Nr. 5, 22. Februar 2002

Bundesrätliche Behauptung im Uno-Abstimmungskampf
Nicht die Wahrheit!
Von Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach

Dutzendfach wird es ­ selbst aus bundesrätlichem Mund ­ im Vorfeld der Uno-Beitrittsabstim- mung behauptet. Und dennoch stimmt es nicht: Weil die Schweiz nicht Mitglied der Uno sei, sei sie als Erbringerin «Guter Dienste» von keiner Seite mehr gefragt. So lautet die nachweis- bar falsche Behauptung der nach New York Strebenden.

Selbst Bundespräsident Villiger liess sich ­ während gleichzeitig auf dem Bürgenstock zuvor heillos zerstrittene Bürgerkriegsparteien aus dem Sudan unter schweizerischer Vermittlung offenbar erfolgreich nach Wegen aus der verfahrenen Lage in ihrem Land suchten ­ in seiner Albisgüetli-Rede zu dieser nachweisbar falschen Behauptung hinreissen.

Gefragte Neutralität
Die Fakten beweisen das Gegenteil: Als ­ gegen Ende des Jahres 1998 ­ die Entwicklung in Kosovo auf Krieg deutete mit der Uno als Kriegspartei, war als Erbringerin «Guter Dienste» kein Land gefragter als ausgerechnet die neutrale Schweiz. England (gleichzeitig führendes Nato-Mitglied und ständiges Mit- glied mit Veto-Recht im Uno-Sicherheitsrat), Deutschland (ebenfalls führendes Nato-Mitglied), Belgien und Kanada (weitere Nato-Mitglieder) sowie Australien ersuchten damals, im Oktober 1998, die Schweiz um Vertretung ihrer Interessen gegenüber Serbien ­ um eine der klassischen Aufgaben im Rahmen «Guter Dienste» also.

Zur Überraschung aller fünf Anfrageländer erteilte unser damaliger Aussenminister Flavio Cotti allerdings abschlägige Antworten ­ wobei er den ganzen Vorgang geheimzuhalten versuchte. Weil die Tatsache der ergangenen Anfragen und der abschlägigen Antworten aber durchsickerte, fand darüber im Dezem- ber 1998 im Nationalrat eine Auseinandersetzung statt. Dabei musste Bundesrat Cotti zugeben, die tatsächlich ergangenen Anfragen abschlägig beantwortet zu haben. Und auch sein Motiv wurde klar: Der Bundesrat, in die Uno strebend und daher unserer Neutralität offensichtlich überdrüssig, wollte jede internationale Aufwertung der Neutralität vermeiden ­ auf dass er dem Schweizervolk weiterhin vorjam- mern könne, die angeblich beklagenswert «isolierte» Schweiz sei als Erbringerin «Guter Dienste» von keiner Seite mehr gefragt.

Korrektur durchgesetzt
Die Parlamentsdebatte, die Bundesrat Cotti mit seiner durchsichtigen Verweigerungstaktik schlecht aussehen liess, hatte immerhin eine positive Folge: Unser Aussenministerium getraute sich nicht mehr, die nach der erwähnten Parlamentsdebatte eintreffenden Anfragen weiterer Staaten ebenfalls abzuleh- nen. So kam es, dass die Schweiz dann doch noch die Interessenvertretung für die USA (immerhin für den mächtigsten Staat dieser Welt) sowie für Frankreich (beide Länder besitzen bekanntlich das Veto-Recht im Uno-Sicherheitsrat) gegenüber Serbien übernahm.

Billige Stimmungsmache
Dass Bern im Abstimmungskampf trotzdem wieder ­ offenbar auf ein kurzes Gedächtnis der Öffentlich- keit setzend ­ die alte Platte der angeblich von allen links liegengelassenen Schweiz auftischt, ist mehr als stossend. Mit solch offensichtlicher Irreführung der Stimmbürger wird auch die Beteuerung des Bundesrats, er setze Steuergelder im Abstimmungskampf bloss zu «objektiver Information», nie aber für tendenziöse Propaganda ein, zur Farce.

Seit Dezember 1998 ist der Bundesrat mindestens sechsmal öffentlich ­ zumeist im Parlament ­ darauf aufmerksam gemacht worden, dass seine die Schweiz, ihre Unabhängigkeit und ihre Neutralität abwer- tende Behauptung von den angeblich nicht mehr gefragten «Guten Diensten» tatsachenwidrig ist. Er konnte dieser Feststellung nie irgend etwas Substantielles entgegenstellen. Trotzdem wird die gleiche Falschaussage immer wieder neu aufgewärmt ­ wie eben erst wieder durch Bundespräsident Villiger am 18. Januar 2002 im Albisgüetli.

Offenbar genügt es nicht mehr, die nachweisbar falsche Aussage von den nicht mehr gefragten «Guten Diensten» bloss in aller Sachlichkeit als tatsachenwidrig zu beweisen. Sollten die Uno-Befürworter bis hinauf zu Bundesräten weiterhin an ihrer in dieser Sache bewussten Irreführung der Öffentlichkeit festhalten, müssen sie fortan wohl der gezielten Lüge bezichtigt werden.

Ulrich Schlüer