Nr. 5, 21. Februar 2003

Ruth Metzlers neustes Strafverfolgungs-Vorhaben
Zensur-Bürokratie


Bis heute war unser Staat getragen von der Überzeugung, dass die direkte
Demokratie selbst mit extremen Strömungen in offener, demokratischer
Auseinandersetzung durchaus fertig wird. Denkverbote wurden im
demokratischen Staat nie verhängt.

Diese Haltung vertraten Politik und Verwaltung auch damals, als in den
sechziger, siebziger und achtziger Jahren linksextreme Ideologen deutsche
und italienische Terroristen und deren Gewalttaten «klammheimlich» (so
sagten sie damals) bewunderten. Solche Bewunderung oder gar verbale
Rechtfertigung und Verherrlichung war nie strafbar. Bestraft wurde nur, wer
sich selber zu Gewalttaten hinreissen liess.
Die Schweiz berief sich bei diesem Vorgehen auch auf Erfahrungen aus den
dreissiger Jahren. Selbst damals, als der «Frontenfrühling» auf dem
Höhepunkt der grossen Wirtschaftskrise vorübergehend Schlagzeilen machte,
errangen die Fröntler in der demokratischen Auseinandersetzung nie mehr als
einen einzigen Sitz im Nationalrat.
Jetzt aber soll das Vertrauen auf die Durchsetzungskraft kühler Vernunft in
der demokratischen Auseinandersetzung weichen. Rechtsextremisten sollen
künftig nicht mehr bloss registriert, sondern strafrechtlich verfolgt
werden. Weil sie sich ­ so Bundesrätin Metzler ­ der «Rassendiskriminierung»
schuldig machten. Strafrechtlich verfolgt werden soll, wer «Kennzeichen mit
rassendiskriminierender Bedeutung» verwende oder einer
«rassendiskriminierenden Vereinigung» beitrete. Damit ist die Jagd
freigegeben ­ nicht etwa gegen alle Wandschmierer. Nur gegen solche, die
ihre Schmierereien allenfalls noch mit einem Hakenkreuz «bereichern». Und
weil dieses Emblem auch auf Briefpapier verbreitet werden könne, sind selbst
Postüberprüfungen vorgesehen. Ausserdem soll eine Datenbank, rassistische
Auswüchse und ihre Urheber registrierend, eröffnet werden.
Nicht vorgesehen in Ruth Metzlers neuem Strafverfolgungs-Vorhaben ist, die
Anstifter von (linksextremen) Gewaltdemonstrationen, die regelmässig in
schwere Zerstörungen und Plünderungen (WEF-Demo, 1.-Mai-Nachdemo etc.)
ausarten, persönlich haftbar zu machen für den durch ihre Anstiftertätigkeit
verursachten Schaden am Eigentum unbeteiligter Dritter.
Weil diesen nichts «Rassendiskriminierendes» nachgesagt werden kann, will
sie Frau Metzler weiterhin gewähren lassen.

Ulrich Schlüer