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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 22. Februar 2002

Nicht-Einbürgerung als Rassismus diffamiert
Es ist soweit

Der Bund will jenen Uno-Rassismus-Ausschuss, an den sich jeder Einzelne mit einer Beschwer- de wenden kann, wenn er sich durch irgendeinen Entscheid «rassisch diskriminiert fühlt» (ausdrücklich ist das rein persönliche Gefühl ausschlaggebend), anerkennen. In der national- rätlichen Debatte dazu wurde vorausgesagt, damit würde einer Tendenz Tür und Tor geöffnet, dass die Uno künftig über Einbürgerungsentscheide von Gemeinden ­ vor allem verurteilend ­ befinden werde. Bundesstellen taten diese Befürchtung als Hirngespinste ab.

Vor einigen Tagen wurde die alljährlich erscheinende Chronologie über die «Rassistischen Vorfälle in der Schweiz» für das Jahr 2000 präsentiert. Tatsächlich keine offizielle, also vom Bund erarbeitete Publi- kation. Aber eine, die ­ von Bundes- und anderen Stellen immer wieder zitiert ­ zweifellos offiziösen Charakter hat. Als Herausgeberin zeichnet die «Gesellschaft für Minderheiten in der Schweiz», die als ihre Köpfe den Zürcher Theologen Werner Kramer und den Juristen Sigi Feigl präsentiert. In dieser Jahreschronik werden pauschal eine ganze Reihe ablehnender Gemeindeversammlungs- oder Urnen- entscheide zu Einbürgerungsbegehren als «rassistische Vorfälle» verbucht. Wahllos. Weil jedes Nein zu einem Einbürgerungsbegehren aus Sicht dieser Publikation Ausdruck von Willkür und Diskriminie- rung sei. Behörden, die Einbürgerungsentscheide an der Urne zulassen, werden auch gleich noch der Willkür bezichtigt, weil damit «Grundrechte» verletzt würden. Nur die vom Bund erleichtert Eingebürger- ten kämen in den Genuss eines willkürfreien Verfahrens ­ steht in dieser Chronologie.

Das ist Klartext: Jedes Nein zu einem Einbürgerungsbegehren wird pauschal in den Dunstkreis des Rassismus verwiesen ­ ein Frontalangriff auf unsere direkte Demokratie. Die Demokratie wird nur noch als «Absegnungsanstalt» akzeptiert ­ ein allfälliges Nein sei anfechtbare, rassistisch motivierte Willkür.

Juristen, auch Anwälte formulieren solche Diffamierung eines vom Souverän in freier, demokratischer Entscheidung beschlossenen Verfahrens. Diese Juristen werden, wenn sich die Schweiz gemäss bundesrätlichem Willen der Uno als Beschwerde-Instanz unterstellt, auch die dann reihenweise erho- benen Beschwerden formulieren ­ meistens wohl auf Kosten öffentlicher Fürsorgekassen.

Der Nationalrat hat sich dem Uno-süchtigen Bundesrat mehrheitlich bereits gebeugt. Der Ständerat könnte zur Sicherung des Überlebens der direkten Demokratie noch die Notbremse ziehen. Ob er die Kraft dazu aufbringt?

Ulrich Schlüer

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