Nr. 05, 27. Februar 2004
Nach dem Ja zur Verwahrungs-Initiative
Direkte Demokratie hat bestanden
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach ZH
Mehrere Staaten Europas wurden
und werden, weil ihre Behörden gegenüber schwersten Sexualstraftätern
hilflos agierten, in ihren Grundfesten erschüttert. Belgien geriet
darob an den Abgrund. Und Portugal taumelt aus dem gleichen Grund gegenwärtig
einer Staatskrise entgegen.
Auch England und Deutschland wurden regelrecht aufgewühlt. Unmissverständliche
Forderungen aus breiten Kreisen der Bevölkerung nach wesentlich konsequenterem
Handeln gegenüber schwersten
Sexual-Gewalttätern fanden in diesen repräsentativen Demokratien
kaum befriedigende Antwort. Im Gegenteil: Behördliches Zögern gewalttätigen
Sexualstraftätern gegenüber nährte Verdacht und Gerüchte,
die Machthaber könnten in die an Kindern begangenen Gewaltverbrechen
irgendwie verwickelt
sein, zumindest als duldende Mitwisser.
Die Schweiz blieb bekanntlich von ähnlich schrecklichen Verbrechen
allzuoft eine Folge allzu largen Strafvollzugs nicht verschont. Auch
hier wühlten solche Verbrechen die Öffentlichkeit auf. Aber es kam
nie zu einer Staatskrise. Weil den Betroffenen, den Angehörigen der Opfer
ein Weg zu reagieren offenstand, den allein die direkte Demokratie anbietet:
den Weg der Volksinitiative. Mittels Volksinitiative verlangten die schwer
Betroffenen die lebenslängliche Verwahrung unheilbarer, untherapierbarer
Wiederholungs-Sexualstraftäter. Juristische Experten distanzierten sich
von
dieser Forderung. Trotzdem erzwangen die Initianten nach jahrelanger,
hartnäckigster Anstrengung eine Volksabstimmung. Und der Souverän,
das Volk, die höchste Instanz in der direkten Demokratie, schenkte
entgegen allen Experten-Meinungen den Initiantinnen Gehör: Die
Verwahrungs-Initiative wurde mit eindrücklicher, von niemandem erwarteter
Deutlichkeit angenommen.
Die direkte Demokratie, das Recht jedes Einzelnen auf unmittelbare Mitbestimmung
an der Gesetzgebung, bewies damit einmal mehr ihre Stärke. Das Volk als
Souverän setzte durch, dass in der Schweiz der Schutz der Öffentlichkeit
uneingeschränkte Priorität erhält gegenüber allen Versuchen
mit Hafturlaub und provisorischer Freilassung für als nicht therapierbar
erkannte, in höchstem Mass rückfallgefährdete Gewaltstraftäter.
Demokratie oder Normen
Kaum ist diese Entscheidung gefallen, melden sich die juristischen Experten
erneut zu Wort: Die lebenslange Verwahrung nicht therapierbarer schwerer Gewalt-
und Sexualstraftäter verletze internationale Normen, behaupten sie. Dass
diese internationalen Normen sich nie einem Volksentscheid zu stellen hatten,
also allein Produkt juristischer Funktionäre sind, lassen die
Experten nicht gelten. Auch nicht, dass diese Normen weder in Belgien noch
in Portugal, weder in England noch in Deutschland irgendwie zur Lösung
der Staatskrisen beigetragen haben, die aus dem widersprüchlichen
aber normengerechten Umgang der dortigen Behörden mit Sexual-Gewalttätern
entstanden sind. Für Funktionäre ist Norm unbedingt gültige
Norm, einzuhaltendes unfehlbares Dogma, über welches keine Diskussion
mehr zugelassen wird. Aufgrund solcher Norm verlangen diese Experten-Funktionäre
nun apodiktisch die alljährliche Überprüfung des Verwahrungsentscheids.
