Nr. 5, 18. Februar 2000

Europäische Union lässt die Maske fallen

Das hat sogar die Vorstellungskraft der EU-Gegner übertroffen: dass 14 EU-Staaten einmal dem Kleinstaat Österreich auf arrogante Weise mit politischer Isolierung drohen würden für den Fall, dass Wien eine blau-schwarze Regierung bilden sollte. Mit diesem Erpressungsversuch hat die EU ihre Maske endgültig fallen lassen.

Der bayrische Ministerpräsident Stoiber hat zutreffende Worte der Kritik gegenüber dem Vorgehen der EU gefunden. Er sprach von einem «Amoklauf der EU» und bezeichnete die verlangten Sanktionen als «unannehmbar, rechtswidrig und willkürlich». Der Vorwurf der Rechtswidrigkeit lässt sich leicht nach- weisen: Wohl bestimmt Artikel 7 des Unionsvertrages, dass der Rat der EU-Staaten befugt sei, gegen- über einem Mitgliedstaat «bestimmte Rechte auszusetzen».

Nach dieser Bestimmung wäre aber Voraussetzung: eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 6 genannten Grundsätze. Eine weitere Bedingung wäre ein einstimmiger Beschluss der Staats- und Regierungschefs. Schliesslich müsste der kritisierte Staat vorerst angehört werden. All diese Voraussetzungen fehlen im vorliegenden Fall. Hat man je davon gehört, dass in einem Rechts- staat ein Angeschuldigter wegen eines Tatbestandes bestraft wird, der noch gar nicht erfüllt ist?

Auch vom Prinzip der Rechtsgleichheit scheint die EU noch nie etwas gehört zu haben. Wer erinnert sich nicht daran, dass im Jahre 1994 im EU-Land Italien fünf neofaschistische Minister in die Regierung Berlusconi aufgenommen worden waren. Einer dieser Vertreter wurde sogar als Vize-Ministerpräsident eingesetzt. Ist es deswegen innerhalb der EU auch nur zum leisesten Protest gekommen? Wurden seitens der EU Sanktionen angedroht, als in den achtziger Jahren stalinistische Minister in die sozia- listische Regierung Frankreichs aufgenommen worden waren? Dies führt zur erschreckenden Feststel- lung, dass für die mächtigen Mitglieder der EU gilt: «Wir können machen, was wir wollen, uns kann nichts passieren.» Im Gegensatz dazu sind Kleinstaaten völlig der Willkür der EU ausgesetzt. Es stellt sich schliesslich die Frage: Ist die Regierungsbildung nach demokratischen Wahlen keine freie Angele- genheit eines Landes? Bedenklich genug ist es, dass eine solche Frage überhaupt gestellt werden muss.

Die Wahlniederlage der SPÖ im Oktober 1999 und der Erfolg der FPÖ waren kein Zufall. Die SPÖ war in der gesamten Geschichte der Zweiten Republik nur vier Jahre (1966-1970) in der Opposition. In der übrigen Zeit hat die SPÖ allein regiert oder zusammen mit der ÖVP. Ein SPÖ-Journalist, Bruno Aigner, wies im «Tages-Anzeiger» unter dem Titel «Die SPÖ hat sich selbst entmannt» darauf hin: Die SPÖ sei «in der Routine erstarrt». Sie habe sich in den letzten Jahren von der geistigen Führung des Landes verabschiedet («TA» 7. 2. 2000). In der Tat: Immer mehr wurde die Partei zum Selbstzweck. Oft hat sich der Selbstzweck der Partei noch verengt auf den Selbstzweck einiger Funk- tionäre. Der Wiener Journalist Günther Nenning kam zum Schluss: «Wo einst ein vielfältig bestelltes Feld sozialistischen Geistes war, herrscht heute die vom Parteiapparat staubfrei betonierte Piste.» Wen wundert es da noch, dass die Oppositionspartei FPÖ unter Führung von Haider schliesslich zur zweit- stärksten Partei aufrückte?

Ursula Koch, Präsidentin der SPS, hat sich anlässlich ihres kürzlichen Auftritts in der «Arena» am Schluss zu einem denkwürdigen Bekenntnis durchgerungen: Der Konflikt der EU mit Österreich habe zum Ergebnis geführt, dass sie - Frau Koch - inskünftig frei sein werde von Angst. Die EU ist nämlich nach Auffassung der Parteipräsidentin eine Garantin gegen allfällige rechtsextremistische Übergriffe. Dass aber die gleiche EU in diesem Konfliktfall auf Rechtsstaatlichkeit, Rechtsgleichheit und auf demokratische Grundsätze verzichtet hatte, darüber schweigt Frau Kochs Höflichkeit.

Richard Lienhard