Nr. 5, 22. Februar 2002
Nein zum Uno-Beitritt
Ja
zur schweizerischen Weltoffenheit
Von alt
Ständerat Dr. Hans Letsch, Aarau
Wir Bürger blicken und reisen gern und viel über die Grenzen. Wir sind interessiert und knüpfen Kontakte. Wir nehmen und geben gegenseitig, und zwar freundschaftlich, beruflich und geschäftlich. Wir nehmen Anteil an fremden Schicksalen auch mit Geld (Beispiel «Glückskette»).
Unsere Wirtschaft lebt von andern und für andere. Sie tauscht Wissen (Know-how), Mitarbeiter, Güter und Dienstleistungen und pflegt weltweit Beziehungen zum eigenen und zum Wohl anderer. Sie inve- stiert, vielfach mit grossen Risiken, und schafft Arbeitsplätze in aller Welt.
Nicht im Réduit!
Unser Staat
hilft den Bürgern und der Wirtschaft mit Stützpunkten im Ausland
(Botschaften, Konsulate u.a.). Er öffnet Türen, bietet gute Dienste
an und schliesst bilaterale Verträge und Abkommen in grosser Zahl. Er
leistet grosszügige Entwicklungshilfe und nimmt solidarisch mit andern
Staaten (inner- und ausserhalb des IKRK) an der Milderung von Elend sowie
an der Behebung anderer Katastrophen (mit eigenem Katastrophenhilfekorps)
teil. Wir fördern alles, was dem Frieden dient im eigenen Land
und dort, wo der Friede bedroht ist.
Unsere Gesellschaft verhält sich weltoffener als in vielen andern Ländern. Sie akzeptiert (wie lange noch?) einen stets wachsenden Ausländer-Anteil, bemüht sich um Integration, lebt vor, was «multikul- turell» bedeutet, und verhält sich Asylanten gegenüber sehr (oft allzu) menschenfreundlich. All diese Zeichen von Weltoffenheit erschöpfen sich nicht in Worten. Wir erbringen Taten, teils mit risikoreichem persönlichem Einsatz, teils mit viel Geld, aber und das ist entscheidend stets aus freiem Willen und nach eigenem Ermessen. So haben die in der Staatsrechnung des Bundes ausgewiesenen Ausgaben unter dem Titel «Beziehungen zum Ausland» von 800 Millionen Franken im Jahr 1980 und 1,6 Milliarden Franken im Jahr 1990 auf 2,3 Milliarden Franken im Jahr 2000 zugenommen. Das entspricht einer Steigerungsrate allein innert der letzten zehn Jahre von 44 Prozent!
Diese umfassende Solidarität sollte im Zusammenhang mit der Uno-Beitritts-Debatte all jenen, an über- zeugenden Argumenten verlegenen Befürwortern das Maul stopfen, die uns ein schlechtes Gewissen einreden wollen und so tun, als würden wir abseits stehen, aus dem Schmollwinkel Rosinen picken, als Trittbrettfahrer profitieren und unsere Zugehörigkeit zur sowie unsere Verantwortung gegenüber der Staatengemeinschaft gering achten. Das Gegenteil trifft zu: Wir sind Teil der weltumspannenden Völkergemeinschaft und tun unsere Pflicht. Aber gerade weil wir weltoffen sind und bleiben wollen, dürfen wir überlegen, ob und wie weit wir uns in eine internationale «Zwangsjacke» einbinden lassen sollen, die unsere Handlungsfreiheit beschneidet.
Verlust von Souveränität
und Neutralität
Von den zahlreichen
Argumenten, die für oder gegen einen Uno-Beitritt der Schweiz vorgetragen
werden, ist für mich die Frage der Neutralität und Souveränität
zentral. Dabei geht es mir nicht um das völkerrechtlich definierte Neutralitätsrecht,
das sich auf Zeiten kriegerischer Auseinandersetzungen bezieht, sondern um
die im Ermessen jedes Staates aus eigenem Willen zu gestaltende Neutralitäts-
politik.
Nach meinem Staatsverständnis bedeutet Neutralitätspolitik:
Im Rahmen dieser Grundsätze nimmt der neutrale Kleinstaat nach eigener Beurteilung seine Interessen wahr. Vollmitglieder der Uno verlieren ihr Selbstbestimmungsrecht in wichtigen Fragen. Sie unterziehen sich der bindenden Uno-Charta, praktisch dem durch ein paar Grossmächte dominierten Sicherheitsrat. Der von den Befürwortern immer wieder angerufene Charta-Absatz (Art. 43, Abs. 3), wonach für das Mitmachen an Sanktionen zuerst ein Sonderabkommen auszuhandeln sei, betrifft nicht die Frage, ob, sondern nur wie wir uns an Uno-Sanktionen irgendwelcher Art beteiligen. Damit geben wir direkt-demo- kratische und andere Freiheitsrechte preis. Das weiss auch der Bundesrat. Noch Anfang der 1980er Jahre wandte er sich deshalb gegen den Uno-Beitritt. Heute will er Vollmitglied werden und lehnt einen Neutralitätsvorbehalt ausdrücklich ab. Die Begründung, die er dazu in seiner Antwort auf einen parla- mentarischen Vorstoss im Herbst 2001 gab, spricht Bände:
«Mit dem Wunsch nach einem Neutralitätsvorbehalt anlässlich ihres Uno-Beitritts würde die Schweiz zum Ausdruck bringen, dass sie wegen ihrer Neutralität nicht willens oder in der Lage ist, als künftiges Uno-Mitglied sämtliche Verpflichtungen aus der Uno-Charta zu übernehmen.»
