen sich nie einem Volksentscheid zu stellen hatten, also allein Produkt juristischer Funktionäre sind, lassen die
Experten nicht gelten. Auch nicht, dass diese Normen weder in Belgien noch in Portugal, weder in England noch in Deutschland irgendwie zur Lösung der Staatskrisen beigetragen haben, die aus dem widersprüchlichen ­ aber normengerechten ­ Umgang der dortigen Behörden mit Sexual-Gewalttätern
entstanden sind. Für Funktionäre ist Norm unbedingt gültige Norm, einzuhaltendes unfehlbares Dogma, über welches keine Diskussion mehr zugelassen wird. Aufgrund solcher Norm verlangen diese Experten-Funktionäre nun apodiktisch die alljährliche Überprüfung des Verwahrungsentscheids.
Lebenslange Verwahrung dürfe unter keinerlei Umständen erlassen werden. Überprüfung ohne Sinn
Doch gleichzeitig beteuern diese Funktionäre: Solch alljährliche Überprüfung des Verwahrungsentscheids werde niemals ­ wirklich niemals ­ die Freilassung eines schweren Sexual-Wiederholungsstraftäters bewirken. Dieser bleibe in jedem Fall eingesperrt, bis ans Ende seiner Tage.
Mit andern Worten: Gemäss Funktionärsmeinung darf lebenslange Verwahrung zwar niemals formell erlassen werden ­ trotzdem werde sie, ohne formellen Erlass, aber lebenslang durchgesetzt. Ein Hauert, ein Ferrari und andere Täter ähnlichen Kalibers blieben definitiv weggesperrt! Beruhigend zwar,
aber doch eine jämmerlich unehrliche Argumentation. Was soll denn eine Überprüfung, wenn diese nie irgendein Resultat erbringen darf? Was soll der Aufwand einer Überprüfung, wenn uns die die Überprüfung fordernden Funktionäre zum voraus und auf Jahrzehnte hinaus das sichere
Resultat einer jeden dieser alljährlichen Überprüfungs-Übungen voraussagen können? Was ist eine solche Überprüfung anderes als reines, oberflächliches, sinnloses Ritual, das gewissen Funktionären erlaubt, sich aus Steuergeldern für von Anfang an vorprogrammierte Überprüfungen bezahlen zu lassen?
Demokratie oder Norm ­ das wird bei der Umsetzung der Verwahrungs-Initiative zur entscheidenden Prüfungsfrage: Obsiegt Sicherheit gewährleistendes Recht ­ oder erweist sich eine bloss Funktionäre fütternde Norm als stärker?

Das Fundament des Rechts
Rechtliche Normen haben in einer Gemeinschaft freier, mitentscheidender Bürgerinnen und Bürger nur Sinn, wenn sie der Öffentlichkeit Gerechtigkeit und Sicherheit gewährleisten. Degenerieren sie zu reiner
Paragraphenreiterei, an der sich nur noch Funktionäre erfreuen und bereichern, dann wird der Rechtsstaat gleichsam von innen ausgehöhlt: Wo Rechtspflege für die Öffentlichkeit zur Normenreiterei verkommt, die weder Sicherheit noch Gerechtigkeit gewährleisten kann, da schwindet das Vertrauen
in den Rechtsstaat nur allzu rasch ­ fatal für jeden Staat! Eine Erkenntnis keineswegs bloss für die Schweiz. Gerade jene Staaten, die als Folge der Hilflosigkeit ihrer Behörden im Umgang mit
Sexual-Gewaltstraftätern in eigentliche Staatskrisen geschlittert sind, wären für einmal wohl gut beraten, den Schweizer Entscheid und seine Wirkung gründlich zu studieren ­ Tatsache geworden in der direkten Demokratie.

Arm an eigenständigenJuristen
Die Normenreiter, welche den demokratischen Entscheid über die Verwahrungs-Initiative jetzt am liebsten unterlaufen möchten, demonstrieren vor allem eines: Die Schweiz ist äusserst arm geworden an eigenständigen, unabhängig dem Recht verpflichteten und unabhängig das Recht gestaltenden Juristen. Hohle, blindlings von Brüssel übernommene Normenreiterei prägt heute die schweizerische Rechtsgestaltung, die vor Jahrzehnten ­ etwa zur Zeit eines Eugen Huber ­ noch weltweite Ausstrahlung
hatte. Normenreiterei orientiert sich an Funktionären statt an den Bedürfnissen der Öffentlichkeit. Weil Normenreiter nicht realisieren, dass Recht sich nur durchsetzen kann, wo die Öffentlichkeit Vertrauen ins Recht gewinnt. Voraussetzung dafür ist, dass das geschaffene Recht der Öffentlichkeit
Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten vermag.


Ulrich Schlüer