Lebenslange Verwahrung dürfe unter keinerlei Umständen erlassen
werden. Überprüfung ohne Sinn
Doch gleichzeitig beteuern diese Funktionäre: Solch alljährliche
Überprüfung des Verwahrungsentscheids werde niemals wirklich
niemals die Freilassung eines schweren Sexual-Wiederholungsstraftäters
bewirken. Dieser bleibe in jedem Fall eingesperrt, bis ans Ende seiner Tage.
Mit andern Worten: Gemäss Funktionärsmeinung darf lebenslange Verwahrung
zwar niemals formell erlassen werden trotzdem werde sie, ohne formellen
Erlass, aber lebenslang durchgesetzt. Ein Hauert, ein Ferrari und andere Täter
ähnlichen Kalibers blieben definitiv weggesperrt! Beruhigend zwar,
aber doch eine jämmerlich unehrliche Argumentation. Was soll denn eine
Überprüfung, wenn diese nie irgendein Resultat erbringen darf? Was
soll der Aufwand einer Überprüfung, wenn uns die die Überprüfung
fordernden Funktionäre zum voraus und auf Jahrzehnte hinaus das sichere
Resultat einer jeden dieser alljährlichen Überprüfungs-Übungen
voraussagen können? Was ist eine solche Überprüfung anderes
als reines, oberflächliches, sinnloses Ritual, das gewissen Funktionären
erlaubt, sich aus Steuergeldern für von Anfang an vorprogrammierte Überprüfungen
bezahlen zu lassen?
Demokratie oder Norm das wird bei der Umsetzung der Verwahrungs-Initiative
zur entscheidenden Prüfungsfrage: Obsiegt Sicherheit gewährleistendes
Recht oder erweist sich eine bloss Funktionäre fütternde Norm
als stärker?
Das Fundament des Rechts
Rechtliche Normen haben in einer Gemeinschaft freier, mitentscheidender Bürgerinnen
und Bürger nur Sinn, wenn sie der Öffentlichkeit Gerechtigkeit und
Sicherheit gewährleisten. Degenerieren sie zu reiner
Paragraphenreiterei, an der sich nur noch Funktionäre erfreuen und bereichern,
dann wird der Rechtsstaat gleichsam von innen ausgehöhlt: Wo Rechtspflege
für die Öffentlichkeit zur Normenreiterei verkommt, die weder Sicherheit
noch Gerechtigkeit gewährleisten kann, da schwindet das Vertrauen
in den Rechtsstaat nur allzu rasch fatal für jeden Staat! Eine
Erkenntnis keineswegs bloss für die Schweiz. Gerade jene Staaten, die
als Folge der Hilflosigkeit ihrer Behörden im Umgang mit
Sexual-Gewaltstraftätern in eigentliche Staatskrisen geschlittert sind,
wären für einmal wohl gut beraten, den Schweizer Entscheid und seine
Wirkung gründlich zu studieren Tatsache geworden in der direkten
Demokratie.
Arm an eigenständigenJuristen
Die Normenreiter, welche den demokratischen Entscheid über die Verwahrungs-Initiative
jetzt am liebsten unterlaufen möchten, demonstrieren vor allem eines:
Die Schweiz ist äusserst arm geworden an eigenständigen, unabhängig
dem Recht verpflichteten und unabhängig das Recht gestaltenden Juristen.
Hohle, blindlings von Brüssel übernommene Normenreiterei prägt
heute die schweizerische Rechtsgestaltung, die vor Jahrzehnten etwa
zur Zeit eines Eugen Huber noch weltweite Ausstrahlung
hatte. Normenreiterei orientiert sich an Funktionären statt an den Bedürfnissen
der Öffentlichkeit. Weil Normenreiter nicht realisieren, dass Recht sich
nur durchsetzen kann, wo die Öffentlichkeit Vertrauen ins Recht gewinnt.
Voraussetzung dafür ist, dass das geschaffene Recht der Öffentlichkeit
Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten vermag.
Ulrich Schlüer