Nr. 5, 18. Februar 2000
Ja zur beschleunigten Behandlung von Volksinitiativen
Mehr
Respekt vor dem Souverän!
Von SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer, Flaach
Wiederholt hat der Bundesrat gewichtige Volksbegehren auf die lange Bank geschoben und den Stimmbürgern erst nach Jahren an der Urne zur Beurteilung unterbreitet. Solche Manipu- lationen mit Abstimmungsterminen sind einer funktionierenden direkten Demokratie unwür- dig. Mit der sogenannten Beschleunigungs-Initiative hat der Souverän nun die Möglichkeit zu bewirken, dass Volksinitiativen in Zukunft rascher zur Behandlung gelangen.
Es war vor genau vier Jahren. Als im Oktober 1995 neugewähltes Mitglied des Nationalrats nahm ich im Januar 1996 erstmals an einer Sitzung der Aussenpolitischen Kommission teil, in die mich die SVP- Fraktion abgeordnet hatte. Auf der Traktandenliste stand unter anderem die Volksinitiative «Ja zu Europa». Dies, obwohl diese Initiative damals noch gar nicht eingereicht war. Die Sammelfrist für die hunderttausend Unterschriften lief bis August 1996.
Durchsichtige Verzögerungstaktik
Eigentlich wäre diese Initiative längstens
abstimmungsreif. Die bundesrätliche Stellungnahme dazu ist seit etwa Mitte
1997 bekannt. Aber die Abstimmung wird immer weiter hinausgezögert. Das Geschäft
wurde noch nicht einmal ans Parlament überwiesen.
Warum diese Verzögerung? Der Bundesrat, der vor Jahren den EU-Beitritt zu seinem «strategischen Ziel» erklärt hat, befürchtet offenbar, dass dieses «strategische Ziel» bei der voraussehbaren Abstim- mungsniederlage dieser Initiative ins Wanken geraten könnte. Das will er vermeiden. Um jeden Preis! Deshalb verzögert er einfach die Abstimmung über diese Initiative. Obwohl sie seit Jahren abstim- mungsreif ist. Weil die Landesregierung völlig allein zuständig ist für die Gestaltung des Abstimmungs- kalenders, ist ihr solches Manipulieren mit Abstimmungsdaten, beliebiges Beschleunigen oder Verzö- gern favorisierter oder missliebiger Vorlagen je nach vermeintlicher politischer Opportunität bis heute möglich.
Abhilfe schaffen!
Ein unhaltbarer, unwürdiger Zustand!
Wenn schon über hunderttausend Bürgerinnen und Bürger ein Begehren via Volksinitiative
dem Souverän unterbreiten, dann haben die Behörden auch dafür zu sorgen, dass
die Abstimmung über das vorgelegte Begehren innert einigermassen nützlicher
Frist stattfindet. Genau dies fordert die sogenannte Beschleunigungs-Initiative,
über die der Souverän am kommenden 12. März abzustimmen hat.
Die Initiative verlangt, dass Volksinitiativen in Zukunft spätestens zwölf Monate nach formellem Zustan- dekommen dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten sind. Innerhalb dieser zwölf Monate haben Bundesrat und Parlament die Initiative durchzuberaten und ihre Empfehlung dazu abzugeben.
Nur wenn sie der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen, kann die Frist bis zur Abstimmung um ein Jahr verlängert werden. Das offizielle Bern reagiert auf dieses Volksbegehren ausgesprochen ungnädig: Eine Behandlungsfrist von nur zwölf Monaten sei viel zu kurz, eine gründliche Auseinander- setzung mit dem Inhalt der Initiative sei innert Jahresfrist nicht möglich.
Ein schwaches Argument! Schliesslich muss jede ausformulierte Initiative, bevor die auf 18 Monate begrenzte Phase der Unterschriftensammlung beginnen kann, mit ihrem definitiven, vom Zeitpunkt der offiziellen Publikation an nicht mehr veränderbaren Text im Bundesblatt in ihrem vollen Wortlaut veröf- fentlicht werden. Damit hat jedermann volle dreissig Monate Zeit, sich mit dem Gegenstand der Initiative auseinanderzusetzen: 18 Monate läuft die Unterschriftenfrist, danach folgen die zwölf Monate Behand- lungsfrist.
Unhaltbare Gegenargumente
Will jemand ernsthaft behaupten, ein
politisches Thema könne innert dreissig Monaten nicht gründlich behandelt
werden? Lächerlich! Zumal der Bundesrat, wenn es ihm nützlich erscheint, dem
Souverän zuweilen ganz andere Behandlungsfristen mitunter auch zu sehr komplexen
Vorlagen zumutet:
Für die neue Bundesverfassung mit ihren über 180 Artikeln gewährte er dem Souverän im Frühjahr 1999 nur gerade drei Wochen. Und das Ergebnis der insgesamt wahrhaft komplexen Bilateralen Verträge wurde zusammen mit allen flankierenden Massnahmen im Eilverfahren in einem Zeitraum von nur gerade sechs Monaten durch Bundesrat und Parlament gepeitscht.
Abwürge-Aktionen
Was das Spielen - oder Manipulieren
- mit Initiativ- und Abstimmungsterminen mitunter bewirken kann, haben (vor
allem bürgerlich gesinnte) Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ausgesprochen
drastisch zu spüren bekommen rund um die in Bern sichtlich ungeliebte
Initiative «Wohneigentum für alle»: Jahrelang wurde ihre Behandlung vertrödelt
- bis sie am sogenannt «Runden Tisch» in ein Gesamtpaket von Finanzmassnahmen
eingebunden und damit - als Kotau vor der zu gewissen Sparmassnahmen bereiten
politischen Linken - im Schnellverfahren beerdigt werden konnte. Auch von
vielen bürgerlichen Exponen- ten, die das gesamte Sanierungspaket retten wollten,
vorschnell im Stich gelassen!
Soll der Souverän weiterhin auf solch unwürdige Weise von Verwaltung und Regierung ausgetrickst werden können und zuschauen müssen, wie mittels Terminmanipulationen gewichtige bürgerliche Anliegen in den Papierkorb gewischt werden? Solche Manipulationen mit Abstimmungsterminen sind einer funktionierenden direkten Demokratie unwürdig. Sie lassen elementaren Respekt vor dem Souverän vermissen. Setzen wir diesem unwürdigen Spiel ein Ende, indem wir am kommenden 12. März wenigstens für Volksinitiativen einen verbindlichen zeitlichen Behandlungsrahmen setzen. Für keine Behörde entstehen unzumutbare Zustände, wenn Initiativen spätestens dreissig Monate nach ihrer Lancierung der Volksabstimmung zu unterbreiten sind. Aber der Bürger, der ein Anliegen mittels Unter- schriftensammlung einreicht, gewinnt an Respekt. Und das wäre nur gut für unsere direkte Demokratie.
Ulrich Schlüer