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Der aktuelle Frontseitenkommentar von Chefredaktor Ulrich Schlüer vom 23. Februar 2001
Schicksal
der Volksrechte bei einem EU-Beitritt
Entrechtung
Lediglich ein paar «marginale Retouchen» an den Volksrechten hätte der EU-Beitritt für die Schweiz zur Folge. Von «grundlegender Umgestaltung direktdemokratischer Rechte» könne nicht im entferntesten die Rede sein. Wer derart Durchdachtes behauptet, lehrt an einer Schweizer Universität. Es ist Frau Astrid Epiney, Direktorin des Instituts für Europarecht an der Universität Fribourg. Sie servierte uns - schon vor zweieinhalb Jahren - solche Beruhigungs- pillen, nachdem ihr einige Euro-Turbos einen Studienauftrag über die Auswirkungen eines EU- Beitritts auf die direkte Demokratie zuzuschanzen wussten. Der Auftrag wurde im Rahmen des Schweizerischen Nationalfonds abgewickelt - also vom Steuerzahler finanziert.
Wobei man Frau Epiney keineswegs der Unwahrheit bezichtigen kann, wenn sie behauptet, dass wir auch in einer der EU angehörenden Schweiz mit Referenden und Initiativen fröhlich weiterfahren dürften - solange wir das übergeordnete EU-Gemeinschaftsrecht unangetastet liessen. Im Klartext: Ob das Dorfschulhaus mit roten oder braunen Ziegeln zu decken sei, darüber dürften die Stimmbürger weiterhin leidenschaftlich streiten. Lediglich «Nebensächlichkeiten» - ob wir noch eine eigene Währung wollen, wie die AHV auszubauen sei, wie die Einwanderung künftig beschränkt werden könne -, lediglich zu solch Nebensächlichkeiten hätten die Schweizer, wenn sie einmal zur EU gehören sollten, den Mund zu halten.
Doch falsch! Wir hätten, lehrt uns Frau Professor, nicht einmal den Mund zu halten. Es müsste bloss festgelegt werden, wer zu welchem Zeitpunkt eine Volksinitiative für ungültig zu erklären hätte, deren Forderungen Brüsseler Kompetenzen antasten würden. Frau Epiney weiss diesem «Problempotential» künftiger Volksinitiativen allerdings sachkundig zu begegnen. Entweder das Bundesgericht oder der Bundesrat hätten in solchem Fall die Stimmbürger zur Räson zu bringen. Wobei - meint sie weiter - es möglicherweise von Vorteil sei, eine Initiative erst nach erfolgter Volksabstimmung, keinesweg vorher für ungültig zu erklären - einem Volksentscheid nachträglich also die Funktion einer blossen Konsultativ- abstimmung ohne Folgewirkung zuzuordnen. Bei solchem Zeitplan würde nämlich die «Diskursfunktion» eines Abstimmungskampfes respektiert, ohne dass Brüssel brüskiert würde. Man täte dem Volk, meint die Fribourger Staatsrechtlerin also, durchaus Genüge, wenn man es direkte Demokratie fortan einfach nur noch spielen liesse. Mit derart durchtriebener Rabulistik wird die Aushöhlung demokratischer Volksrechte zur lächerlichen Karikatur - sollte sich die Schweiz je zu ihrer eigenen Entrechtung der EU unterziehen - «wissenschaftlich» überspielt.
Ulrich Schlüer