Nr. 5, 21. Februar 2003
Ruth Metzlers neustes
Strafverfolgungs-Vorhaben
Zensur-Bürokratie
Bis heute war unser Staat getragen von der Überzeugung, dass die
direkte
Demokratie selbst mit extremen Strömungen in offener, demokratischer
Auseinandersetzung durchaus fertig wird. Denkverbote wurden im
demokratischen Staat nie verhängt.
Diese Haltung vertraten
Politik und Verwaltung auch damals, als in den
sechziger, siebziger und achtziger Jahren linksextreme Ideologen deutsche
und italienische Terroristen und deren Gewalttaten «klammheimlich»
(so
sagten sie damals) bewunderten. Solche Bewunderung oder gar verbale
Rechtfertigung und Verherrlichung war nie strafbar. Bestraft wurde nur, wer
sich selber zu Gewalttaten hinreissen liess.
Die Schweiz berief sich bei diesem Vorgehen auch auf Erfahrungen aus den
dreissiger Jahren. Selbst damals, als der «Frontenfrühling»
auf dem
Höhepunkt der grossen Wirtschaftskrise vorübergehend Schlagzeilen
machte,
errangen die Fröntler in der demokratischen Auseinandersetzung nie mehr
als
einen einzigen Sitz im Nationalrat.
Jetzt aber soll das Vertrauen auf die Durchsetzungskraft kühler Vernunft
in
der demokratischen Auseinandersetzung weichen. Rechtsextremisten sollen
künftig nicht mehr bloss registriert, sondern strafrechtlich verfolgt
werden. Weil sie sich so Bundesrätin Metzler der «Rassendiskriminierung»
schuldig machten. Strafrechtlich verfolgt werden soll, wer «Kennzeichen
mit
rassendiskriminierender Bedeutung» verwende oder einer
«rassendiskriminierenden Vereinigung» beitrete. Damit ist die
Jagd
freigegeben nicht etwa gegen alle Wandschmierer. Nur gegen solche, die
ihre Schmierereien allenfalls noch mit einem Hakenkreuz «bereichern».
Und
weil dieses Emblem auch auf Briefpapier verbreitet werden könne, sind
selbst
Postüberprüfungen vorgesehen. Ausserdem soll eine Datenbank, rassistische
Auswüchse und ihre Urheber registrierend, eröffnet werden.
Nicht vorgesehen in Ruth Metzlers neuem Strafverfolgungs-Vorhaben ist, die
Anstifter von (linksextremen) Gewaltdemonstrationen, die regelmässig
in
schwere Zerstörungen und Plünderungen (WEF-Demo, 1.-Mai-Nachdemo
etc.)
ausarten, persönlich haftbar zu machen für den durch ihre Anstiftertätigkeit
verursachten Schaden am Eigentum unbeteiligter Dritter.
Weil diesen nichts «Rassendiskriminierendes» nachgesagt werden
kann, will
sie Frau Metzler weiterhin gewähren lassen.
Ulrich Schlüer