Nachdem ein verbindlicher Neutralitätsvorbehalt abgelehnt worden ist, muss uns bewusst sein, dass wir als Uno-Mitglied nicht mehr eigenständig darüber befinden könnten, was wir mittragen wollen und was nicht. Daran ändert auch der Brief nichts, den der Bundesrat gemäss «Bundesbüchlein» an den Gene- ralsekretär der Uno richten will. Einmal mehr wird dem Bürger Sand in die Augen gestreut und die politi- sche Realität verdeckt, denn ein solcher Brief bedeutet nichts anderes als eine «einseitige Erklärung», welche für die Uno unverbindlich ist und die zwingenden Verpflichtungen aus der Uno-Charta nicht aufzuheben vermag.
Leider versuchen Bundesrat und Parlament seit Jahren, in kleinen, oft fast unmerklichen Schritten die Neutralität auszuhöhlen und sie auf ihren «völkerrechtlichen Kerngehalt» zurückzubinden. Sie soll wie sich ein hoher Diplomat ausgedrückt hat «eingeschläfert» werden! Unter dem Vorwand angeblicher Öffnung bindet Bern unser Land mehr und mehr in internationale Institutionen ein. Mit Anpassungen bis hin zur Unterordnung weichen die «Öffner» von unserem traditionellen Staats- und Neutralitätsverständ- nis ab. Anzeichen sind etwa der Sicherheitspolitische Bericht 2000, der Beitritt zur Partnerschaft für den Frieden, die Militärgesetzrevision 2001, jetzt der Uno-Beitritt und später der EU-Beitritt, ein Ziel, an dem der Bundesrat bis heute vorbehaltlos festhält.
Uno auf Reformkurs?
Äusserst
fragwürdig ist im weiteren der in den Propagandaschriften des Departementes
für auswärtige Angelegenheiten geschilderte «Reformprozess»
in der Uno. Dieser bezieht sich nämlich lediglich auf interne Vereinfachungen
und bessere Koordination innerhalb des ganzen Uno-Apparates. Er lässt
aber nichts erkennen, das auf einen Wandel in Richtung mehr Freiheit, Demokratie
und Rechtsgleichheit hindeuten würde. Trotzdem betonen die Befürworter,
die Uno werde immer mehr eine echte Werte-Gemeinschaft, zu der auch die Schweiz
sich ohne Bedenken bekennen dürfe.
Wer so redet und leider verbreiten sogar höchste Magistraten solche Märchen , der verschweigt ganz schlicht und einfach, was sich hinter den Kulissen tut. Für die Strategie der Uno im 21. Jahrhundert werden nämlich natürlich nicht aus unserm Bundeshaus, aber in New York ganz andere Signale ausgesandt. Ich beschränke mich stichwortartig auf zwei Stossrichtungen.
«Brahimi-Report»
Die eine geht
aus dem sogenannten «Brahimi-Report» hervor, den ein hochkarätiges
international zusammengesetztes Expertenteam im Auftrag des Uno-Generalsekretärs
im Jahre 2000 unterbreitet hat. Ausgangspunkt ist die bemerkenswerte Feststellung,
die Uno habe bezüglich Friedenssicherung oft versagt. Welche Folgerungen
werden aber daraus gezogen? Es brauche eine tiefgreifende institutionelle
Veränderung mit viel mehr Geld. Konkret wird eine weltumspannende Militärmacht
mit eigenem Geheimdienst und schnellen Eingreiftruppen angestrebt. Man brauche
«im Gegensatz zur symbolischen und unbedrohlichen Präsenz traditioneller
Friedenssicherungskräfte eine glaubhafte Abschreckungs- kapazität»
auch bei innerstaatlichen Konflikten! Das bedeutet bewusstes Abrücken
von der bisherigen Friedenssicherung hin zur Friedenserzwingung, und zwar
verbunden mit militärischer Gewalt sowie einer beängstigenden Machtfülle
des Sicherheitsrates. Einmal im Einsatz, sollen die Uno-Truppen unter Anwendung
roher Gewalt («robust rules of engagement») gegen Spielverderber
oder Friedensstörer («spoilers») vorgehen.
«Neue Weltordnung»
Dieselbe Stossrichtung
ist Gegenstand zweier weiterer Dokumente, nämlich der im Nachgang zur
Agenda 21 im Jahr 1995 erschienenen Berichte der Kommission für Weltordnungspolitik
und dem von der Stiftung Entwicklung und Frieden entworfenen Aktionsplan «Global
governance». Zentral ist die Forderung nach einer neuen Weltordnung,
in der nationale Unabhängigkeit sowie das Streben nach staatlicher Souveränität
mit demokratischer Selbstbestimmung als Hindernisse empfunden werden und deshalb
einem mit Macht und Gewalt ausgestatteten System kollektiver Souveränität
(mit dem Recht auf Einmischung in die inneren Angelegenheiten) weichen müssen.
Macht und Machtausübung sind die zentralen Anforderungen an die künftige
Weltordnung, während auf Fragen der Machtkontrolle, der Gewaltenteilung
usw. kaum eingegangen wird. Auch wenn nicht alles so heiss gegessen werden
dürfte, wie es gekocht wird, verraten diese und andere Dokumente etwas
davon, wohin die von Bundesrat Deiss so innig gepriesene «Aufbruchstimmung»
in der Uno führen soll. Nichts gegen Aufbruchstimmung. Entscheidend aber
ist doch wohl das Ziel!
Dass all diese Zukunftsperspektiven, die viel weitergehen und von grösserer Tragweite sind als die vom Departement Deiss skizzierten Reformbestrebungen, auch mit einem massiven finanziellen Mehrauf- wand verbunden sein werden, lässt erkennen, dass es für die Schweiz im Falle eines Beitritts nicht bei den 70 Millionen Franken bleiben wird, von denen jetzt die Rede ist. Auch die von der Uno angestrebte massive Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe geht weit über das hinaus, was sich sogar unser Bundesrat in seinen eigenen Legislaturzielen vorgenommen hat. Mit den angestrebten Militäreinsätzen würde die Uno-Mitgliedschaft in der Tat zu einem Fass ohne Boden! Kein Wunder, wird in Uno-Kreisen bereits über die Einführung einer Uno-Steuer diskutiert, die in allen Mitgliedstaaten direkt erhoben werden könnte.
Macht-Kult und Führer-Kult
Leider scheint
es und damit kehre ich zum Schluss wieder in unsere heimatlichen Gefilde
zurück , dass diese für das 21. Jahrhundert sich weltweit abzeichnende
Macht-Eskalation, verbunden mit einem eigentlichen «Führer-Kult»,
bereits unser Bundeshaus in Bern erreicht hat. Sie äussert sich gegenwärtig
in früher nie gekannter Staats-Propaganda vor Volksabstimmungen. Mit
einem masslosen Einsatz an Kraft, Zeit und Geld sollen die Bürger von
jenen, die glauben, die Weisheit für sich gepachtet zu haben, indoktriniert
werden. Was sich zur Zeit abspielt, hat nichts mehr zu tun mit ausgewogener
Information und widerspricht sogar der verfassungsmässigen Gewaltenteilung
zwischen Regierung und Parlament sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit
gemäss Art. 16 der Bundesverfassung. Es ist Ausdruck arroganter Bevormundung
der Bürger, die zwar nur selten angelogen, häufig aber bloss mit
der halben Wahrheit bedient werden. Weil viele Entscheide in diesem ganzen
Fragenkomplex letztlich von persön- lichen Wertvorstellungen und der
Einschätzung von Chancen über Aufgaben und Stellung unseres Kleinstaates
in der Völkergemeinschaft geprägt sind, grenzt dieser «Kreuzzug»
des Bundesrates schon eher an Rechthaberei und Überheblichkeit.
Ich selber räume bestimmten Werten grösseren Raum ein als manche «moderne» Mitbürger (-innen). Dazu zähle ich persönliche Freiheit und Verantwortung anstelle des Glaubens an die staatliche Mach- barkeit, Bescheidenheit und Verlässlichkeit statt Gigantismus, entsprechend auch den Mut zum souveränen, neutralen Kleinstaat bei voller Bejahung der eingangs geschilderten Weltoffenheit. Mit dem Bekenntnis zu diesen zeitlosen Werten, die doch wohl etwas von dem ausmachen, was wir als «Hei- mat» oder «Vaterland» (bald Fremd- oder Schimpfwörter in der modernen Schweiz!) empfinden, möchte ich nicht den Eindruck erwecken, wir Schweizer und unser Staat seien perfekt. Der Zerfall ist auch bei uns in vollem Gang, und vielerorts sind strukturelle Erneuerungen überfällig.
Was also bleibt einem Patrioten (nicht einem «Patrioten mit Scheuklappen»!) denn zu tun? Er kann resignieren, sich vielleicht sogar leicht frustriert in das offenbar Unvermeidliche schicken und passiv bleiben. Er kann aber auch für seine Überzeugungen einstehen, vielleicht sogar kämpfen (wohlverstan- den: immer im Rahmen der Legalität), also versuchen, die rasante Fahrt von der schiefen Ebene in den freien Fall zu bremsen oder mindestens zu verzögern. Er wird dann zu vielem, was als modern verkauft wird, Nein sagen müssen, weil er zu seinen Wert- und Ordnungsvorstellungen Ja sagt. In diesem Sinn schäme ich mich nicht, am 3. März 2002 Nein zu sagen.
Dr. Hans Letsch